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Tschechien: Cannabis per E-Rezept nur von Fachärzt:innen

Tschechien erlaubt Cannabis als Medizin seit 2013. Verordnen dürfen nur bestimmte Fachärzt:innen per E-Rezept, die Kasse zahlt 90 Prozent für 30 Gramm im Monat.

Gebäude des tschechischen Gesundheitsministeriums am Palacký-Platz in Prag
Bild: Aktron , CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons; zugeschnitten und in WebP/AVIF konvertiert.

In Tschechien ist Cannabis als Medizin seit dem 1. April 2013 erlaubt. Verordnen dürfen es nur Ärzt:innen mit bestimmten Facharztqualifikationen, und nur bei Indikationen, die eine Verordnung des Gesundheitsministeriums festlegt. Seit 2020 übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung 90 Prozent des Preises für bis zu 30 Gramm im Monat.

Stand: Oktober 2026. Zuständig sind das Gesundheitsministerium (Ministerstvo zdravotnictví) und die staatliche Arzneimittelbehörde SÚKL (Státní ústav pro kontrolu léčiv), die auch das E-Rezept-System betreibt.

Die rechtliche Grundlage

Den Weg öffnete das Gesetz Nr. 50/2013 Sb., das am 4. März 2013 veröffentlicht wurde und am 1. April 2013 in Kraft trat. Es änderte das Arzneimittelgesetz, das Gesetz über Suchtstoffe und das Gesetz über Verwaltungsgebühren. Cannabis für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke wird seither als Suchtstoff nach Anhang 1 des Gesetzes über Suchtstoffe behandelt.

Wer damit umgehen will, braucht eine Erlaubnis des Gesundheitsministeriums. Auch die Einfuhr ist nur mit einer Einfuhrgenehmigung des Ministeriums möglich, für die vorab eine Schätzung der geplanten Einfuhrmengen einzureichen ist.

Die Einzelheiten zu Verordnung, Herstellung, Vertrieb, Abgabe und Anwendung regelt die Verordnung Nr. 236/2015 Sb. Ärztlich verordnet wird Cannabis in Tschechien als individuell zubereitetes Arzneimittel, also als Rezeptur aus der Apotheke.

Welche Ärzt:innen für welche Indikation

Anders als in Deutschland ist die Verordnung an eine Kombination aus Diagnose und Fachgebiet gebunden. Anlage 3 der Verordnung 236/2015 enthält eine Tabelle, die jeder Indikation die berechtigten Facharztgruppen zuordnet. Die wichtigsten Zeilen:

  • Chronische, anders nicht beherrschbare Schmerzen, etwa bei Krebs, degenerativen Erkrankungen des Bewegungsapparats, systemischen Bindegewebserkrankungen, neuropathischen Schmerzen oder Glaukom: unter anderem klinische Onkologie, Radioonkologie, Neurologie, Palliativmedizin, Schmerztherapie, Rheumatologie, Orthopädie, Innere Medizin, Augenheilkunde, Dermatologie und Infektiologie.
  • Spastik und damit verbundene Schmerzen, zum Beispiel bei Multipler Sklerose oder Rückenmarksverletzung, sowie weitere neurologische Beschwerden wie Tremor bei Parkinson: Neurologie und Geriatrie.
  • Übelkeit, Erbrechen und Appetitanregung im Zusammenhang mit der Behandlung von Krebs oder HIV: unter anderem Onkologie, Infektiologie und Geriatrie.
  • Tourette-Syndrom: Psychiatrie.
  • Äußerliche Behandlung von Hauterkrankungen und Schleimhautläsionen: Dermatologie, Infektiologie und Geriatrie.

Allgemeinmediziner:innen tauchen in der Tabelle nicht auf.

So läuft die Freischaltung für Ärzt:innen

Wer verordnen will, braucht zunächst einen Zugang zum staatlichen E-Rezept-System. Den Antrag auf Freischaltung für Cannabis stellen Ärzt:innen über ein Webformular im Portal pristupy.sukl.cz. Die SÚKL prüft die angegebenen Facharztqualifikationen beim Institut für postgraduale Bildung im Gesundheitswesen (IPVZ). Das Ergebnis kann vollständig, teilweise oder gar nicht bestätigt lauten. Nach einer positiven Prüfung erhält die Ärzt:in Zugang zum Register der Arzneimittel mit Beschränkung (RLPO), einem Teil des E-Rezept-Systems.

Bei jeder Verordnung prüft das System über das RLPO, ob die Kombination aus Diagnose und Fachgebiet zulässig ist. Praxissoftware kann diese Prüfung vor dem Ausstellen des Rezepts über einen eigenen Dienst abfragen. Apotheker:innen erhalten den Zugang zum Register automatisch, sofern sie am E-Rezept-System teilnehmen.

Das E-Rezept trägt den Vermerk „vysoce návyková látka“, hochgradig suchterzeugender Stoff. Apotheken dürfen Cannabis-Rezepturen nur auf ein so gekennzeichnetes elektronisches Rezept abgeben. Die Verordnung nutzt ein festes Verzeichnis von Verordnungscodes, das als Anlage zur Preisvorschrift des Gesundheitsministeriums veröffentlicht ist.

