Cannabis-Plattformen: Gerichte nehmen Partnerapotheken in die Pflicht
Landgerichte in Berlin und Düsseldorf sehen Apotheken mitverantwortlich für Plattform-Rezepte. Für Patient:innen geht es um die freie Apothekenwahl.
Das Landgericht Düsseldorf hat eine Apotheke für rechtswidrige Cannabis-Verordnungen der Plattform DrAnsay mitverantwortlich gemacht, wie die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) im April 2026 mitteilte. Wer Medizinalcannabis über eine Online-Plattform bezieht, sollte wissen: Die Frage, welche Apotheke ein Rezept beliefert, ist inzwischen ein Thema für die Gerichte.
Zwei Urteile, ein Kläger
Die AKNR hatte in beiden Fällen geklagt. Ende März 2026 entschied das Landgericht Berlin II zur Plattform DoktorABC. Dort wählen Patient:innen nach einem Fragebogen ein verschreibungspflichtiges Medikament aus, das Rezept geht direkt an eine Partnerapotheke. Das Gericht wertete dieses Modell nach Angaben der Kammer als unzulässige Werbung und als unzulässige Lenkung von Patient:innen zu bestimmten Apotheken. Die beteiligte Apotheke haftet demnach mit.
Im Düsseldorfer Verfahren ging es um Apotheken, die über DrAnsay mit Cannabis-Verordnungen verknüpft waren. Laut AKNR stellte das Gericht fest, dass die Verordnungen regelmäßig nur auf Grundlage eines Fragebogens entstanden, ohne persönlichen Kontakt zu Ärzt:innen. Das sei für die Apotheke erkennbar gewesen. Das Gericht sah darin zusätzlich einen Verstoß gegen § 17 Abs. 8 der Apothekenbetriebsordnung, nach dem Apotheken bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe verweigern müssen. Das Düsseldorfer Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was das Gesetz regelt
Grundlage ist § 11 des Apothekengesetzes. Absatz 1 verbietet Apotheken Absprachen mit Ärzt:innen oder Dritten, die die Zuführung von Patient:innen oder die Zuweisung von Verschreibungen zum Gegenstand haben. Absatz 1a untersagt es Dritten ausdrücklich, Verschreibungen zu sammeln, an Apotheken zu vermitteln oder weiterzuleiten und dafür einen Vorteil zu verlangen oder zu gewähren. Das gilt auch für E-Rezepte und deren Zugangsdaten.
Der Hintergrund ist die freie Apothekenwahl: Patient:innen sollen selbst entscheiden, wo sie ein Rezept einlösen. Viele Cannabis-Plattformen verbinden dagegen Videosprechstunde oder Fragebogen, Rezept und Versand in einem Ablauf. Nach den Urteilen müssen Apotheken prüfen, ob ihre Zusammenarbeit mit solchen Anbietern rechtlich trägt. Die AKNR-Anwälte warnten, dass Apotheken sonst ihre Zuverlässigkeit und damit die Betriebserlaubnis riskieren. Ob höhere Instanzen die Linie bestätigen, ist offen.
Was das für Patient:innen bedeutet
Ein Rezept gehört den Patient:innen, und sie dürfen es in jeder Apotheke einlösen. Plattformen, die eine Partnerapotheke fest voreinstellen, bewegen sich nach den beiden Urteilen in einem rechtlich angreifbaren Bereich. Bei Lieferengpässen oder hohen Preisen kann die eigene Wahl zudem Geld und Wartezeit sparen.
Konkret: Lassen Sie sich nach der Sprechstunde das E-Rezept als Token in der App oder als Ausdruck geben und lösen Sie es in einer Apotheke Ihrer Wahl ein. Wie sich die Preise zwischen Apotheken unterscheiden, zeigt unser Ratgeber zum Apothekenpreisvergleich.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Apothekengesetz, § 11
- APOTHEKE ADHOC: AKNR: Apotheke haftet für DrAnsay ·
- APOTHEKE ADHOC: Apotheken haften für Plattformen ·
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