Zum Inhalt springen
CannArzt.com
Alltag Aktualisiert am CannArzt-Redaktion

Cannabis im Sport: WADA-Regeln, TUE und THC-Grenzwert

Ist medizinisches Cannabis im Wettkampf verboten? Die WADA-Liste 2026, CBD-Ausnahme, Carboxy-THC-Schwelle und TUE-Verfahren in Deutschland.

Die Ziellinie einer Leichtathletik-Laufbahn
Bild: Petey21 , Public domain via Wikimedia Commons; zugeschnitten und in WebP/AVIF konvertiert.

Nach der WADA-Verbotsliste 2026 sind Cannabis und die meisten Cannabinoide während des Wettkampfs verboten; Cannabidiol (CBD) ist ausdrücklich ausgenommen. Eine ärztliche Verordnung allein hebt das Dopingverbot nicht auf. Athlet:innen, die aus medizinischen Gründen ein verbotenes Cannabisarzneimittel anwenden müssen, brauchen je nach Testpoolstatus eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) der zuständigen Anti-Doping-Organisation.

Was die Verbotsliste 2026 erfasst

Die WADA-Verbotsliste 2026 trat am 1. Januar 2026 in Kraft. Kategorie S8 lautet im Kern: „All natural and synthetic cannabinoids are prohibited“, ausgenommen Cannabidiol. Die Liste nennt Cannabis (Haschisch, Marihuana), natürliche und synthetische Delta-9-THC sowie synthetische Cannabinoide. CBD ist die einzige ausdrücklich ausgenommene Cannabinoid-Substanz; eine THC-haltige ärztliche Verordnung ändert die Liste nicht.

Für eine Dopingprobe gilt bei Carboxy-THC, dem wichtigsten THC-Metaboliten, ein Grenzwert von 150 ng/ml Urin. Die NADA weist darauf hin, dass eine Probe oberhalb dieses Grenzwerts als positiv gelten kann. Der Nachweis bezieht sich auf die Probe bei der Wettkampfkontrolle; er entscheidet nicht, wann eine bestimmte Person nach einer Anwendung wieder unter der Schwelle liegt. WADA und NADA geben keine individuelle Erkennungsdauer an, auf die Athlet:innen ihre Teilnahme sicher stützen könnten. Die NADA weist darauf hin, dass Cannabinoide nach dem Konsum bis zu mehreren Wochen im Urin nachweisbar sind. Verboten ist deshalb nicht nur die Anwendung im Wettkampf: Ein Nachweis in der Wettkampfkontrolle zählt auch dann, wenn die Anwendung Tage vorher außerhalb des Wettkampfs erfolgte. Den Grenzwert hat die WADA nach Angaben der NADA so gewählt, dass positive Proben durch Passivrauch seltener werden. Die NADA rät trotzdem, Passivrauch vor Wettkämpfen möglichst zu meiden. An diesen Regeln ändert die Teillegalisierung in Deutschland nichts.

Der Code 2021 definiert die Wettkampfperiode grundsätzlich als Beginn um 23:59 Uhr am Tag vor dem Wettbewerb, an dem die Athletin oder der Athlet teilnehmen soll, bis zum Ende des Wettbewerbs und der damit verbundenen Dopingkontrolle. Eine internationale Föderation kann für ihre Sportart eine abweichende Definition festlegen. Art. 10.2.4.1 ordnet THC als „Substance of Abuse“ ein: Belegt die Person, dass die Anwendung außerhalb des Wettkampfs und ohne Bezug zur sportlichen Leistung erfolgte, beträgt die Sperre drei Monate. Ein erfolgreich abgeschlossenes von der Anti-Doping-Organisation genehmigtes Behandlungsprogramm kann sie auf einen Monat reduzieren.

CBD-Produkte und unbeabsichtigtes Risiko

CBD ist von der WADA-Liste ausgenommen. CBD- und Hanfprodukte werden in Deutschland aber als Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Kosmetika oder Aromaöle verkauft. Nach Angaben der NADA können sie unbekannte Mengen THC und anderer Cannabinoide enthalten, und eine unabhängige Kontrolle des THC-Gehalts findet praktisch nicht statt. Auch eine unbeabsichtigte Aufnahme kann ein Dopingverstoß sein. Die NADA empfiehlt Athlet:innen deshalb, auf CBD- und Hanfprodukte ganz zu verzichten.

Wann ist eine TUE erforderlich?

