Ukraine: Vom Cannabisgesetz 2024 zum ersten E-Rezept 2026
Die Ukraine erlaubt Cannabis als Medizin seit August 2024. Erste Patient:innen bekamen es erst im Juni 2026. Was das Gesetz regelt und warum es dauerte.
In der Ukraine ist Cannabis als Medizin seit dem 16. August 2024 erlaubt, verordnet wird es ausschließlich per elektronischem Rezept und nur bei Erkrankungen, die das Gesundheitsministerium in einer Liste festgelegt hat. Bis die ersten Patient:innen tatsächlich ein Präparat in der Hand hielten, vergingen allerdings fast zwei Jahre: Das geschah laut Gesundheitsministerium erst am 11. Juni 2026. Der Freizeitkonsum bleibt verboten (Stand: Oktober 2026).
Ein Gesetz mitten im Krieg
Das Parlament, die Werchowna Rada, verabschiedete das Gesetz Nr. 3528-IX am 21. Dezember 2023. Präsident Selenskyj unterzeichnete es im Februar 2024, in Kraft trat es sechs Monate nach der Veröffentlichung. Als Ziel nennt das Gesetz, Patient:innen mit Krebserkrankungen und posttraumatischen Belastungsstörungen den Zugang zur nötigen Behandlung zu erleichtern. Dahinter steht der russische Angriffskrieg: Viele Soldat:innen und Zivilist:innen leiden an Verletzungen, chronischen Schmerzen und seelischen Folgen.
Rechtlich ist das Gesetz vor allem eine Änderung des Betäubungsmittelrechts. Es erlaubt den Umgang mit Cannabispflanzen für medizinische, industrielle und wissenschaftliche Zwecke sowie für Ausbildung und Forschung. Alles andere bleibt strafbar.
Strenge Regeln für Anbau und Herstellung
Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Pflanzen. Hanf für industrielle Zwecke darf höchstens 0,3 Prozent THC enthalten. Cannabis für medizinische Zwecke liegt darüber und muss aus zertifiziertem Saatgut von Sorten stammen, die in einem staatlichen Verzeichnis eingetragen sind.
Anbauen dürfen nur juristische Personen mit Lizenz, die zugleich ein Zertifikat über gute Herstellungspraxis (GMP) vorweisen. Die Anbauflächen müssen rund um die Uhr per Video überwacht werden, und die Polizei muss Zugriff auf die Aufnahmen erhalten. Wie viel kontrollierte Stoffe angebaut, hergestellt, eingeführt und ausgeführt werden dürfen, legt das Kabinett jedes Jahr in Quoten fest. Für 2026 gibt es nach Angaben der Arzneimittelbehörde DLS erstmals eigene Quoten für Cannabiswirkstoffe, und zwar für Importe zu Forschungszwecken, Importe zur Arzneimittelherstellung und für registrierte Fertigarzneimittel.
Wer verordnen darf und bei welchen Erkrankungen
Anders als in vielen Ländern sind in der Ukraine nicht nur Fachärzt:innen zuständig. Laut Gesundheitsministerium dürfen sowohl Ärzt:innen der Primärversorgung, also Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen und Internist:innen, als auch Fachärzt:innen Cannabisarzneimittel verordnen. Ein Papierrezept gibt es nicht: In Apotheken hergestellte Zubereitungen aus Cannabis dürfen nur über ein eigenes Modul im elektronischen Gesundheitssystem verordnet werden. Herstellung und Abgabe werden zusätzlich in einem staatlichen Register für Medizinalcannabis erfasst.
Wann eine Verordnung möglich ist, legt die Anordnung Nr. 1586 des Gesundheitsministeriums vom 13. September 2024 fest, in Kraft seit dem 27. September 2024. Sie enthält eine Liste mit Diagnosen nach dem internationalen Klassifikationssystem ICD-10:
- chronische oder neuropathische Schmerzen und Spastik bei Krebs, diabetischer Nervenschädigung, Multipler Sklerose, Nervenschäden, Zerebralparese sowie Verletzungen des Rückenmarks und des Gehirns
- Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapie
- Parkinson und Tourette-Syndrom
- Epilepsie, die auf andere Medikamente nicht anspricht, darunter das Lennox-Gastaut- und das Dravet-Syndrom sowie die tuberöse Sklerose
- Gewichtsverlust bei HIV-Erkrankung
- andere Erkrankungen nur mit Votum einer ärztlichen Beratungskommission
Grundsätzlich soll Cannabis erst dann eingesetzt werden, wenn andere Arzneimittel nicht ausreichend wirken oder schlecht vertragen werden. Posttraumatische Belastungsstörungen, die in der politischen Debatte eine große Rolle spielten, stehen nicht als eigene Diagnose auf der Liste, obwohl das Gesetz sie in seiner Zielbestimmung nennt. Das Ministerium kündigte an, die Liste zu überarbeiten, wenn neue Studien vorliegen.
