Südafrika: Medizinalcannabis zwischen Ausnahmezugang und Export
In Südafrika gibt es Cannabisarzneimittel meist nur per Ausnahmegenehmigung, Eigenanbau ist seit 2018 erlaubt. Zugleich wächst der Export nach Deutschland.
In Südafrika ist Medizinalcannabis legal, aber für Patient:innen kaum als reguläres Arzneimittel zu haben. Weil fast keine Cannabisprodukte registriert sind, verordnen Ärzt:innen sie meist über eine Ausnahmegenehmigung der Arzneimittelbehörde SAHPRA nach Section 21 des Arzneimittelgesetzes. Parallel dürfen Erwachsene seit einem Urteil von 2018 privat Cannabis anbauen und konsumieren, und lizenzierte Betriebe exportieren zunehmend, auch nach Deutschland (Stand: Oktober 2026).
Drei Rechtswege nebeneinander
Wer verstehen will, wie Südafrika mit Cannabis umgeht, muss drei Bereiche auseinanderhalten. Erstens den medizinischen Bereich, den die SAHPRA nach dem Medicines and Related Substances Act von 1965 regelt. Zweitens den privaten Gebrauch durch Erwachsene, den das Verfassungsgericht 2018 freigab und den seit 2024 ein eigenes Gesetz regelt. Drittens Nutzhanf mit sehr wenig THC, für den das Landwirtschaftsministerium zuständig ist.
Diese Bereiche überlappen sich, folgen aber unterschiedlichen Regeln. Dass Erwachsene zu Hause Cannabis anbauen dürfen, heißt nicht, dass Apotheken Cannabisblüten frei verkaufen dürfen.
Wie Südafrika Cannabis einstuft
Die Einstufung legt das Gesundheitsministerium in den Anlagen, den Schedules, zum Arzneimittelgesetz fest. Mit der Bekanntmachung Nr. 586 vom 22. Mai 2020 strich es Cannabis, Dronabinol und THC aus der strengsten Kategorie, Schedule 7.
Seitdem steht THC in Schedule 6, der Gruppe stark kontrollierter verschreibungspflichtiger Stoffe. Ausnahmen gelten für Industriehanf mit höchstens 0,2 Prozent THC, der nicht zum Verzehr bestimmt ist, für verarbeitete Produkte mit höchstens 0,001 Prozent THC und für Pflanzenmaterial, das Erwachsene privat anbauen, besitzen und konsumieren. CBD steht in Schedule 4, ist also verschreibungspflichtig. Frei verkäuflich sind nur Nahrungsergänzungen mit höchstens 600 Milligramm CBD pro Packung und höchstens 20 Milligramm pro Tag, die lediglich allgemeine Gesundheitsaussagen machen, sowie Lebensmittel mit natürlichem CBD-Gehalt bis 0,0075 Prozent.
Section 21: der Normalfall für Patient:innen
Weil fast alle Cannabisprodukte in Südafrika nicht registriert sind, läuft die Versorgung meist über Section 21 des Arzneimittelgesetzes. Diese Vorschrift erlaubt der SAHPRA, den Verkauf eines nicht registrierten Arzneimittels für einen bestimmten Zweck und Zeitraum zu genehmigen. Sie gilt für alle Arzneimittel, nicht nur für Cannabis.
Den Antrag stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt, entweder für eine einzelne Patientin oder einen einzelnen Patienten oder für eine Gruppe von Patient:innen. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor das Produkt importiert oder hergestellt wird. Je nach Antrag verlangt die SAHPRA unter anderem ein GMP-Zertifikat des Herstellers, ein Analysezertifikat, eine Produktinformation, wissenschaftliche Veröffentlichungen zum Einsatzgebiet und eine klinische Begründung, warum ein registriertes Arzneimittel nicht ausreicht.
Für Ärzt:innen bedeutet das zusätzlichen Aufwand für jede Behandlung. Wirksamkeit und Sicherheit des konkreten Produkts hat die Behörde in diesem Verfahren nicht wie bei einer Zulassung umfassend bewertet; die Verantwortung für die Auswahl liegt bei den Verordnenden.
