Schweden und Norwegen: Cannabis nur als Ausnahme im Einzelfall
Schweden und Norwegen haben kein Cannabisprogramm. Blüten gibt es nur per Einzelgenehmigung für nicht zugelassene Arzneimittel, entsprechend selten.
Weder Schweden noch Norwegen haben ein eigenes Programm für Medizinalcannabis. Blüten und Extrakte sind in beiden Ländern nicht zugelassene Arzneimittel, die Ärzt:innen nur über ein Ausnahmeverfahren für den Einzelfall verordnen können: in Schweden über eine Lizenz der Arzneimittelbehörde, in Norwegen über eine Freistellung von der Zulassungspflicht. Die Zahl der Patient:innen bleibt deshalb sehr klein, in Norwegen sank sie zuletzt sogar (Stand: Oktober 2026).
Gemeinsamer Ausgangspunkt: Zulassung zuerst
Beide Länder behandeln Cannabis wie jedes andere Arzneimittel. Normalerweise darf nur verkauft werden, was in Schweden oder Norwegen zugelassen ist. Bei Cannabis betrifft das bislang wenige Fertigarzneimittel: In Schweden sind nach Angaben der Arzneimittelbehörde Läkemedelsverket das Mundspray Sativex, seit 2011 zugelassen, und das CBD-Präparat Epidyolex, seit 2020 zugelassen, auf dem Markt. Ein zugelassenes Arzneimittel aus Pflanzenteilen gibt es nicht.
Für alles andere braucht es das Ausnahmeverfahren für nicht zugelassene Arzneimittel, das es in beiden Ländern unabhängig von Cannabis gibt. Es ist für Fälle gedacht, in denen ein medizinischer Bedarf mit zugelassenen Mitteln nicht gedeckt werden kann. Die schwedische Regierung hat 2020 in einer Antwort an das Parlament ausdrücklich festgehalten, dass für Cannabis dieselben Anforderungen gelten wie für alle anderen Arzneimittel.
Schweden: Die Apotheke beantragt die Lizenz
In Schweden heißt das Verfahren „licens“. Formal ist die Lizenz eine Erlaubnis an eine Apotheke, ein nicht zugelassenes Arzneimittel abzugeben. Den Anstoß gibt die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt mit einer schriftlichen Begründung im elektronischen Lizenzsystem KLAS. Sie muss enthalten, welche Erkrankung behandelt werden soll, warum zugelassene Arzneimittel nicht in Frage kommen, welche Therapien bisher versucht wurden und mit welchem Ergebnis, und weshalb gerade dieses Präparat gewählt wurde. Danach reicht die Apotheke den Antrag bei Läkemedelsverket ein.
Die Verantwortung bleibt bei den Verordnenden. Läkemedelsverket weist darauf hin, dass Lizenzarzneimittel keine schwedische Packungsbeilage haben und die Behörde in der Regel nicht weiß, ob ein Produkt lieferbar ist. Im Arzneimittelverzeichnis VARA sind mehrere Cannabisprodukte als Lizenzpackungen gelistet, darunter die Blütensorten Bedrocan, Bediol, Bedica und Bedrolite des niederländischen Herstellers Bedrocan sowie Tropfen des deutschen Herstellers Adven.
Wenige Lizenzen, kaum aktuelle Zahlen
Belastbare, aktuelle Patientenzahlen veröffentlicht Läkemedelsverket für Cannabis nicht gesondert. Die verfügbaren Angaben stammen aus Medienanfragen bei der Behörde. Laut der Fachzeitschrift Läkartidningen stieg die Zahl der genehmigten Cannabislizenzen von 8 im Jahr 2016 auf 63 im Jahr 2018; insgesamt wurden 2018 weniger als 500 Menschen mit Medizinalcannabis behandelt.
Nach Angaben gegenüber dem Sender SVT gingen 2020 bei der Behörde 201 Lizenzanträge für Cannabisarzneimittel ein, 2021 waren es 140. Genehmigt wurden 107 und 106. Am häufigsten ging es 2021 um Bediol, eine Blütensorte mit ähnlichen Anteilen von THC und CBD. Zum Vergleich: Insgesamt bearbeitet Läkemedelsverket jedes Jahr zwischen 50.000 und 70.000 Lizenzanträge. Das zugelassene Spray Sativex erhielten 2021 rund 650 Patient:innen, nach 415 im Jahr davor.
Norwegen: Freistellung, aber THC nur in der Klinik
Norwegen geht einen ähnlichen Weg, regelt ihn aber enger. Cannabis und THC sind nach der norwegischen Betäubungsmittelverordnung von 2013 verbotene Stoffe; CBD gilt dagegen nicht als Betäubungsmittel. Das Gesundheitsdirektorat Helsedirektoratet hat auf dieser Grundlage festgelegt, wer cannabisbezogene Arzneimittel verordnen darf. Es geht dabei nach eigener Aussage davon aus, dass eine kleine Gruppe von Patient:innen von einer lindernden Behandlung profitieren kann.
