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G40 Cannabis-Relevanz: Etabliert Krankheiten des Nervensystems

Epilepsie

Bei Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom ist CBD (Epidyolex) als Antiepileptikum zugelassen. Bei klassischer Epilepsie ist die Evidenz schwächer; Cannabis kommt als Add-On bei Therapieresistenz in Frage.

Auch bekannt als: Anfallsleiden · Krampfleiden

Prävalenz

~600.000 Betroffene in Deutschland

Typische Cannabis-Form

Epidyolex (CBD-Fertigarznei) oder reines CBD-Öl

Referenzierte Studien

Therapie besprechen

Ob und welche Behandlung für dich infrage kommt, entscheidet deine Ärztin oder dein Arzt nach einer persönlichen Untersuchung. Diese Seite ersetzt keine ärztliche Beratung.

Häufige Fragen

Ist Cannabis bei Epilepsie (G40) zugelassen?

Cannabis ist in Deutschland für die meisten Indikationen off-label oder im Rahmen des Cannabisgesetzes verschreibbar, wenn Standardtherapien nicht ausreichen. Für Epilepsie gilt die Bewertung: Etabliert — Bei Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom ist CBD (Epidyolex) als Antiepileptikum zugelassen. Bei klassischer Epilepsie ist die Evidenz schwächer; Cannabis kommt als Add-On bei Therapieresistenz in Frage.

Welche Cannabis-Form wird bei Epilepsie typischerweise verschrieben?

Epidyolex (CBD-Fertigarznei) oder reines CBD-Öl

Übernimmt die Krankenkasse die Cannabis-Therapie bei G40?

Cannabisblüten zahlt die gesetzliche Krankenkasse seit dem 30.07.2026 nicht mehr. Bei schwerwiegender Erkrankung können Extrakte, Dronabinol oder Nabilon erstattet werden – nach Genehmigung und gegebenenfalls einem vorherigen Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel. In der Praxis erfolgen die meisten Cannabis-Verschreibungen privat über Telemedizin-Anbieter.

Hinweis: Diese Seite ist redaktionell erstellt und kein medizinischer Rat. Eine Cannabis-Therapie sollte stets in Abstimmung mit einer behandelnden Ärzt:in erfolgen. Die ICD-10-Nomenklatur folgt der ICD-10-GM 2024-Version.