Zum Inhalt springen
CannArzt.com
Markt CannArzt-Redaktion Rückblick:

2018: OLG Düsseldorf stoppt erste Cannabis-Anbau-Ausschreibung

Im März 2018 untersagte das OLG Düsseldorf dem BfArM den Zuschlag für den ersten deutschen Cannabisanbau. Die geplante Ernte 2019 war damit hinfällig.

Historisches Gebäude des Oberlandesgerichts Düsseldorf an der Cecilienallee mit Bäumen davor
Foto: Frank Vincentz , CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Am 28. März 2018 untersagte das Oberlandesgericht Düsseldorf dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), in der ersten Ausschreibung für den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland einen Zuschlag zu erteilen. Der Beschluss (Az. VII-Verg 40/17) stoppte 2018 den Zeitplan der staatlichen Cannabisagentur: Statt 2019 war die erste deutsche Ernte danach erst für Ende 2020 geplant.

Die erste Ausschreibung von 2017

Mit dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz richtete das BfArM im März 2017 eine Cannabisagentur ein. Sie sollte den Anbau in Deutschland europaweit ausschreiben, die gesamte Ernte selbst ankaufen, einen Herstellerabgabepreis festlegen und das Cannabis ohne eigenen Gewinn weitergeben. Damals rechnete das Institut mit einer ersten Ernte 2019. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patient:innen eine Ausnahmeerlaubnis des BfArM, um Cannabis aus der Apotheke zu beziehen; der Anbau sollte nach internationalen Qualitätsregeln für Arzneipflanzen erfolgen.

Die EU-weite Bekanntmachung erschien am 8. April 2017. Das BfArM wählte ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb, aufgeteilt in zehn Lose für den Lieferzeitraum 2019 bis 2022; ein Unternehmen durfte höchstens sieben Lose erhalten. Laut Pharmazeutischer Zeitung ging es zunächst um 6,6 Tonnen, auf die 18-seitige Ausschreibung bewarben sich 118 Firmen.

Warum das Gericht den Zuschlag verbot

Mitte Mai 2017 verschärfte das BfArM per Änderungsbekanntmachung die Anforderungen an Referenzen: Bewerber:innen sollten Erfahrung mit dem Anbau von Arzneipflanzen nach den einschlägigen Qualitätsstandards belegen. Die Teilnahmefrist am 6. Juni 2017 blieb trotzdem unverändert, obwohl zwischen Änderung und Fristende auch Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag lagen.

Ein Bewerber rügte das noch am Tag des Fristablaufs und stellte Ende Juni 2017 einen Nachprüfungsantrag. Die 1. Vergabekammer des Bundes wies ihn am 1. August 2017 zurück (VK 1-69/17). Das OLG hob diesen Beschluss auf: Wer die Eignungsanforderungen nachträglich ändert, muss Interessierten genug Zeit lassen, sich darauf einzustellen.

Der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks fasste es laut Pharmazeutischer Zeitung knapp zusammen: „Diese Frist hätte verlängert werden müssen.“ Nach Angaben eines Gerichtssprechers war die Entscheidung endgültig, ein Rechtsmittel gab es nicht mehr. Drei weitere Beschwerden anderer Unternehmen gegen andere Aspekte des Verfahrens wies das OLG zurück.

Branchenkenner hielten die geplante Menge schon damals für zu gering. Sie schätzten die Zahl der Patient:innen auf etwa 15.000; nach ihrer Rechnung hätten die 6,6 Tonnen kaum für ein Quartal gereicht. Bis auf Weiteres musste der Bedarf deshalb vollständig über Importe gedeckt werden.

Was daraus wurde

Das BfArM hob die erste Ausschreibung auf und startete ein neues Verfahren. Im Januar 2019 meldete es 79 Bieter für 13 Lose. Die Menge stieg von 6.600 auf 10.400 Kilogramm über vier Jahre, also 2.600 Kilogramm pro Jahr. Die erste Ernte war nun für das vierte Quartal 2020 geplant.

Das Modell der staatlich bestellten Ernte ist inzwischen abgelöst. Nach § 4 Medizinal-Cannabisgesetz braucht heute eine Erlaubnis des BfArM, wer Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen, herstellen oder damit handeln will. Wie das zweite Vergabeverfahren 2019 ausging, beschreibt unser Rückblick auf die Vergabe der BfArM-Lose.

Quellen

  1. Justiz NRW (NRWE): OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.03.2018, VII-Verg 40/17 ·
  2. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: BfArM richtet Cannabisagentur ein (Pressemitteilung 7/17) ·
  3. Pharmazeutische Zeitung: Cannabis-Anbau: Gericht stoppt BfArM-Ausschreibung ·
  4. DER SPIEGEL: Cannabis-Anbau zu medizinischen Zwecken verzögert sich
  5. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Ausschreibung für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken: 79 Bieter haben Angebote abgegeben (Pressemitteilung 1/19) ·
  6. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 4 Medizinal-Cannabisgesetz: Erlaubnis

Passender Ratgeber

Cannabisrezept und Krankenkasse

Mehr aus Markt