Die Regel hat drei Stufen. Alle Ärzt:innen mit Verordnungsrecht für Betäubungsmittel der Rezeptgruppe A dürfen in Norwegen zugelassene Cannabisarzneimittel verordnen und auch nicht zugelassene Produkte mit weniger als einem Prozent THC. Nicht zugelassene Produkte mit mehr als einem Prozent THC dürfen dagegen nur Fachärzt:innen verordnen, die im öffentlichen Gesundheitswesen oder an Privatkliniken angestellt sind.
An die Erlaubnis knüpft Helsedirektoratet Bedingungen. Die Verordnenden müssen die Kriterien aus den Leitfäden der Behörden einhalten und in der Patientenakte dokumentieren, vor Beginn der Behandlung eine Freistellung beim Direktorat für medizinische Produkte DMP beantragen, die Patient:innen eng auf Wirkung und Nebenwirkungen überwachen und Verdachtsfälle von Nebenwirkungen an die regionalen Arzneimittelinformationszentren RELIS melden.
Das Verfahren beim DMP
Die Freistellung, „godkjenningsfritak“, beantragen Ärzt:innen über das elektronische Rezept. Für Cannabis verlangt das DMP eine kurze Angabe zur Indikation, zu bisherigen Behandlungen und gegebenenfalls zu Erfahrungen mit Cannabis. Auch die Menge oder Dosierung und der Zeitraum müssen genannt werden. Eine Freistellung gilt für eine bestimmte Menge oder höchstens ein Jahr. Weil die Behörde keine Personendaten speichert, können Ärzt:innen nicht auf frühere Anträge verweisen. Das DMP warnt außerdem vor langen Lieferzeiten und rät, Folgelieferungen frühzeitig zu planen.
Sinkende Zahlen in Norwegen
Wie viele Menschen in Norwegen nicht zugelassenes Cannabis erhalten, zeigt der Jahresbericht des DMP auf Basis des norwegischen Arzneimittelregisters. Erfasst sind nur Abgaben an einzelne Patient:innen auf Rezept, nicht die Versorgung in Kliniken. Danach bekamen 2024 noch 63 Personen die THC-reiche Sorte Bedrocan, 2021 waren es 96. Bei Bediol sank die Zahl von 51 auf 19, bei Bedica von 28 auf 14. Die CBD-reiche Sorte Bedrolite erhielten 2024 noch 101 Personen.
Ähnlich ist der Trend bei CBD-Präparaten aus der dänischen Glostrup-Apotheke: 2021 waren es 136 Patient:innen, 2024 noch 25. Neuere Tropfenpräparate, etwa von Stenocare und Adven, spielen mit jeweils höchstens 17 Patient:innen eine kleine Rolle. Eine Ursache für den Rückgang nennt der Bericht nicht. Für 2023 gibt es keinen eigenen Bericht, weil das Register umgestellt wurde; die Zahlen sind im Bericht für 2024 nachgetragen.
Was das für Patient:innen bedeutet
Zum Vergleich: In Deutschland erhielten Apotheken 2025 nach BfArM-Zahlen über 200 Tonnen Blüten und Extrakte, während in Norwegen einige Hundert Menschen über Einzelfreistellungen versorgt werden. Wer nach Schweden oder Norwegen zieht, sollte nicht damit rechnen, eine laufende Cannabistherapie dort ohne Weiteres fortsetzen zu können. Ob eine Lizenz oder Freistellung möglich ist, entscheidet sich im Einzelfall, und in Norwegen kommt für THC-reiche Präparate nur eine Fachärztin oder ein Facharzt an einer Klinik in Frage.
Ein konkreter Schritt für Reisende: Beide Länder gehören zum Schengen-Raum. Für Reisen bis zu 30 Tagen können Sie Ihre verordneten Cannabisarzneimittel daher mit der Schengen-Bescheinigung mitnehmen, die Sie vor der Abreise beglaubigen lassen. Wie das funktioniert, erklärt unser Ratgeber zum Schengen-Formular.
Quellen
- Helsedirektoratet: Rekvirering av cannabisrelaterte legemidler og produkter
- Direktoratet for medisinske produkter (DMP): Årsrapport godkjenningsfritak 2024: Bruk av uregistrerte legemidler i Norge ·
- Direktoratet for medisinske produkter (DMP): Legemidler det ofte er spørsmål om ved godkjenningsfritak
- Läkemedelsverket: Söka licens
- Sveriges riksdag: Implementering av EU-resolution om medicinsk cannabis, svar på skriftlig fråga 2019/20:730
- Läkemedelsverket: Cannabidiol – CBD
- Läkartidningen: Användningen av medicinsk cannabis ökar ·
- SVT Nyheter: Allt fler svenskar får medicinsk cannabis på recept ·
- ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis (Importmengen nach Herkunftsländern, Quelle BfArM)
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