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Markt CannArzt-Redaktion

Mönchengladbach: Gericht lehnt Anträge im Apotheker-Prozess ab

Ein Apotheker soll über 30.000 Rx-Packungen ohne Rezept verkauft und Cannabis abgegeben haben. Das Landgericht wies neue Gutachten-Anträge zurück.

Historisches mehrstöckiges Gebäude mit Walmdach an einer Straßenecke in Mönchengladbach
Foto: Käthe und Bernd Limburg, www.limburg-bernd.de; zugeschnitten und für Web optimiert , CC BY-SA 3.0 DE , via Wikimedia Commons

Die Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach hat am 13. Oktober 2026 alle drei Anträge der Verteidigung im Prozess gegen einen Apotheker abgelehnt, der massenhaft verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verkauft und Cannabis rechtswidrig abgegeben haben soll. Für Patient:innen rückt der Fall in den Blick, wie genau Apotheken ihre Cannabis-Bestände erfassen.

Die Vorwürfe der Anklage

Nach Angaben eines Gerichtssprechers, über die APOTHEKE ADHOC im Oktober 2025 berichtete, soll der damals 44-jährige Betreiber zwischen November 2023 und Dezember 2024 mehr als 30.000 Packungen rechtswidrig verkauft haben, vor allem Schmerz-, Schlaf- und Betäubungsmittel. Allein rund 28.000 Schachteln sollen auf das Beruhigungsmittel Alprazolam entfallen sein.

Am 16. Dezember 2024 durchsuchten Kriminalpolizei, Amtsärztin, Amtsapotheker und Bezirksregierung die Bahnhof-Apotheke an der Humboldtstraße. Dabei fanden die Ermittler laut Anklage 26 Kilogramm Cannabis, im Warenwirtschaftssystem waren nur drei Kilogramm erfasst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und das Medizinal-Cannabisgesetz vor. Laut Rheinischer Post soll er mit den illegalen Verkäufen fast 500.000 Euro eingenommen haben. Chatverläufe sollen die Verkäufe teilweise nachvollziehbar gemacht haben. Nach der Durchsuchung war der Apotheker vorläufig festgenommen, kurz darauf aber wieder entlassen worden, weil die Polizei keine Haftgründe sah. Die Apotheke blieb geschlossen. Der Prozess begann im September 2026.

Streit um das Warenwirtschaftssystem

Im Mittelpunkt steht inzwischen die Frage, wie belastbar die Bestandsdaten der Apotheke sind. Die Verteidigung beantragte, das Warenwirtschaftssystem erneut von Sachverständigen prüfen zu lassen und das Verfahren bis dahin auszusetzen. Die Kammer lehnte das in einem kurzen Termin ab. Fehlerhafte Berechnungen der Polizei sah das Gericht nach Bericht der Rheinischen Post nicht. Der Angeklagte will sich erneut zu den Vorwürfen äußern.

Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Was das für Patient:innen bedeutet

Im Prozess geht es um die Differenz zwischen 26 Kilogramm gefundenem und drei Kilogramm erfasstem Cannabis. Für Patient:innen mit gültigem Rezept zählt, dass die abgegebene Ware genau ihrer Verordnung entspricht. Nach dem Medizinal-Cannabisgesetz dürfen Apotheken Cannabis zu medizinischen Zwecken nur gegen ärztliche Verschreibung abgeben; diese Bindung an das Rezept soll verhindern, dass Ware unkontrolliert abfließt.

Konkret: Prüfen Sie bei jeder Abholung oder Lieferung, ob Sorte und Grammzahl auf Etikett und Quittung mit Ihrem Rezept übereinstimmen, und melden Sie Abweichungen sofort der Apotheke. Hilfe beim Einlösen bietet unser Ratgeber zum Cannabis-Rezept.

Quellen

  1. Rheinische Post: Apotheker im Cannabis-Prozess will erneut aussagen ·
  2. Rheinische Post: Apotheker soll fast 500.000 Euro mit illegalen Verkäufen gemacht haben ·
  3. APOTHEKE ADHOC: 30.000 Packungen ohne Rezept: Apotheker angeklagt ·

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