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Kanada: Wie Gerichte den Markt für Medizinalcannabis schufen

Von Ausnahmegenehmigungen 1999 bis zum Cannabis Act 2018: wie Urteile Kanadas Medizinalcannabis prägten und warum es heute Deutschlands größter Lieferant ist.

Gebäude des Obersten Gerichtshofs von Kanada an der Wellington Street in Ottawa
Bild: Rleir , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons; zugeschnitten und in WebP/AVIF konvertiert.

Kanadas System für Medizinalcannabis hat kein Parlament entworfen, Gerichte haben es Schritt für Schritt erzwungen. Aus Ausnahmegenehmigungen für Einzelne wurde innerhalb von zwei Jahrzehnten eine kommerzielle Industrie mit staatlich lizenzierten Produzenten. Heute ist Kanada der größte Lieferant für Deutschland: Laut BfArM kamen 2025 rund 93 Tonnen der gut 201 Tonnen importierten Blüten und Extrakte von dort, also fast die Hälfte.

1999 bis 2001: Ausnahmen und das Urteil R. v. Parker

Den ersten legalen Zugang gab es 1999. Health Canada erteilte damals einzelnen Patient:innen Ausnahmegenehmigungen nach Section 56 des Betäubungsmittelgesetzes Controlled Drugs and Substances Act. Ein Rechtsanspruch war das nicht, die Genehmigung lag im Ermessen des Ministeriums.

Das änderte sich mit dem Urteil R. v. Parker im Jahr 2000. Das Gericht entschied, dass Menschen mit medizinischem Bedarf das Recht haben, Cannabis zu besitzen. Die Regierung reagierte 2001 mit den Marihuana Medical Access Regulations (MMAR). Wer eine ärztliche Bescheinigung hatte, konnte selbst anbauen, eine andere Person mit dem Anbau beauftragen oder Cannabis direkt von Health Canada beziehen.

2013 bis 2016: Kommerzielle Produktion und R. v. Smith

In den folgenden Jahren passten weitere Gerichtsentscheidungen die MMAR mehrfach an. Im Juni 2013 ersetzte die Regierung sie durch die Marihuana for Medical Purposes Regulations (MMPR). Diese schufen erstmals die Grundlage für eine kommerzielle Industrie: Lizenzierte Unternehmen produzierten getrocknetes Cannabis unter kontrollierten Bedingungen und verkauften es an registrierte Patient:innen.

Im Juni 2015 folgte die nächste Korrektur von oben. Der Oberste Gerichtshof entschied im Fall R. v. Smith, dass die Beschränkung auf getrocknete Blüten verfassungswidrig ist; Patient:innen dürfen auch andere Cannabisprodukte verwenden und herstellen. Health Canada erlaubte den lizenzierten Produzenten daraufhin im Juli 2015, auch Cannabisöl sowie frische Blüten und Blätter zu verkaufen. Am 24. August 2016 lösten die Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations (ACMPR) die MMPR ab.

Seit 2018: Medizinischer Zugang im Cannabis Act

Am 17. Oktober 2018 trat der Cannabis Act in Kraft, der auch den Freizeitkonsum für Erwachsene legalisierte. Den medizinischen Zugang regeln seitdem die Cannabis Regulations. Patient:innen mit einem medizinischen Dokument von Ärzt:innen oder Nurse Practitioners haben drei Wege: Sie kaufen direkt bei einem bundesweit lizenzierten Verkäufer, sie registrieren sich bei Health Canada für begrenzten Eigenanbau, oder sie lassen eine andere Person für sich anbauen. Zusätzlich dürfen sie, wie alle Erwachsenen, in den von den Provinzen zugelassenen Geschäften kaufen.

Für Patient:innen brachte die Reform einige praktische Änderungen. Sie können ihr medizinisches Dokument von einem Verkäufer zurückfordern oder auf einen anderen übertragen lassen, und die frühere 30-Tage-Grenze für Käufe bei einem lizenzierten Verkäufer entfiel.

