Rückblick 2023: Anhörung zum Cannabisgesetz im Bundestag
Im November 2023 stritten Sachverständige im Gesundheitsausschuss über das Cannabisgesetz. Ärzteverbände warnten, andere forderten mehr Freigabe.
Am 6. November 2023 befragte der Gesundheitsausschuss des Bundestages in seiner 87. Sitzung Sachverständige zum Regierungsentwurf des Cannabisgesetzes auf Drucksache 20/8704. Die zweistündige Anhörung im Paul-Löbe-Haus zeigte die Bruchlinien der Reform: Ärzteverbände lehnten die Freigabe ab, andere Fachleute begrüßten den Kurswechsel und Patientenvertreter:innen blickten auf den Medizinalteil.
Der Entwurf und die Liste der Sachverständigen
Der Entwurf sah für Erwachsene den Besitz von bis zu 25 Gramm, den Eigenanbau von bis zu drei Pflanzen und nichtgewerbliche Anbauvereinigungen mit höchstens 500 Mitgliedern vor. Für Medizinalcannabis blieb es bei der Verschreibungspflicht; geregelt werden sollte es in einem eigenen Medizinal-Cannabisgesetz. Der Bundesrat hatte schon im September 2023 in seiner Stellungnahme unter anderem mehr Inlandsproduktion von Medizinalcannabis angemahnt.
Auf der Sachverständigenliste standen Ärzte- und Psychotherapeutenkammern, Kinder- und Jugendmediziner:innen, Apotheken- und Pharmaverbände, Justiz und Polizei sowie Patientenorganisationen wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin und der Bund Deutscher Cannabis-Patienten. Schriftliche Stellungnahmen reichten unter anderem auch der GKV-Spitzenverband und der Verband der Cannabis versorgenden Apotheken ein.
Warnungen aus der Ärzteschaft
Die Bundesärztekammer hielt die Ziele des Entwurfs für unerreichbar. Sie erwartete mehr Konsum und mehr cannabisbedingte Probleme und sah die psychische Gesundheit junger Menschen gefährdet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzt:innen bezweifelte, dass sich die vorgesehenen Schutzvorkehrungen kontrollieren und durchsetzen lassen.
Die Bundespsychotherapeutenkammer nannte Cannabis eine nicht harmlose Droge, die auch körperlich abhängig machen und das Psychoserisiko erhöhen könne. Sie forderte, die Suchtprävention zu stärken. Der Deutsche Richterbund erwartete keine Entlastung der Justiz, weil Handel und Einfuhr strafbar blieben und neue Straftatbestände hinzukämen.
Stimmen zum Medizinalteil
Der Branchenverband Cannabiswirtschaft kritisierte, dass die geplanten Abstandsregeln auch für Patient:innen gelten sollten. Damit werde die Einnahme als Medizin mit dem Genusskonsum gleichgestellt, was der Verband als unverantwortlich bezeichnete. Der Bundesverband akzept forderte, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen für verordnetes Medizinalcannabis abzuschaffen; nach Darstellung des Bundestages schlossen sich weitere Sachverständige dieser Forderung an.
Die Neue Richtervereinigung begrüßte die Entkriminalisierung grundsätzlich, bemängelte aber unklare Grenzwerte und kaum erkennbare 200-Meter-Verbotszonen. Die Gewerkschaft der Polizei verlangte ein Präventionspaket für den Straßenverkehr mit einem niedrigen THC-Grenzwert. Ein Sprecher des Deutschen Hanfverbandes betonte, nur rund zwölf Prozent der Konsumierenden gälten als Intensivnutzer:innen, und warb für eine legale Weitergabe. Die Spannweite reichte damit von vollständiger Ablehnung bis zur Forderung nach einer weitergehenden Freigabe.
Was daraus wurde
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums verabschiedete der Bundestag das Cannabisgesetz am 23. Februar 2024, der Bundesrat ließ es am 22. März 2024 passieren. Konsumcannabisgesetz und Medizinal-Cannabisgesetz stehen im Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 109 und gelten seit dem 1. April 2024. Schon im Juni 2024 folgte ein Änderungsgesetz (BGBl. 2024 I Nr. 207), das vor allem Regeln für Anbauvereinigungen nachschärfte.
Was das für Patient:innen bedeutet
Medizinalcannabis ist bis heute verschreibungspflichtig und gehört rechtlich nicht zum Konsumcannabis. Beziehen Sie es deshalb ausschließlich mit Rezept über eine Apotheke. Die Forderung aus der Anhörung, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen ganz abzuschaffen, hat sich nicht durchgesetzt; vor einer Kostenübernahme sollten Sie also weiterhin klären, ob Ihre Kasse einen Antrag verlangt. Die Grundlagen erklärt unser Lexikon-Eintrag zum Medizinal-Cannabisgesetz; zum Kassenantrag hilft der Ratgeber Cannabis-Rezept über die Krankenkasse.
Quellen
- Deutscher Bundestag, Textarchiv: Ärzteverbände lehnen Legalisierung von Cannabis ab (Archivkopie) ·
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Sachverständigenliste zur öffentlichen Anhörung am 6. November 2023
- Bundesrat: Drucksache 367/23 (Beschluss): Stellungnahme des Bundesrates zum Cannabisgesetz ·
- Bundesministerium für Gesundheit: Cannabisgesetz (CanG): Verfahrensdaten und Inkrafttreten
- Bundesgesetzblatt: Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes und des Medizinal-Cannabisgesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 207) ·
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