Rückblick 2021: Marokko erlaubt Anbau und Export von Medizinalcannabis
Im Juli 2021 setzte Marokko das Gesetz 13-21 in Kraft. Es erlaubt Anbau, Verarbeitung und Export für Medizin und Industrie unter staatlicher Kontrolle.
Mit einem königlichen Dahir vom 14. Juli 2021 setzte Marokko das Gesetz Nr. 13-21 über die erlaubte Nutzung von Cannabis in Kraft. Das Land, in dessen Rif-Gebirge seit Jahrzehnten illegal Cannabis wächst, schuf damit im Jahr 2021 einen legalen Rahmen für Anbau, Verarbeitung und Export zu medizinischen, pharmazeutischen und industriellen Zwecken.
Was das Gesetz 13-21 erlaubt
Das Gesetz wurde durch den Dahir Nr. 1-21-59 verkündet und im Bulletin officiel Nr. 7010 vom 5. August 2021 veröffentlicht. Es erlaubt Anbau, Produktion, Verarbeitung, Herstellung, Vermarktung, Transport und Export von Cannabis und Cannabisprodukten sowie die Ein- und Ausfuhr von Saatgut und Pflanzen. Auch die Einrichtung und der Betrieb von Cannabis-Baumschulen sowie der Import von Cannabisprodukten sind im Gesetz aufgeführt. Alle Tätigkeiten stehen unter dem Vorbehalt der internationalen Verpflichtungen Marokkos.
Für jede dieser Tätigkeiten braucht es eine Genehmigung der neu geschaffenen Agence nationale de réglementation des activités relatives au cannabis (ANRAC). Die Agentur vergibt die Lizenzen, legt in Abstimmung mit den zuständigen Behörden Anbaustandards fest, zertifiziert Saatgut und Pflanzen und stellt die Rückverfolgbarkeit der Lieferkette sicher.
Strenge Grenzen für Anbau und Zweck
Angebaut werden darf nur in Provinzen, die per Dekret festgelegt werden, und nur in der Menge, die für medizinische, pharmazeutische und industrielle Herstellung nötig ist. Nach Angaben der ANRAC sind das die Provinzen Al Hoceima, Chefchaouen und Taounate. Sorten mit einem THC-Gehalt oberhalb der gesetzlichen Grenze sind medizinischen und pharmazeutischen Zwecken vorbehalten.
Eine Anbaugenehmigung setzt voraus, dass die Antragstellenden volljährig und marokkanische Staatsangehörige sind, in einem Dorf (Douar) einer zugelassenen Provinz leben und einer eigens dafür gegründeten Kooperative angehören. Für das Grundstück müssen sie Eigentum, die Zustimmung der Eigentümer:innen oder eine Bescheinigung der örtlichen Verwaltung über die Nutzung vorweisen. Zugelassene Landwirt:innen müssen die Vorgaben der ANRAC einhalten, zertifiziertes Saatgut und Pflanzen verwenden und die gesamte Ernte zum vertraglich festgelegten Preis an die Kooperative liefern. Diese schließt ihrerseits Lieferverträge mit zugelassenen Unternehmen für Herstellung, Verarbeitung oder Export. Kann eine Ernte durch höhere Gewalt ganz oder teilweise nicht geliefert werden, muss dies der ANRAC binnen sieben Tagen gemeldet werden.
Freizeitkonsum erlaubt das Gesetz nicht; die ANRAC nennt ausschließlich medizinische, pharmazeutische und industrielle Nutzungen wie Kosmetik oder Lebensmittel.
Die historische Bedeutung des illegalen Anbaus für die Region wird in einem Deutschlandfunk-Bericht aus dem Jahr 2015 deutlich. Er schätzte, dass rund 800.000 Menschen in der Gegend um Chefchaouen ausschließlich vom Cannabisanbau lebten. Ein dort befragter Bauer sagte, Weizen und andere Alternativen hätten die Familien nicht ernähren können. Der Bericht beschrieb außerdem knappe Wasserquellen, die zur Bewässerung der Felder umgeleitet wurden, und daraus entstehende Streitigkeiten zwischen Familien. Diese Beobachtungen beziehen sich auf die damalige illegale Landwirtschaft, nicht auf den späteren legalen Rahmen.
Was daraus wurde
Die Regierung erließ am 31. August 2021 und am 18. März 2022 Durchführungsdekrete, im Mai 2022 folgte ein Ministerialerlass.
Was das für Patient:innen bedeutet
Für Patient:innen in Deutschland hat das marokkanische Gesetz bislang keine unmittelbare Wirkung. Das BfArM bezifferte die Einfuhr von Cannabis für medizinische und wissenschaftliche Zwecke nach Deutschland 2021 auf rund 20,6 Tonnen getrocknete Blüten und Extrakte. Grundsätzlich kann Medizinalcannabis aus jedem Staat eingeführt werden, der den Anbau zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle nach dem Einheits-Übereinkommen von 1961 betreibt und Arzneimittelqualität anbieten kann. Dafür müssen importierende Unternehmen Anträge stellen und die erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen erhalten. Das BfArM koordiniert die Einfuhren jedoch nicht zentral und bestimmt nicht, welche Mengen die Unternehmen tatsächlich importieren. Die Lieferkette führt über Apotheken; die Abgabe an Patient:innen erfolgt auf ärztliche Verschreibung. Die genannte Gesamtmenge belegt keinen Import marokkanischer Ware. Rechtsgrundlage sind heute die Erlaubnis nach § 4 und die Einfuhrgenehmigung nach § 12 des Medizinal-Cannabisgesetzes.
Quellen
- Royaume du Maroc, Ministère de la Justice (adala.justice.gov.ma): Dahir n° 1-21-59 du 14 juillet 2021 portant promulgation de la loi n° 13-21 relative aux usages licites du cannabis ·
- Agence nationale de réglementation des activités relatives au cannabis (ANRAC): Loi 13-21 et textes d'application
- Agence nationale de réglementation des activités relatives au cannabis (ANRAC): FAQ
- Deutschlandfunk: Cannabisanbau in Marokko – Das goldene Klopfen ·
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinalcannabis: Importmengen steigen weiter an ·
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG): Inhaltsübersicht
Passender Ratgeber
Cannabisrezept und KrankenkasseWeitere Artikel zu Politik
BayVGH kippt Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte im November 2025 das Kiffverbot in drei Münchner Parks für unwirksam. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
2019: BVerwG stoppt sofortigen Führerscheinentzug nach Cannabisfahrt
Im April 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht: Nach einer ersten Fahrt unter Cannabis müssen Behörden zuerst über eine MPU entscheiden.
Rückblick 2021: Bundestag hört Experten zum FDP-Cannabisantrag an
Im Juni 2021 befragte der Gesundheitsausschuss Sachverständige zum FDP-Antrag für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe. Was gefordert war und was folgte.