Weniger Registrierungen, strengere Blicke auf Eigenanbau

Die Zahl der medizinischen Registrierungen sinkt seit Jahren. Im März 2023 waren laut Health Canada 230.697 Registrierungen bei lizenzierten Verkäufern aktiv, im März 2026 noch 153.207. Eine Person kann dabei bei mehreren Verkäufern registriert sein. Die Zahl der Registrierungen für Eigenanbau oder beauftragten Anbau halbierte sich im selben Zeitraum fast, von 19.076 auf 9.856. Eine Ursache für den Rückgang nennt Health Canada nicht; seit 2018 steht Erwachsenen allerdings auch der legale Einzelhandel offen.

Auffällig sind die genehmigten Tagesmengen. Kund:innen lizenzierter Verkäufer waren im März 2026 im Schnitt 2,6 Gramm getrocknetes Cannabis pro Tag erlaubt. Beim Eigenanbau lag der Durchschnitt im März 2023 noch bei 35,5 Gramm und sank bis März 2026 auf 17,5 Gramm. Health Canada schreibt offen, dass das System in manchen Fällen missbraucht wird und Cannabis in den illegalen Markt abfließt. Die Zahl der Ärzt:innen, die Mengen ab 25 Gramm pro Tag bescheinigt hatten, ging von 259 auf 58 zurück. Health Canada arbeitet nach eigenen Angaben mit Polizei und Behörden der Provinzen zusammen und hat die Aufsicht über den Eigenanbau verschärft. Registrierungen für Eigenanbau kann die Behörde nach Teil 14 der Cannabis Regulations ablehnen oder widerrufen; die Zahl dieser Fälle veröffentlicht sie regelmäßig.

Vom Patientenmarkt zum Exportland

Die kommerzielle Produktion, die mit den MMPR 2013 begann, ist heute weit größer als der kanadische Bedarf an Medizinalcannabis. Für Deutschland ist Kanada mit Abstand das wichtigste Herkunftsland: 93.006 Kilogramm Blüten und Extrakte stammten 2025 laut BfArM von dort, mehr als aus Portugal, Dänemark und Nordmazedonien zusammen. Auch Israel, selbst ein Pionier bei Medizinalcannabis, bezieht einen großen Teil seiner importierten Blüten aus Kanada; dortige Produzenten beklagten Anfang 2024 einen von kanadischer Ware gesättigten Markt.

Was das für Patient:innen bedeutet

Kanadische Sorten gehören in deutschen Apotheken zum Standardsortiment. Ein Produkt, das in Kanada für den heimischen Markt zugelassen ist, ist deshalb aber nicht automatisch in Deutschland verfügbar: Für die Einfuhr braucht es eine Genehmigung des BfArM, und das Präparat muss die Anforderungen des deutschen Arzneimittelrechts erfüllen. Wie der deutsche Rahmen aufgebaut ist, erklärt der Lexikonbeitrag zum Medizinal-Cannabisgesetz.

Ein konkreter Schritt: Wenn Ihre gewohnte Sorte aus Kanada nicht lieferbar ist, besprechen Sie den Wechsel mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, bevor Sie in der Apotheke ein Ersatzprodukt wählen. Entscheidend für die Verordnung sind THC- und CBD-Gehalt, nicht der Sortenname; was eine Umstellung praktisch bedeutet, steht im Lexikonbeitrag zur Titration.

Quellen

  1. Health Canada: Understanding the New Access to Cannabis for Medical Purposes Regulations
  2. Health Canada: Cannabis for medical purposes under the Cannabis Act: information and improvements
  3. Health Canada: Data on cannabis for medical purposes
  4. Justice Laws Website, Government of Canada: Cannabis Regulations (SOR/2018-144)
  5. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis (Importmengen nach Herkunftsländern, Quelle BfArM)
  6. Journal of Cannabis Research: Medical cannabis in Israel: a comprehensive review of trends and regulations, 2011–2025 ·