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Japan und Südkorea: Cannabis als Medizin nur mit Zulassung

Japan und Südkorea öffnen sich nur für zugelassene Cannabisarzneimittel. Blüten bleiben tabu, bei Eigengebrauch drohen weiter harte Strafen. Ein Überblick.

Nationales Parlamentsgebäude in Tokio
Bild: Daderot , CC0 via Wikimedia Commons; zugeschnitten und in WebP/AVIF konvertiert.

Japan und Südkorea erlauben Cannabis in der Medizin nur in einer sehr engen Form: als Fertigarzneimittel, das von einer Behörde zugelassen wurde, nicht als Blüte und nicht als frei verordnete Zubereitung. Südkorea ermöglicht seit März 2019 den Import einiger im Ausland zugelassener Präparate für schwer kranke Patient:innen. Japan hat sein Cannabisrecht Ende 2024 so geändert, dass solche Arzneimittel grundsätzlich zugelassen werden können, ein zugelassenes Produkt gibt es dort aber noch nicht (Stand: Oktober 2026).

Zwei Länder mit strenger Drogenpolitik

Beide Länder verfolgen beim Freizeitkonsum eine der strengsten Linien der Industriestaaten. Das prägt auch den medizinischen Zugang. Anders als in Deutschland gibt es weder in Japan noch in Südkorea eine Rezeptur aus Cannabisblüten, die Ärzt:innen bei verschiedenen Erkrankungen verordnen könnten. Die Öffnung beschränkt sich auf Arzneimittel, die ein reguläres Zulassungsverfahren mit klinischen Studien durchlaufen haben.

Südkorea: Import über eine staatliche Stelle

Südkorea war 2019 eines der ersten Länder Ostasiens, die Cannabisarzneimittel zuließen. Das Parlament änderte dafür das Gesetz über die Kontrolle von Betäubungsmitteln. Seit dem 12. März 2019 können Patient:innen mit seltenen oder schwer behandelbaren Erkrankungen, für die es im Land keine Behandlungsalternative gibt, im Ausland zugelassene Cannabisarzneimittel für die eigene Behandlung einführen lassen.

Das Verfahren hat zwei Stufen. Zuerst beantragen Patient:innen beim Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit MFDS eine Genehmigung für den Umgang mit dem Arzneimittel, zusammen mit ärztlichen Unterlagen. Danach stellen sie beim staatlichen Zentrum für seltene und unentbehrliche Arzneimittel KOEDC den Antrag auf Import. Nur dieses Zentrum darf die Präparate einführen und abgeben; so soll Missbrauch verhindert werden.

Zum Start kamen vier Arzneimittel in Frage: das CBD-Präparat Epidiolex für schwere kindliche Epilepsien, das Mundspray Sativex gegen Spastik bei Multipler Sklerose sowie die THC-Präparate Marinol und Cesamet gegen Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie.

Epidiolex dominiert die Versorgung

In der Praxis geht es fast nur um Epidiolex. Nach MFDS-Zahlen, die eine Abgeordnete 2020 im Parlament vorlegte, genehmigte die Behörde von März 2019 bis Ende August 2020 insgesamt 969 Importe von Epidiolex, aber nur 2 von Sativex. Eine 100-Milliliter-Flasche Epidiolex kostete damals rund 1,64 Millionen Won.

Seit dem 1. April 2021 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Der Höchstpreis wurde auf 1.395.496 Won pro Flasche festgelegt. Nach Rechnung des Gesundheitsministeriums sinkt die Belastung damit von rund 20 Millionen Won im Jahr auf etwa 2 Millionen Won, weil für seltene schwere Erkrankungen ein Eigenanteil von 10 Prozent gilt. Erstattet wird Epidiolex bei Kindern ab zwei Jahren mit Lennox-Gastaut- oder Dravet-Syndrom.

Die Entscheidung stützte sich auf zwei randomisierte, placebokontrollierte Studien mit Zusatztherapie über 14 Wochen, die der Erstattungsbewertung zugrunde lagen. Die monatliche Anfallshäufigkeit sank beim Lennox-Gastaut-Syndrom um 43,9 Prozent gegenüber 21,8 Prozent unter Placebo, beim Dravet-Syndrom um 38,9 gegenüber 13,3 Prozent. Die Studien untersuchten nur diese seltenen Syndrome und nur einen kurzen Zeitraum; für andere Erkrankungen sagen sie nichts aus.

Japan: Reform in zwei Stufen

Japan hatte Cannabisarzneimittel bis 2024 vollständig verboten. Das alte Cannabiskontrollgesetz verbot ausdrücklich, Arzneimittel aus Cannabis anzuwenden oder sich verabreichen zu lassen, und stellte das unter Strafe. Den Konsum selbst bestrafte es dagegen nicht, nur Besitz, Anbau und Handel. Ein Expertengremium des Gesundheitsministeriums MHLW empfahl 2021 nach acht Sitzungen, das Recht umzubauen: Cannabisarzneimittel wie bei anderen G7-Staaten zuzulassen, zugleich aber den Konsum unter Strafe zu stellen.

