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A4 · Praxis-Werkzeug

Verlaufsdokumentation

Mit diesem Formular strukturieren Sie den Verlauf einer Cannabis-Therapie für Ihre eigenen Praxisunterlagen. Sie können eine Zusammenfassung drucken oder die Daten lokal als JSON exportieren. Alles bleibt im Browser — keine Eingabe wird an cannarzt.com oder Dritte übertragen.

Die BfArM-Begleiterhebung wurde am 31.03.2022 geschlossen. Eine Meldepflicht besteht nicht mehr. Dieses Formular hilft bei der eigenen Dokumentation, z. B. für Folgeverordnung oder Kostenübernahme-Antrag. Informationen der BfArM.

Pseudonymisierung empfohlen: tragen Sie Initialen statt Klarnamen ein.

Diagnose & Indikation

Vortherapien (Mehrfach-Auswahl)

Bisher eingesetzte und entweder unzureichend wirksame oder nicht vertragene Standardtherapien.

Verordnung

Outcome-Skalen (vor / nach)

Numerische Rating-Skalen 0–10. Vor = vor Therapiebeginn, Nach = beim Folgetermin (frei lassen, falls noch nicht erhoben).

Nebenwirkungen / Verträglichkeit

Therapieverlauf

Verlaufsdokumentation · Praxisunterlagen

Cannabis-Verordnung — strukturierte Erfassung

Patient:in: — · Behandlungsbeginn: —

Stammdaten

Geburtsjahr:
—
Geschlecht:
—

Diagnose

Indikation:
—
ICD-10:
—

Vortherapien

  • —

Verordnung

Sorte / Präparat:
—
Tagesdosis:
—
Anwendungsweg:
—

Outcome (NRS 0–10)

Symptom vor:
—
·
nach:
—
Lebensqualität vor:
—
·
nach:
—
Differenz Symptom:
—

Verlauf

Therapieabbruch:
—
Folgetermin:
—

Nebenwirkungen

  • —

Anmerkungen

—

Erstellt mit dem Praxis-Werkzeug auf cannarzt.com. Diese Zusammenfassung dient Ihrer eigenen Dokumentation und wird nicht an das BfArM übermittelt.

Datenschutz & rechtlicher Hinweis

  • Alle Eingaben bleiben im Browser. Keine Eingabe wird an cannarzt.com oder Dritte übertragen — auch nicht der JSON-Export (der wird lokal heruntergeladen).
  • Die BfArM-Begleiterhebung ist geschlossen; dieses Formular dient ausschließlich Ihrer eigenen Verlaufsdokumentation.
  • Pseudonymisieren Sie patientenbezogene Eingaben (Initialen statt Klarname) — Sie unterliegen Ihrer eigenen Aufbewahrungspflicht nach § 630f BGB.