2019: Bundestag hört Fachleute zu vier Medizinalcannabis-Vorlagen an
Im März 2019 ging es im Gesundheitsausschuss um Genehmigungsvorbehalt, Exportanbau und eine AMNOG-Bewertung für Medizinalcannabis.
Am 20. März 2019 hörte der Gesundheitsausschuss des Bundestages Sachverständige zu vier Oppositionsvorlagen an, die das zwei Jahre alte Cannabis-als-Medizin-Gesetz in ganz unterschiedliche Richtungen verändern wollten. Im Mittelpunkt standen der Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen, ein Anbau für den Export und die Frage, ob Medizinalcannabis eine Nutzenbewertung wie neue Arzneimittel durchlaufen soll.
Vier Vorlagen, vier Richtungen
Die Linke wollte mit ihrem Gesetzentwurf 19/6196 den Genehmigungsvorbehalt der Kassen streichen. Die Grünen verfolgten mit 19/5862 eine „erleichterte Verordnung“ für Patient:innen mit schwerwiegender Erkrankung; auch nach ihrer Darstellung hatte sich die Antragspflicht in der Praxis nicht bewährt und verursachte hohen bürokratischen Aufwand.
Die FDP forderte mit Antrag 19/4835, den Anbau von Medizinalcannabis in Deutschland auch für den Export zu erlauben. Die AfD verlangte in 19/8278, Cannabisarzneimittel dem AMNOG-Verfahren zu unterwerfen, also einer frühen Nutzenbewertung mit anschließender Preisfindung. Sie verwies auf steigende Kassenausgaben: von 2,31 Millionen Euro im Juni 2017 auf 5,36 Millionen Euro im April 2018.
Wer angehört wurde und was die Kassen sagten
Geladen waren unter anderem Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, ABDA, Bundesapothekerkammer, BfArM, GKV-Spitzenverband, Pharmaverband BPI, die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft und Schmerzverbände. Als Einzelsachverständiger ordnete der frühere Präsident des Internationalen Suchtstoffkontrollrats, Werner Sipp, die Vorlagen mit Blick auf die UN-Suchtstoffübereinkommen ein.
Der GKV-Spitzenverband bewertete die Evidenz zu nicht zugelassenen Cannabisarzneimitteln als unbefriedigend. Eine AMNOG-Bewertung würde aus seiner Sicht häufig nur bestätigen, dass belastbare Daten fehlen. Zudem müssten Blütensorten und Extrakte wohl jeweils einzeln bewertet werden, was das Verfahren aufwendig mache.
Was daraus wurde
Keine der vier Vorlagen wurde Gesetz. Der Gesundheitsausschuss empfahl im Juni 2019, die Entwürfe von Linken und Grünen abzulehnen; der Bundestag erleichterte stattdessen im Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung nur Folgeverordnungen. Am 29. Oktober 2020 lehnte das Plenum auch den AfD-Antrag und einen neuen FDP-Antrag zum Exportanbau (19/23690) ab.
Der Genehmigungsvorbehalt besteht bis heute, ist aber gelockert. Nach § 31 Absatz 6 SGB V braucht die erste Verordnung grundsätzlich die Zustimmung der Kasse, die nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen darf. Bestimmte vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegte Fachärzt:innen sind von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Seit dem 30. Juli 2026 umfasst der Anspruch keine Blüten mehr, sondern nur noch standardisierte Extrakte sowie Dronabinol und Nabilon.
Was das für Patient:innen bedeutet
Für die erste Kassenverordnung brauchen Sie in der Regel weiterhin einen Antrag. Fragen Sie in der Praxis, ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zu einer Facharztgruppe gehört, die ohne Genehmigung verordnen darf; das spart Zeit.
Über einen Antrag muss die Kasse innerhalb von zwei Wochen entscheiden, holt sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, innerhalb von vier Wochen. In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder direkt nach einer Behandlung im Krankenhaus gilt eine Frist von drei Tagen. Vor einer Kassenleistung steht zudem zunächst ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel. Schritt für Schritt erklärt den Antrag unser ausführlicher Ratgeber zum Cannabis-Rezept über die Krankenkasse.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Antrag der Fraktion der AfD: Medizinalcannabis auf eine wissenschaftliche Grundlage stellen, Drucksache 19/8278 ·
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Liste der Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung Medizinisches Cannabis am 20. März 2019
- GKV-Spitzenverband (Deutscher Bundestag): Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zum Antrag 19/8278 ·
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Stellungnahme des Einzelsachverständigen Werner Sipp
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit, Drucksache 19/10681 ·
- Deutscher Bundestag: Opposition scheitert mit Anträgen zum Umgang mit Cannabis ·
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 31 SGB V: Arznei- und Verbandmittel
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