Die Reform wurde am 13. Dezember 2023 als Gesetz Nr. 84 verkündet. Sie strich das Anwendungsverbot für Cannabisarzneimittel und nahm THC als Wirkstoff in die Liste der Betäubungsmittel auf. Die erste Stufe trat am 12. Dezember 2024 in Kraft. Seitdem gilt Cannabis als Betäubungsmittel im Sinne des japanischen Betäubungsmittelgesetzes. Damit ist der unerlaubte Konsum erstmals strafbar, gleichzeitig können Arzneimittel aus Cannabis wie andere Betäubungsmittel geprüft, zugelassen und von Ärzt:innen mit entsprechender Lizenz verordnet werden.

Neu sind auch Grenzwerte für THC-Rückstände in Produkten wie CBD-Ölen: 10 ppm in Ölen und Pulvern, 0,1 ppm in wässrigen Lösungen und 1 ppm in allen anderen Produkten. Wer darüber liegt, besitzt rechtlich ein Betäubungsmittel. Die zweite Stufe am 1. März 2025 betraf vor allem den Anbau. Es gibt nun zwei Lizenzen: eine für Hanf mit höchstens 0,3 Prozent THC als Rohstoff für Produkte und eine für den Anbau von Rohstoffen für Arzneimittel.

Das Gesetz allein bringt noch kein Arzneimittel

Für Patient:innen hat sich dadurch bislang wenig verändert. Der Hersteller von Epidyolex hatte das Präparat in einer offenen, einarmigen Phase-III-Studie mit japanischen Kindern untersucht. Im August 2024 teilte er mit, dass die Studie ihren Hauptendpunkt verfehlt habe, die vorab festgelegte Senkung der Anfallshäufigkeit über bis zu 16 Wochen. Das Gesundheitsministerium erklärte im Mai 2025 gegenüber einem Fachdienst, das Präparat sei nicht zugelassen; über einzelne Anträge gebe es keine Auskunft. Die Gesetzesänderung mache Cannabisarzneimittel nur zulassungsfähig, sie fördere nicht gezielt einzelne Produkte.

Für Menschen mit schwer behandelbarer Epilepsie, die bereits CBD-Produkte nutzten, die nach den neuen Grenzwerten als Betäubungsmittel gelten, hat das Ministerium eine Übergangslösung geschaffen. Eine staatlich geförderte Forschungsgruppe führt eine klinische Studie der Phasen I und II durch, in der Wirksamkeit und Sicherheit solcher Präparate untersucht werden. Bis die Studienmedikation beginnt, konnten Betroffene über ein Antragsverfahren ihre vorhandenen Produkte weiter verwenden.

Was das für Patient:innen bedeutet

Wer mit einer Cannabistherapie aus Deutschland nach Japan oder Südkorea reist, sollte sehr vorsichtig sein. Beide Länder gehören nicht zum Schengen-Raum, eine deutsche Verordnung schützt dort nicht vor Strafverfolgung. Medizinalcannabisblüten sind in beiden Ländern kein zugelassenes Arzneimittel.

Der wichtigste praktische Schritt: Klären Sie vor der Reise bei der Botschaft des Ziellands, ob und mit welchen Unterlagen Sie ein Arzneimittel überhaupt mitnehmen dürfen. Für Blüten ist das nach den genannten Regeln nicht zu erwarten. Wie das Gesetz die Verordnung in Deutschland regelt, erklärt unser Eintrag zum Medizinal-Cannabisgesetz.

Quellen

  1. Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales Japan (MHLW): 令和7年3月1日に「大麻取締法及び麻薬及び向精神薬取締法の一部を改正する法律」の一部が施行されます
  2. Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales Japan (MHLW): 大麻取締法及び麻薬及び向精神薬取締法の一部を改正する法律案の概要(要綱)
  3. Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales Japan (MHLW): 大麻草由来成分を含有する製品を使用した臨床研究の実施等について ·
  4. Ministerium für Lebensmittel- und Arzneimittelsicherheit Südkorea (MFDS): 자가치료용 대마성분 의약품 취급승인 및 수입 신청 안내 ·
  5. Ministerium für Gesundheit und Soziales Südkorea: 2021년 제6차 건강보험정책심의위원회 개최 ·
  6. Yonhap News Agency: 뇌전증 치료제 등 대마성분 의약품 오늘부터 구매 가능 ·
  7. 팜뉴스: 소아 뇌전증 환자 위해 대마 성분 의약품 급여화해야 ·
  8. ウェルネスデイリーニュース: CBD薬治験、日本で失敗 厚労省も失敗認める、今後の見通しは不明 ·