Das Urteil von 2018 und das Gesetz von 2024
Am 18. September 2018 entschied das Verfassungsgericht im Fall Prince, dass die Strafvorschriften gegen Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis durch Erwachsene im privaten Raum gegen das Grundrecht auf Privatsphäre verstoßen. Das Parlament musste daraufhin ein neues Gesetz schaffen.
Das dauerte fast sechs Jahre. Am 28. Mai 2024 unterzeichnete Präsident Cyril Ramaphosa den Cannabis for Private Purposes Act, veröffentlicht als Gesetz Nr. 7 von 2024. Er regelt Anbau, Besitz und Konsum durch Erwachsene im privaten Rahmen, verbietet den Handel mit Cannabis und sieht vor, dass frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Konsums aus dem Strafregister gelöscht werden. Kinder sollen vor Cannabis geschützt werden; das Gesetz enthält aber auch Regeln für eine ärztlich verordnete Gabe an Kinder.
Nach Angaben der Regierung soll das Gesetz außerdem den Weg frei machen, Cannabis ganz aus dem Betäubungsmittelstrafgesetz zu streichen und die Anlagen zum Arzneimittelgesetz anzupassen. Diese Folgeschritte sind angekündigt, aber noch nicht umgesetzt. Auch die Details zum Gesetz selbst, etwa erlaubte Mengen, soll der zuständige Minister erst in Durchführungsverordnungen festlegen; das Gesetz enthält dafür eine eigene Ermächtigung.
Eine Exportindustrie im Aufbau
Neben dem privaten Bereich ist eine lizenzierte Industrie entstanden. Für Anbau, Herstellung und Import von Cannabis zu medizinischen Zwecken braucht es eine Lizenz der SAHPRA, die dafür eine eigene Anbau-Leitlinie und ein Antragsformular veröffentlicht hat. Nach Regierungsangaben von September 2025 hatte die Behörde rund 120 solcher Lizenzen erteilt. Hinzu kommen mehr als 1.400 Genehmigungen des Landwirtschaftsministeriums für Nutzhanf.
Ein Teil der Produktion geht nach Deutschland. Laut BfArM-Statistik stammten 2025 rund 3.725 Kilogramm der in Deutschland importierten Blüten und Extrakte aus Südafrika. Damit lag das Land auf Platz neun der Herkunftsländer, knapp vor dem Vereinigten Königreich und Kolumbien. Für den deutschen Markt müssen solche Importe die europäischen Anforderungen an gute Herstellungspraxis erfüllen.
Was das für Patient:innen bedeutet
Südafrika zeigt, dass ein liberaler Umgang mit privatem Konsum nicht automatisch einen guten medizinischen Zugang bedeutet. Wer dort Cannabis als Arzneimittel braucht, ist auf Ärzt:innen angewiesen, die ein Ausnahmeverfahren auf sich nehmen.
Für Reisende aus Deutschland heißt das: Die Erlaubnis zum privaten Konsum gilt in Wohnungen und privaten Räumen und ersetzt keine Einfuhrerlaubnis. Südafrika gehört nicht zum Schengen-Raum. Klären Sie deshalb vor der Reise bei der südafrikanischen Botschaft, ob und mit welchen Unterlagen Sie ein verordnetes Cannabisarzneimittel mitnehmen dürfen. Woher die Präparate in deutschen Apotheken stammen und wie sich ihre Preise unterscheiden, zeigt unser Ratgeber zum Apothekenpreisvergleich.
Quellen
- South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA): Guideline for Section 21 Access to Unregistered Medicines (SAHPGL-CEM-S21-02)
- South African Health Products Regulatory Authority (SAHPRA): THC and CBD information
- Constitutional Court of South Africa: Minister of Justice and Constitutional Development and Others v Prince (CCT108/17) [2018] ZACC 30 ·
- Parliament of the Republic of South Africa: Cannabis for Private Purposes Act, 2024 (Act No. 7 of 2024) ·
- South African Government: President Cyril Ramaphosa assents to the Cannabis Private Purposes Bill ·
- SAnews: SA emerging as a leader in the global hemp and cannabis industry ·
- ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände: Die Apotheke – Zahlen, Daten, Fakten 2026: Medizinisches Cannabis (Importmengen nach Herkunftsländern, Quelle BfArM)
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