Patienten-Information · von Ihrer behandelnden Ärzt:in
Ihre Cannabis-Verordnung
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Verordnung
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Apothekenpreise variieren regional. Die hier angegebene Spanne basiert auf typischen deutschen Apothekenpreisen unserer Sortendatenbank (Stand fortlaufend). Verbindliche Preise erhalten Sie in Ihrer Apotheke.
Wo Sie das Präparat erhalten
Cannabis-Verordnungen lösen Sie in einer regulären Apotheke ein. Nicht jede Apotheke führt jedes Präparat — für seltene Sorten kann ein Versand-Bestellen sinnvoll sein. Über unseren Apothekenfinder finden Sie Versand-Apotheken mit typischen Lieferzeit-Bändern für Ihre Postleitzahl. Planen Sie 1–3 Werktage für die Erstbestellung ein.
Wichtige Hinweise
- Beginnen Sie mit der niedrigsten verordneten Dosis und steigern Sie langsam, wie mit Ihrer Ärzt:in besprochen.
- Fahrtüchtigkeit: Cannabis kann das Reaktionsvermögen beeinträchtigen. § 24a StVG sieht für Cannabis-Patient:innen einen THC-Grenzwert im Blutserum vor (3,5 ng/ml seit August 2024); im Zweifel verzichten Sie auf das Führen von Kraftfahrzeugen.
- Lagern Sie das Präparat kühl, trocken, vor Kindern und unbefugtem Zugriff geschützt; Cannabis-Arzneimittel sind verschreibungspflichtig.
- Melden Sie unerwünschte Wirkungen bitte zeitnah an Ihre Ärzt:in.
- Zusätzlicher Hinweis Ihrer Ärzt:in: