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International Aktualisiert am CannArzt-Redaktion

Kolumbien und Uruguay: Zwei Wege zu Cannabis als Medizin

Uruguay regelt Cannabis staatlich von der Pflanze bis zur Apotheke, Kolumbien setzte auf Exportlizenzen. Was beide Länder unterscheidet und was daraus wurde.

Palacio Legislativo in Montevideo, Sitz des uruguayischen Parlaments
Bild: GameOfLight , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons; zugeschnitten und in WebP/AVIF konvertiert.

Kolumbien und Uruguay gehören zu den ersten Ländern Lateinamerikas mit einem rechtlichen Rahmen für Medizinalcannabis, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Uruguay kontrolliert Cannabis über eine staatliche Behörde von der Pflanze bis zur Apotheke und hat mit dem Dekret 56/023 genau geregelt, wie Patient:innen an Präparate kommen. Kolumbien hat vor allem eine Anbau- und Exportindustrie lizenziert, von der ein großer Teil aber kaum produziert (Stand: Oktober 2026).

Uruguay: ein Staat, der den ganzen Markt regelt

Uruguay ging 2013 mit dem Gesetz Nr. 19.172 einen weltweit beachteten Schritt: Es regelte Anbau, Herstellung und Abgabe von Cannabis staatlich, und zwar nicht nur für die Medizin. Zuständig ist das Instituto de Regulación y Control del Cannabis, kurz IRCCA. Es vergibt Lizenzen für Anbau und Produktion und für Apotheken, die Cannabis abgeben.

Für die Medizin kamen zwei weitere Gesetze hinzu: Nr. 19.845 zur Forschung über Cannabis und Nr. 19.847, das den Zugang zu qualitätsgeprüften Cannabisprodukten sowie ärztliche Beratung über Nutzen und Risiken zum öffentlichen Interesse erklärt. Die Details regelt das Dekret Nr. 56/023.

Vier Wege zum Präparat in Uruguay

Das Dekret nennt vier Arten von Produkten, über die Patient:innen behandelt werden können:

  • beim Gesundheitsministerium registrierte Fertigarzneimittel, einschließlich pflanzlicher Arzneimittel
  • registrierte pflanzliche Spezialitäten
  • Rezepturen, die Ärzt:innen verordnen und Apotheker:innen in zugelassenen Apotheken herstellen
  • im Ausland hergestellte, in Uruguay nicht registrierte Produkte mit ausdrücklicher Einfuhrgenehmigung

Welches Rezept nötig ist, hängt vom THC-Gehalt ab. Präparate mit weniger als 1,0 Prozent THC gelten als normale verschreibungspflichtige Arzneimittel auf weißem Rezept. Ab 1,0 Prozent THC sind sie Psychopharmaka und brauchen das grüne Rezept für kontrollierte Stoffe. Das Gesundheitsministerium betreibt außerdem ein nationales Programm für den Zugang zu medizinischem Cannabis, begleitet von einem technischen Beirat.

Strenge Regeln für Rezepturen

Rezepturen aus standardisierten Extrakten sind der Kern der Regelung. Hergestellt werden dürfen sie nur auf ärztliches Rezept für eine bestimmte Person; Vorratsherstellung ist ausgeschlossen. Die Apotheke darf die Extrakte nur von Lieferanten beziehen, die das Gesundheitsministerium zugelassen hat. Eine fertige Rezeptur darf höchstens 45 Tage verwendet werden.

Herstellen dürfen öffentliche Apotheken und Krankenhausapotheken. Sie brauchen dafür eine Lizenz des IRCCA und eine Genehmigung des Gesundheitsministeriums, ein Labor nach den Standards des US-Arzneibuchs und Herstellungsprotokolle. Bei Rezepturen ab 1,0 Prozent THC muss die verantwortliche Apothekerin oder der verantwortliche Apotheker Bilanzen über verbrauchte Extrakte und hergestellte Mengen an das Ministerium melden.

Kolumbien: Lizenzen für eine Exportindustrie

Kolumbien schuf 2016 mit dem Gesetz Nr. 1787 einen Rahmen für den „sicheren und informierten Zugang“ zur medizinischen und wissenschaftlichen Nutzung von Cannabis. Das Gesetz unterscheidet zwischen psychoaktivem Cannabis, dessen THC-Gehalt über einem von der Regierung festgelegten Grenzwert liegt, und nicht psychoaktivem Cannabis darunter.

