Rückblick 2021: STADA steigt in den Markt für Medizinalcannabis ein
Im März 2021 brachte STADA über die Tochter STADAPHARM eigene Cannabisblüten für Schmerzpatient:innen auf den Markt. Ein Rückblick auf den Einstieg.
Am 8. März 2021 kündigte der Arzneimittelhersteller STADA aus Bad Vilbel an, über seine Tochter STADAPHARM ein eigenes Sortiment mit medizinischem Cannabis anzubieten. Mit dem Schritt im Jahr 2021 trat einer der großen deutschen Generika- und Markenhersteller in einen Markt ein, der bis dahin vor allem von spezialisierten Importeuren geprägt war.
Was STADA ankündigte
Zielgruppe waren nach Angaben des Unternehmens vor allem Menschen mit chronischen Schmerzen, denen Opioide nicht ausreichend helfen. Als weitere Einsatzfelder nannte STADA Spastiken bei Multipler Sklerose sowie neurologische und onkologische Erkrankungen. Die Produkte sollte STADAPHARM vertreiben, die Tochter für Spezialpharmazeutika und Schmerztherapie.
Neben den Arzneimitteln versprach STADA Unterstützung für Praxen und Apotheken. Dazu gehörten Hilfen zur Auswahl und Dosierung, Fortbildungen und ein geschulter Außendienst, der auch beim Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse helfen sollte. In der Mitteilung kamen Konzernchef Peter Goldschmidt und Deutschland-Chef Eelco Ockers zu Wort.
Zur Einordnung der Größe: STADA wies für 2019 einen bereinigten Umsatz von rund 2,6 Milliarden Euro aus, beschäftigte etwa 11.100 Menschen und war in rund 120 Ländern tätig. Ein Unternehmen dieser Größe verfügte über Vertriebswege in Praxen und Apotheken, die kleinere Cannabis-Importeure erst aufbauen mussten.
Das Sortiment zum Start
Die Ärzte Zeitung berichtete, STADA habe den Einstieg bereits etwa ein halbes Jahr zuvor angekündigt. Unter der Marke CannabiStada startete das Unternehmen mit zwei Blütenprodukten mit einem THC-CBD-Verhältnis von 17 zu 1 und 22 zu 1, jeweils in Packungen zu 10, 15 und 25 Gramm. Weitere Produkte, darunter Vollextrakte, waren geplant. Fachinformationen für Praxen und Apotheken bündelte STADA auf einer eigenen Website unter canna.stada.
Die Ware bezog STADA nach demselben Bericht vom börsennotierten kanadischen Hersteller MediPharm Labs. Damit folgte auch der Konzern dem Muster des deutschen Marktes, der seine Blüten überwiegend importiert. Den rechtlichen Ausgangspunkt dieses Marktes beschreibt unser Rückblick auf das Gesetz „Cannabis als Medizin“ von 2017.
Was daraus wurde
Drei Jahre später positionierte sich STADAPHARM vor allem über Extrakte. Im Juli 2024 bezeichnete sich die Tochter als „angehender Marktführer im Bereich der Vollspektrumcannabis-Extrakte“ und berief sich dabei auf Marktdaten von Insight Health. Am 18. Juli 2024 begrüßte sie die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für Ärzt:innen bestimmter Fachrichtungen aufzuheben. Der Ausschuss wollte die Neuregelung nach Angaben des Unternehmens nach 15 Monaten erneut bewerten.
Dieselbe Mitteilung zitierte eine von STADAPHARM beauftragte DocCheck-Befragung unter 100 niedergelassenen Allgemeinmediziner:innen, Internist:innen und Neurolog:innen. Danach würden 74 Prozent der Verordnenden Cannabis häufiger in Betracht ziehen, wenn der Kassenantrag einfacher wäre. Zugleich gaben 54 Prozent an, in den vorangegangenen sechs Monaten Cannabis verordnet zu haben, nach 15 Prozent im Zeitraum davor. Als Auftragsumfrage mit kleiner Stichprobe liefert sie ein Stimmungsbild, aber keine belastbaren Marktzahlen.
Die Ausrichtung auf Extrakte erhielt 2026 zusätzliches Gewicht. Seit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 228) zahlen die gesetzlichen Kassen keine getrockneten Blüten mehr, standardisierte Extrakte bleiben dagegen erstattungsfähig. Was ein Vollextrakt ist, erklärt unser Lexikon.
Quellen
- STADA: STADA führt medizinisches Cannabis zur Therapie bei chronischen Schmerzpatienten ein ·
- STADA Arzneimittel AG: STADA führt medizinisches Cannabis zur Therapie bei chronischen Schmerzpatienten ein (Konzern-Blog) ·
- Ärzte Zeitung: „Ab sofort“ auch Cannabis von Stada ·
- STADA: STADAPHARM GmbH begrüßt die Entscheidung des G-BA ·
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung, BGBl. 2026 I Nr. 228 ·
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