Frankreich: Neue Patienten warten weiter auf Medizinalcannabis
Frankreich hat den Rahmen für Medizinalcannabis gesetzlich geschaffen, doch ein Erlass fehlt. Die Gesundheitsbehörde HAS hat Anhörungen im Oktober verschoben.
Die französische Gesundheitsbehörde HAS hat Anhörungen zu cannabishaltigen Arzneimitteln, die für den 20. und 21. Oktober 2026 angesetzt waren, nach Angaben von Patientenverbänden verschoben. Damit bleibt in Frankreich der Zugang für neue Patient:innen weiter geschlossen, obwohl das Gesetz den Rahmen seit 2024 vorsieht; für den deutschen Markt ist das relevant, weil Frankreich bei der Preisbildung ausdrücklich auf Deutschland schauen will.
Ein Erlass fehlt, ein anderer liegt bereit
Rechtsgrundlage ist Artikel 78 des Sozialversicherungsfinanzierungsgesetzes für 2024. Danach erteilt die Arzneimittelbehörde ANSM jedem Cannabisprodukt eine befristete Zulassung für fünf Jahre, die verlängert werden kann. Damit das Gesetz greift, braucht es vier Ausführungstexte: einen Erlass zum Zulassungsverfahren, eine Verordnung zu Spezifikationen und Anwendungsgebieten, einen Erlass zur Bewertung durch die HAS und zur Erstattung sowie eine Verordnung zum Anbau.
Der Erlass zum Zulassungsverfahren hat den Conseil d’État bereits passiert, das oberste Verwaltungsgericht, das wichtige Regierungstexte vor der Veröffentlichung prüft. Die Regierung will ihn aber erst gemeinsam mit dem Erlass zu Bewertung und Erstattung veröffentlichen. Diesen Text hat sie nach einem Bericht des Fachdiensts Medscape am 2. Juli 2026 an den Conseil d’État übermittelt; im Amtsblatt steht er bis heute nicht. Ohne ihn kann die HAS ihre Stellungnahme nicht abschließen. Der Gesundheitsminister hatte sie damit am 17. März 2025 beauftragt.
Patient:innen im Übergang
Der staatliche Modellversuch, der seit März 2021 einige Tausend Menschen mit Cannabisarzneimitteln versorgt hat, endete am 31. Dezember 2024. Wer damals behandelt wurde, erhält die Therapie in einer Übergangsphase weiter. Diese sollte am 31. März 2026 enden und läuft nun bis drei Monate nach Veröffentlichung der HAS-Stellungnahme. Die Zahl der Menschen in dieser Übergangsphase ist laut Pharmaceutiques auf rund 650 gesunken; die Beratungsfirma Augur Associates nennt rund 700, nach etwa 1.650 im Juli 2025.
Vierzehn Patientenorganisationen haben sich Anfang Oktober in einem offenen Brief an Premierminister Sébastien Lecornu gewandt und die Veröffentlichung der Texte gefordert.
Einordnung
Augur Associates hält einen Start im ersten Quartal 2027 für plausibel. Vorgesehen sind nach dieser Analyse fünf Anwendungsgebiete; Blüten sollen nur gemahlen in gesicherten Kapseln zum Verdampfen abgegeben werden. Ein bereits im Mai 2024 erlassener Text zu den Preiskriterien sieht unter anderem einen Vergleich mit den Preisen in Deutschland vor.
Für Hersteller und Importeure, die Deutschland beliefern, bleibt Frankreich damit vorerst ein angekündigter Markt. Sobald die Erlasse im Amtsblatt stehen, entscheidet die ANSM über die ersten Produktzulassungen; bei der Preisfestsetzung dient dann unter anderem das deutsche Preisniveau als Vergleich.
Quellen
- L’Essentiel de l’Éco: Cannabis médical : l’accès reste fermé aux nouveaux malades ·
- Newsweed: Cannabis médical : la dernière note d’Augur Associates fait le point avant la publication des décrets ·
- Pharmaceutiques: Cannabis médical : le flou persiste ·
- Le Cannabiste: Cannabis médical : 14 associations écrivent au Premier ministre ·
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