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Markt CannArzt-Redaktion

Zwei Bedrocan-Gesellschaften in den Niederlanden insolvent

Zwei Bedrocan-Gesellschaften sind insolvent. Die niederländische Behörde meldet Vorräte bis Mitte 2027; Folgen für die deutsche Versorgung sind offen.

Cannabispflanzen in einer Gewächshausanlage
Foto: Cannabis Tours; zugeschnitten und für Web optimiert , CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Die Rechtbank Noord-Nederland erklärte am 7. Oktober zwei niederländische Bedrocan-Gesellschaften für insolvent. Das niederländische Bureau voor Medicinale Cannabis meldete zwei Tage später Vorräte bis mindestens Mitte 2027; für deutsche Apotheken ist damit noch keine Versorgung zugesagt.

Zwei Gesellschaften, getrennte Verfahren

Die Fälle betreffen Bedrocan International B.V. und Bedrocan Nederland B.V. Die Verfahren tragen die Aktenzeichen F.18/26/259 und F.18/26/260. Bedrocan Nederland stellt standardisierte medizinische Cannabisprodukte her; Bedrocan International ist eine weitere Gesellschaft der Unternehmensgruppe. Über die Insolvenz berichteten auch Cannabisindustrie.nl und Business of Cannabis.

Das BMC erklärte am 9. Oktober, dass seine Bestände die Versorgung in den Niederlanden mindestens bis Mitte 2027 sichern sollen. Die Angabe bezieht sich auf die dort verfügbaren fünf Varianten. Zugleich bereitete die Behörde den Übergang zu anderen Produkten vor. Das BMC ist die staatliche Stelle, die den niederländischen Markt mit medizinischem Cannabis versorgt.

Was der Vorrat für Deutschland bedeutet

Die niederländische Vorratsmeldung gilt für diesen Markt und nennt keine deutsche Liefermenge. Auch die Insolvenzmeldung enthält keine belastbare Prognose dazu, welche Produkte deutsche Importeure künftig beziehen können. Ob Lieferungen nach Deutschland weiterlaufen, ist offen.

Der Vertrag des BMC mit dem niederländischen Produzenten endete bereits Ende 2025. Die Behörde hatte danach ein europäisches Ausschreibungsverfahren für eine neue Lieferfirma gestartet. Sie soll Produkte mit THC- und CBD-Gehalten liefern, die möglichst nahe am bisherigen Angebot liegen. Der Wechsel zu einem Ersatzprodukt erfolgt laut BMC jeweils dann, wenn die Bestände einer Variante aufgebraucht sind. Der Vorrat reicht für alle fünf in den Niederlanden erhältlichen Varianten; bei jeder Sorte fällt der Zeitpunkt des Wechsels unterschiedlich aus.

Für den Markt kommt es darauf an, wie die Verwalter mit den Gesellschaften, Beständen und laufenden Verträgen umgehen. Das BMC nannte einen Wechsel zu anderen Produkten, machte aber keine Angaben zu deutschen Lieferverträgen. Eine konkrete Übernahme oder Fortführung der Produktion ist in den vorliegenden Berichten nicht bestätigt.

Was das für Patient:innen bedeutet

Patient:innen in Deutschland sollten aus der Insolvenzmeldung keine sofortige Änderung ihrer Therapie ableiten. Wer ein bestimmtes Präparat erhält, kann die aktuelle Lieferfähigkeit bei der Apotheke erfragen und die behandelnde Praxis frühzeitig nach einer Alternative fragen, falls ein Produkt nicht verfügbar ist. Eine Umstellung gehört in die ärztliche Beratung.

Quellen

  1. Bureau voor Medicinale Cannabis: Beschikbaarheid medicinale cannabis ·
  2. ClaimsAgent.nl: Bedrocan International B.V. – insolventiedossier F.18/26/259 ·
  3. ClaimsAgent.nl: Bedrocan Nederland B.V. – insolventiedossier F.18/26/260 ·
  4. Cannabisindustrie.nl: Bedrocan failliet verklaard: gevolgen voor patiënten ·
  5. Business of Cannabis: Bedrocan Bankruptcy Leaves Life-Saving Medicine Frozen ·

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