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Recht

Kassenrezept

Rosa Verordnung mit Erstattung durch die GKV – Cannabisblüten seit 30.07.2026 ausgeschlossen.

Auf einem Kassenrezept (rosa) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Cannabisblüten gehören seit dem 30.07.2026 nicht mehr dazu; Extrakte, Dronabinol oder Nabilon nur nach Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V.

Blüten werden deshalb nur noch auf Privatrezept verordnet. Das betrifft auch Patient:innen, die vorher eine Genehmigung hatten.

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Hinweis: Diese Definition ist allgemein-informativ und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Therapie­entscheidungen treffen ausschließlich Ärzt:innen.