Kassenrezept
Rosa Verordnung mit Erstattung durch die GKV – Cannabisblüten seit 30.07.2026 ausgeschlossen.
Auf einem Kassenrezept (rosa) übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Cannabisblüten gehören seit dem 30.07.2026 nicht mehr dazu; Extrakte, Dronabinol oder Nabilon nur nach Genehmigung nach § 31 Abs. 6 SGB V.
Blüten werden deshalb nur noch auf Privatrezept verordnet. Das betrifft auch Patient:innen, die vorher eine Genehmigung hatten.
In diesen Ratgeber-Artikeln relevant
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KostenSeit 30.07.2026 zahlt die GKV keine Cannabisblüten mehr. Was die Kasse noch übernimmt, was die PKV erstattet und was ein Privatrezept kostet.