Mengen, Preise und Erstattung

Die SÚKL nennt zwei unterschiedliche Grenzen:

  • 180 Gramm pro Patient:in und Monat sind die Höchstmenge, die überhaupt verordnet werden darf.
  • 30 Gramm pro Monat sind die Menge, für die die gesetzliche Krankenversicherung regulär zahlt.

Seit dem 1. Januar 2020 haben Patient:innen Anspruch auf Erstattung von 90 Prozent des Endverbraucherpreises für diese 30 Gramm. Die Prüfärzt:in der Krankenkasse (revizní lékař) kann auf begründeten Antrag der verordnenden Ärzt:in auch eine größere Menge zur Erstattung freigeben. Die Preise für Cannabis-Rezepturen sind staatlich reguliert; maßgeblich ist die Preisvorschrift Nr. 3/2022/OLZP des Gesundheitsministeriums, die seit dem 1. Juli 2022 gilt.

Wer das Cannabis anbaut

Lange durfte in Tschechien nur ein einziger Lieferant medizinisches Cannabis anbauen, ausgewählt in einem Vergabeverfahren der SÚKL. Eine Novelle des Gesetzes über Suchtstoffe, die die Regierung auf Vorschlag des Gesundheitsministeriums beschloss, ersetzte dieses Modell durch ein Lizenzsystem und ermöglichte erstmals auch den Export. Das Ministerium begründete den Schritt damit, Patient:innen mit chronischen Schmerzen, die herkömmliche Medikamente schlecht vertragen, den Zugang zu erleichtern.

Das Lizenzsystem beruht auf drei Voraussetzungen, die ein Anbaubetrieb nacheinander erfüllen muss:

  1. ein Zertifikat der Guten Herstellungspraxis für Hersteller von Wirkstoffen, ausgestellt von der SÚKL,
  2. eine Anbaulizenz der SÚKL,
  3. eine Erlaubnis des Gesundheitsministeriums für den Umgang mit Suchtstoffen.

Diese dreifache Kontrolle soll verhindern, dass Cannabis auf den illegalen Markt gelangt, und zugleich die Qualität des Endprodukts sichern. Ist der Wirkstoff hergestellt, wird er wie jeder andere Suchtstoff gehandelt.

Wie viel verordnet wird

Die SÚKL veröffentlicht monatliche Statistiken zu Verordnung und Abgabe. Für 2024 weist sie 318.710 Gramm verordnetes Cannabis aus, nach 258.810 Gramm im Jahr 2023. Den größten Teil machten getrocknete Blüten aus (285.601 Gramm), Extrakte kamen auf 33.109 Gramm. Tatsächlich in Apotheken abgegeben wurden 2024 rund 263.105 Gramm.

Im Oktober 2024, dem Monat mit den meisten Rezepten, stellten 228 Ärzt:innen in 121 Einrichtungen 4.620 Rezepte für 3.817 Patient:innen aus. Im Dezember waren es 4.105 Rezepte für 3.566 Patient:innen. Die Zahlen sind Monatswerte; wie viele verschiedene Menschen im ganzen Jahr behandelt wurden, lässt sich daraus nicht direkt ablesen. Aussagen über die Wirksamkeit erlauben solche Verordnungsdaten ohnehin nicht.

Was Tschechien von Deutschland unterscheidet

Tschechien steuert den Zugang über eine starre Verknüpfung von Indikation und Fachgebiet, die das E-Rezept-System bei jeder Verordnung technisch prüft. In Deutschland gibt es keine solche Liste; Ärzt:innen entscheiden im Einzelfall, und eine Facharztqualifikation ist keine Voraussetzung. Gemeinsam ist beiden Ländern, dass die Kasse nur unter Bedingungen zahlt. In Tschechien ist das eine feste Monatsmenge mit 90 Prozent Erstattung, in Deutschland ein Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse.

Wer als Patient:in aus Deutschland in Tschechien lebt und dort behandelt werden möchte, braucht eine bei der SÚKL freigeschaltete Fachärzt:in mit passendem Fachgebiet, denn Apotheken geben Cannabis-Rezepturen nur auf das tschechische E-Rezept mit dem entsprechenden Vermerk ab.

Quellen

  1. Ministerstvo zdravotnictví ČR: Zacházení s konopím pro léčebné použití nebo vědecké účely ·
  2. Státní ústav pro kontrolu léčiv (SÚKL): Individuálně připravované léčivé přípravky s obsahem konopí pro léčebné použití (Informationen für Ärzt:innen)
  3. Státní ústav pro kontrolu léčiv (SÚKL): Úhrada z veřejného zdravotního pojištění ·
  4. Ministerstvo zdravotnictví ČR: Vláda schválila novelu zákona o návykových látkách, která rozšiřuje pěstování a umožňuje vývoz léčebného konopí
  5. Státní ústav pro kontrolu léčiv (SÚKL): Statistiky předpisů KLP 2024