Umgesetzt wird es über ein Lizenzsystem mit mehreren Behörden. Das Justizministerium vergibt Lizenzen für Saatgut und Anbau, die Arzneimittelbehörde INVIMA Lizenzen für die Herstellung von Cannabisderivaten. Wer psychoaktives Cannabis anbauen will, braucht zusätzlich eine jährliche Mengenzuteilung, einen „cupo“.

Das Dekret 811 von 2021

Eine größere Reform brachte das Dekret Nr. 811 vom 23. Juli 2021. Es ersetzte die bisherigen Ausführungsregeln vollständig und öffnete den Markt weiter. Die Regierung begründete das unter anderem mit der Entscheidung der UN-Suchtstoffkommission vom Dezember 2020, Cannabis aus der strengsten Kontrollliste zu streichen.

Das Dekret erlaubt Lizenzen für den Anbau zum Export und beauftragt mehrere Ministerien, die Ausfuhr von Cannabis gemeinsam zu regeln. Das Justizministerium konkretisierte das 2022: Wer exportieren will, muss angeben, was ausgeführt werden soll, etwa Pflanzen, Cannabis oder Pflanzenteile, und in welche Länder. Bei Cannabis muss das Recht des Ziellands die Einfuhr für medizinische Zwecke erlauben. Anbaulizenzen gelten zehn Jahre und lassen sich um denselben Zeitraum verlängern. Außerdem verpflichtet das Dekret Hersteller, einen Teil ihres Cannabis von kleinen und mittleren Anbaubetrieben zu kaufen.

Viele Lizenzen, wenig Produktion

Auf dem Papier ist die kolumbianische Branche groß. Nach Daten des Justizministeriums gab es Ende 2024 insgesamt 2.351 gültige Lizenzen, davon 1.246 für nicht psychoaktives und 849 für psychoaktives Cannabis sowie 256 für Saatgut. Rund 1.450 Unternehmen hielten sie, die meisten in den Departements Antioquia und Arauca.

Tatsächlich aktiv ist nur ein Bruchteil. Der Branchenverband Asocolcanna erklärte im Mai 2024, nur 18 Unternehmen hätten 2023 kommerziell exportiert. Von 9.977 Hektar, die für psychoaktives Cannabis lizenziert waren, wurden nach diesen Angaben nur auf 14,6 Hektar Pflanzen angebaut. Das ist eine Selbstauskunft der Branche und keine amtliche Statistik, passt aber zu den geringen Exportmengen. Nach Deutschland kamen 2025 laut BfArM-Statistik rund 3.507 Kilogramm Blüten und Extrakte aus Kolumbien, knapp vier Prozent der Menge aus Kanada.

Was das für Patient:innen bedeutet

Die beiden Länder zeigen, dass ein Gesetz allein noch keinen Markt schafft. Uruguay hat einen kleinen, eng überwachten Markt mit klaren Rezeptregeln. Kolumbien hat sehr viele Lizenzen vergeben, aber nur wenige Betriebe schaffen es, Ware in der Qualität zu liefern, die Länder wie Deutschland verlangen.

Für Patient:innen in Deutschland ist Kolumbien deshalb bislang nur ein kleines Herkunftsland. Wer wissen möchte, aus welchem Land die eigene Sorte stammt, findet das in der Regel auf dem Etikett oder in den Produktangaben der Apotheke. Unterschiede bei den Preisen erklärt unser Ratgeber zum Apothekenpreisvergleich.

Quellen

  1. Ministerio de Justicia y del Derecho, Kolumbien: Decreto 811 de 2021: acceso seguro e informado al uso del cannabis y de la planta de cannabis ·
  2. Ministerio de Justicia y del Derecho, Kolumbien: Resolución 227 de 2022: requisitos para licencias de cultivo en la modalidad de exportación
  3. IMPO – Centro de Información Oficial, Uruguay: Ley N° 19.172: Regulación y control del cannabis ·
  4. Instituto de Regulación y Control del Cannabis (IRCCA), Uruguay: Se publicó Decreto N°56/023 (Reglamentario de la Ley 19.847)
  5. Instituto de Regulación y Control del Cannabis (IRCCA), Uruguay: Marco normativo
  6. Hierbabuena Revista: Licencias de cannabis y superficies cultivadas en Colombia ·
  7. La República: Cerca de 70% de empresas del sector cannabis no reportó operaciones durante 2023 ·
  8. ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis (Importmengen nach Herkunftsländern, Quelle BfArM)