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Rückblick 2021: Ampel-Koalitionsvertrag kündigt Cannabis-Abgabe an

Im November 2021 kündigten SPD, Grüne und FDP die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften an. Was davon im Gesetz landete.

Volker Wissing, Michael Kellner und Lars Klingbeil bei der Unterzeichnung des Koalitionsvertrags im Dezember 2021
Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons , CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Am 24. November 2021 stellten SPD, Grüne und FDP ihren Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ vor, in dem sie die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in lizenzierten Geschäften ankündigten. Damit stand im Jahr 2021 erstmals in einem Koalitionsvertrag einer Bundesregierung das Ziel, Cannabis zu Genusszwecken legal verfügbar zu machen.

Was im Koalitionsvertrag stand

Der Abschnitt zur Drogenpolitik umfasst nur wenige Sätze. Die Koalition wollte die kontrollierte Abgabe an Erwachsene „zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einführen. Begründet wurde das mit kontrollierter Qualität, dem Schutz vor verunreinigten Substanzen und dem Jugendschutz.

Nach vier Jahren sollte das Gesetz auf seine gesellschaftlichen Auswirkungen hin überprüft werden. Außerdem kündigten die Parteien an, Drugchecking und Maßnahmen der Schadensminderung auszubauen. Für Alkohol, Nikotin und Cannabis sollten die Regeln für Marketing und Sponsoring verschärft werden. Weitere Details wie Besitzmengen, Preise oder THC-Obergrenzen nannte der Vertrag nicht.

Ankündigung statt Gesetz

Ein Koalitionsvertrag ist eine politische Vereinbarung und kein Gesetz. Rechtlich änderte sich am 24. November 2021 nichts. Aus der Ankündigung musste die Regierung erst einen Gesetzentwurf machen, den der Bundestag beschließen musste; bis ein Gesetz galt, vergingen mehr als zwei Jahre.

Legal Tribune Online beschrieb den 177 Seiten starken Vertrag als Programm mit ambitionierten Vorhaben, die unter dem Vorbehalt einer Evaluierung stünden; die Cannabis-Legalisierung zählte zu den rechtspolitisch auffälligsten Punkten. Wie die Abgabe konkret aussehen sollte, ob über Fachgeschäfte, Apotheken oder beides, ließ der Vertrag offen. Als Justizminister war nach LTO der FDP-Politiker Marco Buschmann vorgesehen. Der Begriff „Genusszwecke“ grenzte das Vorhaben zugleich von der medizinischen Nutzung ab, die bereits seit 2017 auf Rezept möglich war.

Was daraus wurde

Das Ziel lizenzierter Geschäfte erreichte die Koalition nicht. Beschlossen wurde das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109). Das darin enthaltene Konsumcannabisgesetz regelt den privaten Eigenanbau und die Weitergabe in Anbauvereinigungen; ein Verkauf in Geschäften ist nicht vorgesehen. Ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis steht in § 6 KCanG. Beim Werbeverbot ging das Gesetz damit weiter als der Koalitionsvertrag, der nur von verschärften Regeln gesprochen hatte.

Die angekündigte Überprüfung wurde Gesetz. Nach § 43 KCanG wertet ein unabhängiges Institut die Folgen für Kinder- und Jugendschutz, Gesundheitsschutz und Kriminalität aus; ein Zwischenbericht war bis zum 1. April 2026 vorgesehen, der umfassende Bericht soll bis zum 1. April 2028 vorliegen. Schon bis zum 1. Oktober 2025 sollten erste Auswertungen zum Jugendschutz und zu den erlaubten Besitz- und Weitergabemengen erfolgen. Die Ergebnisse dieser Prüfung entscheiden mit darüber, ob die Regeln von 2024 Bestand haben.

Was das für Patient:innen bedeutet

Medizinalcannabis spielte im Drogenpolitik-Abschnitt des Koalitionsvertrags keine Rolle. Mit demselben Gesetz von 2024 erhielt es aber ein eigenes Regelwerk, das Medizinal-Cannabisgesetz. Nach § 3 MedCanG verschreiben nur Ärzt:innen Cannabis zu medizinischen Zwecken, und die Abgabe erfolgt ausschließlich in Apotheken gegen Rezept. Wenn Sie Cannabis als Therapie nutzen, gelten für Sie daher andere Regeln als für den Freizeitkonsum nach dem KCanG.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Mehr Fortschritt wagen – Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ·
  2. SPD: Koalitionsvertrag 2021–2025 ·
  3. Legal Tribune Online: Koalitionsvertrag vorgestellt: Ambitionierte Vorhaben unter Evaluierungsvorbehalt ·
  4. Bundesgesetzblatt: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. 2024 I Nr. 109 ·
  5. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Konsumcannabisgesetz (KCanG): Inhaltsübersicht
  6. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 43 KCanG: Evaluation des Gesetzes
  7. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 3 MedCanG: Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken
  8. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinalcannabis: Importmengen steigen weiter an ·

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