USA: DEA öffnet Registrierung für Hersteller von Medizinalcannabis
Die US-Drogenbehörde DEA nimmt seit 5. Oktober Anträge von Herstellern, Händlern und Laboren für medizinisches Cannabis an. Die breite Neueinstufung stockt.
Die US-Drogenbehörde DEA hat am 5. Oktober 2026 ein Registrierungsverfahren für Hersteller, Großhändler und Prüflabore von medizinischem Cannabis gestartet. Damit können Unternehmen mit einer Lizenz ihres Bundesstaats die Einstufung von Medizinalcannabis in die mildere Kategorie Schedule III nutzen; für Deutschland ist das ein Signal, weil die USA damit erstmals einen bundesweiten Rahmen für medizinisches Cannabis aufbauen.
Was seit April gilt
Grundlage ist eine Anordnung, die der damalige kommissarische US-Justizminister Todd Blanche am 23. April 2026 bekanntgab. Sie gilt seit dem 22. April und verschiebt staatlich lizenziertes medizinisches Cannabis sowie von der Arzneimittelbehörde FDA zugelassene Produkte von Schedule I nach Schedule III des Betäubungsmittelgesetzes Controlled Substances Act. Freizeit-Cannabis, nicht lizenzierte Ware und synthetisches THC bleiben in Schedule I und damit nach Bundesrecht verboten.
Für die betroffenen Unternehmen ist vor allem das Steuerrecht relevant. Die Regel 280E, die Firmen mit Schedule-I- oder -II-Substanzen den Abzug gewöhnlicher Betriebsausgaben verbietet, gilt für lizenzierte Medizinalanbieter nicht mehr. Zudem ergänzt die Anordnung die Bundesvorschriften um eine Genehmigungspflicht der DEA für Ein- und Ausfuhr von Cannabis der Kategorie Schedule III.
Das neue Verfahren
Ausgabestellen konnten sich bereits in einem beschleunigten Verfahren über 60 Tage registrieren, das im Juni endete. Für Hersteller, Großhändler und Labore stand das Online-Verfahren seit Mai als „demnächst verfügbar“ auf der Website der DEA. Seit dem 5. Oktober läuft es über das Formular 225. Wer bereits einen Antrag gestellt hat, muss ihn nicht erneut einreichen. Blanche hatte die Registrierung damit begründet, dass die USA so ihre Pflichten aus dem UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe erfüllen.
Einordnung
Neben der Anordnung für Medizinalcannabis läuft ein zweites, weitergehendes Verfahren, das Cannabis insgesamt neu einstufen soll. Es geht auf einen Regelentwurf des Justizministeriums aus dem Mai 2024 zurück. Die Anhörung dazu endete am 15. Juli 2026 nach elf Verhandlungstagen. Am 29. September setzte der zuständige DEA-Verwaltungsrichter Derek C. Julius das Verfahren aus. Beantragt hatten das drei Gegner der Neueinstufung, darunter die Organisation DUID Victim Voices, unter Verweis auf einen Bericht des US-Rechnungshofs GAO vom 23. September. Der GAO bemängelt darin fehlende Verfahrensregeln bei DEA und FDA für die Einstufung von Substanzen. Eine Empfehlung des Richters an DEA-Chef Terry Cole steht damit weiter aus.
Für Lieferungen nach Deutschland wäre die neue Ausfuhrgenehmigung der DEA der erste Schritt; ob US-Unternehmen diesen Weg gehen, ist offen.
Quellen
- Cannabis Business Times: DEA Opens New Schedule III Registration Portal for Medical Cannabis Manufacturers, Distributors, Labs ·
- Clark Hill: DEA Final Order to Reschedule Marijuana From Schedule I to Schedule III Effective Immediately ·
- Cannabis Business Times: DEA Judge Halts Cannabis Rescheduling Process, May Reopen Hearing Record ·
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