Eine TUE erlaubt die Anwendung einer verbotenen Substanz, wenn die vier Kriterien in Art. 4.2 ISTUE erfüllt sind: Es liegt eine diagnostizierte Erkrankung vor; die Behandlung verbessert die Gesundheit nicht über die Rückkehr zum normalen Zustand hinaus; es gibt keine angemessene erlaubte Alternative; und die Notwendigkeit der Behandlung beruht nicht auf einer früheren, nicht genehmigten verbotenen Anwendung. Der Antrag benötigt eine ausführliche fachärztliche Dokumentation. In den TUE-Physician-Guidelines der WADA tauchen Cannabinoide derzeit nur in der Leitlinie „Pain Management in Sport“ auf, dort als Option bei chronischen, insbesondere neuropathischen Schmerzen. Die NADA empfiehlt, sich vor einer geplanten Therapie per E-Mail nach den Anforderungen zu erkundigen.

In Deutschland richtet sich der Antrag nach Testpoolstatus und zuständigem Verband. Testpool-Athlet:innen und Angehörige bestimmter Profiligen beantragen die TUE vor der Anwendung bei der NADA. Für eine Substanz, die nur im Wettkampf verboten ist, empfiehlt die NADA den Antrag mindestens 30 Tage vor dem nächsten geplanten Wettkampf; bei jederzeit verbotenen Stoffen soll die TUE so früh wie möglich beantragt werden. Nicht-Testpool-Athlet:innen können bei nationalen Wettkämpfen zunächst ohne vorherige Genehmigung antreten; nach einer Kontrolle kann die NADA eine rückwirkende TUE verlangen. Ein Rezept oder eine GKV-Genehmigung ersetzt diese Ausnahme nicht.

Der Antrag umfasst das Formular und medizinische Unterlagen zur Diagnose, Krankengeschichte, Befunden, Medikation und Therapiedauer. Er muss erklären, warum keine angemessene erlaubte Alternative zur Verfügung steht. Eine TUE wird für den genehmigten Zeitraum und die genehmigte Anwendung erteilt; prüfen Sie deren Laufzeit und ob sie für den jeweiligen Verband oder Wettkampf gilt. Nach Art. 4.3 ISTUE sind rückwirkende Anträge nur in den dort aufgezählten Fällen möglich, darunter Notfall- oder dringende Behandlung, fehlende Zeit oder Gelegenheit zur vorherigen Antragstellung sowie bestimmte Nicht-Testpool-Fälle.

Das Technical Document TD2022DL regelt Labor-Entscheidungslimits und Messunsicherheit bei der Bestätigung von Schwellenstoffen. Es legt fest, wann ein Ergebnis als positiver Befund berichtet wird; es bestimmt weder eine individuelle Nachweiszeit noch die medizinische Berechtigung einer Therapie. Der 2027 World Anti-Doping Code wurde am 5. Dezember 2025 beschlossen und tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bis dahin gelten die 2021-Code-Regeln, soweit der zuständige Verband keine abweichende Regelung getroffen hat.

Was das für Athlet:innen bedeutet

Wenn eine Cannabistherapie medizinisch erwogen wird und Wettkämpfe anstehen, klären Sie vor der Anwendung Ihren Testpoolstatus und die TUE-Zuständigkeit mit NADA oder Verband. Legen Sie Rezept, Diagnose- und Behandlungsunterlagen bereit und warten Sie eine erforderliche Genehmigung ab. Fragen Sie bei Unsicherheit nach der konkreten Wettkampfperiode, statt aus einer ärztlichen Verordnung auf eine Doping-Ausnahme zu schließen.

Die Dopingregeln sind von den Regeln im Straßenverkehr getrennt. Für private Fahrten gelten andere Vorgaben, die der Beitrag Cannabis und Autofahren behandelt; die GKV-Seite zu Cannabisarzneimitteln behandelt die Versorgung, nicht die TUE.

Quellen

  1. World Anti-Doping Agency: The 2026 Prohibited List
  2. World Anti-Doping Agency: TD2022DL – Decision Limits for the Confirmatory Quantification of Threshold Substances
  3. World Anti-Doping Agency: World Anti-Doping Code 2021
  4. Nationale Anti Doping Agentur Deutschland: Infoblatt Cannabis 2026
  5. Nationale Anti Doping Agentur Deutschland: Im Krankheitsfall: Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE)
  6. World Anti-Doping Agency: International Standard for Therapeutic Use Exemptions
  7. Nationale Anti Doping Agentur Deutschland: Regelung für Testpool-Athletinnen und -Athleten
  8. World Anti-Doping Agency: 2027 World Anti-Doping Code and International Standards