Medizinisch geprüft von Dr. S. Antoniades, Allgemeinmediziner ·
BtMG, AMG, MedCanG: Wie ist Cannabis 2026 reguliert?
Mit dem Cannabisgesetz (KCanG) und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) ist Cannabis seit 2024 in Deutschland kein Betäubungsmittel mehr. Was bedeutet das für Patienten und Telemedizin?
Vor 2024: Cannabis war BtM
Bis zum 1. April 2024 unterlag Cannabis dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Verschreibungen erforderten ein BtM-Rezept mit dreifach durchschriebenem Vordruck, Apotheken hatten besondere Aufbewahrungspflichten, Ärzt:innen mussten eine BtM-Buchführung führen.
Nach der Reform: KCanG und MedCanG
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (KCanG) und des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) am 1. April 2024 wurde Cannabis aus dem BtMG ausgenommen.
Medizinisches Cannabis fällt seither unter das MedCanG und das Arzneimittelgesetz (AMG). Verschreibung erfolgt auf normalem Rezept (nicht mehr auf BtM-Rezept).
Was hat sich für Patienten konkret geändert?
Die wichtigsten praktischen Änderungen:
- Keine BtM-Rezepte mehr → einfacheres Rezeptverfahren (E-Rezept möglich)
- Geringerer bürokratischer Aufwand für verschreibende Ärzt:innen
- Schneller Versand und Apothekenwechsel (kein Sondertransport)
- Im Straßenverkehr neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut
Was bleibt unverändert?
Privatrezepte sind weiter Standard. Verschreibung muss ärztlich indiziert sein – Cannabis ist kein „Lifestyle-Medikament". Geändert hat sich dagegen die Kassenerstattung: Seit dem 30.07.2026 zahlt die gesetzliche Krankenkasse keine Blüten mehr, nur noch Extrakte, Dronabinol oder Nabilon (siehe Krankenkassen-Artikel).
Auch nach der Reform gilt: Telemedizinische Verschreibung erfordert eine fundierte Anamnese. Reine Online-Fragebögen ohne ärztliche Prüfung sind nicht erlaubt.
Auswirkung auf Telemedizin-Anbieter
Die Reform hat den Markt deutlich vereinfacht und beschleunigt das Rezept-zu-Apotheken-Pipeline. Konkurrenz und Preistransparenz sind seitdem stark gestiegen – ein Großteil der Anbieter in unserem Vergleich startete erst nach April 2024.
Geplant, aber nicht beschlossen: MedCanG-Novelle
Die Bundesregierung hat im Oktober 2025 eine Änderung des MedCanG vorgelegt (BT-Drucksache 21/3061). Danach dürften Blüten bei der Erstverordnung nur noch nach persönlichem Kontakt in der Praxis oder beim Hausbesuch verschrieben werden, und der Versand von Blüten wäre verboten. Der Entwurf liegt seit Januar 2026 im Gesundheitsausschuss und ist nicht beschlossen (Stand 18.10.2026). Bis dahin sind Online-Erstrezept und Versand weiter erlaubt.
Häufige Fragen
Ist medizinisches Cannabis nach der Reform 2024 noch verschreibungspflichtig?
Brauche ich noch ein BtM-Rezept?
Darf jede:r Ärzt:in jetzt Cannabis verschreiben?
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Quellen
- Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) (gesetze-im-internet.de) ↗ · Abruf: 18. Oktober 2026
- G-BA – Gesetzesaufträge: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Cannabis für Schwerkranke) ↗ · Abruf: 18. Oktober 2026
- Deutscher Bundestag – Drucksache 21/3061, Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ↗ · Abruf: 18. Oktober 2026