Schutzregeln im Gesetz und in der Anordnung
Das Gesetz änderte auch das ukrainische Gesundheitsgrundlagengesetz. Ärzt:innen müssen Patient:innen über die Anwendungsgebiete, Gegenanzeigen und mögliche unerwünschte Wirkungen informieren, ausdrücklich auch über das Risiko einer Abhängigkeit.
Die Anordnung Nr. 1586 regelt außerdem, wer kein Cannabis erhalten soll. Dazu gehören Schwangere und Stillende, wenn das Präparat THC enthält, sowie Menschen mit einer Schizophrenie oder anderen Psychose in der eigenen Vorgeschichte oder der Familie. Kinder dürfen nur Zubereitungen bekommen, die mehr als 20-mal so viel CBD wie THC enthalten. Zeigt sich nach vier bis zwölf Wochen keine Wirkung oder treten schwere Nebenwirkungen auf, ist die Behandlung zu beenden.
Warum es fast zwei Jahre dauerte
Ein Gesetz allein versorgt noch niemanden. Nach Darstellung des Staatlichen Expertenzentrums, einer Einrichtung des Gesundheitsministeriums, musste nach dem Inkrafttreten erst die gesamte Infrastruktur entstehen: Regeln für den Umgang mit Cannabis, die Registrierung von Wirkstoffen, ein Verfahren für die Verordnung, ein System, das jede Packung vom Hersteller bis zur Apotheke nachverfolgt, und Apotheken, die Rezepturen herstellen können.
Das ging schrittweise. Ende 2024 war das elektronische Rezeptmodul fertig, und die erste Apotheke war im Register eingetragen. Im Januar 2025 registrierte ein spanischer Hersteller den ersten pharmazeutischen Wirkstoff aus Cannabis für den ukrainischen Markt. Bis Juni 2026 gingen nach Angaben des Expertenzentrums 49 Anträge auf Registrierung von Arzneimitteln und Wirkstoffen ein, 13 Wirkstoffe waren registriert. Sie stammen unter anderem aus Spanien, Dänemark, Malta, Kanada und Nordmazedonien.
Am 11. Juni 2026 erhielten dann die ersten Patient:innen ihre Präparate auf E-Rezept, darunter Kriegsveteran:innen und Menschen mit Multipler Sklerose oder Krebs. Eine eigene Produktion im Land gibt es bislang nicht; das Expertenzentrum nennt sie als nächstes Ziel.
Was das für Patient:innen bedeutet
Die Ukraine ist ein Beispiel dafür, wie lange der Weg vom Gesetz zur Versorgung dauern kann, selbst wenn der politische Druck hoch ist. Für Patient:innen in Deutschland ändert das ukrainische Gesetz direkt nichts. Wer aus der Ukraine nach Deutschland gekommen ist und hier behandelt wird, braucht wie alle anderen ein Rezept von einer Ärztin oder einem Arzt mit Zulassung in Deutschland. Die Grundlagen dafür erklärt unser Lexikoneintrag zum Medizinal-Cannabisgesetz.
Ein praktischer Hinweis für Reisen: Die Ukraine gehört nicht zum Schengen-Raum, die Schengen-Bescheinigung gilt dort also nicht. Wer mit Cannabisarzneimitteln in die Ukraine reisen möchte, sollte vorher bei der ukrainischen Botschaft klären, welche Unterlagen nötig sind und ob die Einfuhr überhaupt erlaubt ist.
Quellen
- Werchowna Rada der Ukraine: Закон України № 3528-IX щодо державного регулювання обігу рослин роду коноплі (Cannabis) … ·
- Gesundheitsministerium der Ukraine: Наказ МОЗ № 1586: Перелік захворювань та станів … лікарські засоби з рослинної субстанції канабісу ·
- Staatliches Expertenzentrum des ukrainischen Gesundheitsministeriums: В Україні перші пацієнти отримали лікарські засоби на основі медичного канабісу ·
- Український Медичний Часопис: Затверджено перелік хвороб, при яких призначатиметься медичний канабіс ·
- Аптека online: Нові можливості для призначення ліків на основі медичного канабісу ·
- Staatlicher Dienst der Ukraine für Arzneimittel und Drogenkontrolle (DLS): The quotas for the circulation of narcotic drugs and psychotropic substances for 2026 were approved by the Government ·
- UNN: Legalization of medical cannabis: the law came into force ·
- The Kyiv Independent: Law legalizing medical cannabis enters into force ·
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