Rückblick 2021: Malta erlaubt als erstes EU-Land Cannabis-Eigenbedarf
Im Dezember 2021 beschloss Maltas Parlament Besitz bis 7 Gramm, vier Pflanzen und nicht-gewinnorientierte Vereinigungen. Was daraus geworden ist.
Am 14. Dezember 2021 stimmte Maltas Parlament mit 36 zu 27 Stimmen für ein Gesetz, das Erwachsenen den Besitz kleiner Mengen Cannabis und den Anbau zu Hause erlaubt. Malta war damit im Jahr 2021 der erste Mitgliedstaat der Europäischen Union, der den Eigenkonsum gesetzlich regelte, statt ihn nur zu dulden.
Was das maltesische Gesetz erlaubt
Das Gesetz durchlief das Parlament als Bill Nr. 241 seit der ersten Lesung am 4. Oktober 2021; die dritte Lesung schloss am 14. Dezember ab. Präsident George Vella unterzeichnete es am 18. Dezember 2021, seitdem gilt es als Act LXVI of 2021. Die oppositionelle Nationalist Party stimmte dagegen.
Personen ab 18 Jahren dürfen seitdem bis zu 7 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf bei sich tragen. Zu Hause sind bis zu vier Pflanzen und bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis erlaubt, die Pflanzen dürfen von außen nicht sichtbar sein. Wer mehr als 7 und bis zu 28 Gramm besitzt, zahlt eine Geldbuße zwischen 50 und 100 Euro.
Die Grenze für den Heimanbau gilt pro Wohnadresse und nicht für jede erwachsene Person einzeln; auch die Zahl der Bewohner:innen oder die Sorte der Pflanzen ändert sie nicht. Als getrocknetes Cannabis definiert das Gesetz die getrockneten Blütenstände und Blätter. Der Anbau darf nicht an einer Stelle erfolgen, die von der Öffentlichkeit aus sichtbar ist.
Nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts bleibt der Konsum in der Öffentlichkeit auch nach der Reform illegal und wird mit 235 Euro Geldbuße geahndet; erfolgt er in Gegenwart eines Kindes, drohen 300 bis 500 Euro. Einen kommerziellen Handel sieht das Gesetz nicht vor.
Vereinigungen statt Geschäfte
Wer nicht selbst anbaut, soll Cannabis über nicht-gewinnorientierte Vereinigungen beziehen können, die keine Werbung machen dürfen. Die Aufsicht übernimmt die neu gegründete Authority on the Responsible Use of Cannabis (ARUC), die auch Aufgaben der Schadensminderung hat.
Das Gesetz begrenzt eine Vereinigung auf höchstens 500 Mitglieder. Sie darf Cannabis nur an ihre Mitglieder abgeben; ein Mitglied darf nicht zugleich einer zweiten Vereinigung derselben Art angehören. Für die Abgabe gelten Höchstmengen von 7 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat. Alle drei Monate muss die Vereinigung der ARUC schriftlich sowohl die abgegebene Menge als auch die Zahl ihrer Mitglieder melden, ohne deren persönliche Angaben mitzuteilen. Die Aufsicht umfasst laut Gesetz auch die Beobachtung des nichtmedizinischen Cannabiskonsums und wissenschaftlich fundierte Aufklärung zur Schadensminderung.
DIE ZEIT berichtete über Kritik von Arbeitgebern, Ärzteverbänden und kirchennahen Organisationen. Zugleich sah das Gesetz vor, dass frühere Einträge wegen des Besitzes kleiner Mengen aus dem Strafregister gelöscht werden können. Federführend war die Regierung von Premierminister Robert Abela, zuständiger Minister war Owen Bonnici.
Was daraus wurde
Die Lizenzregeln verlangen Laborprüfungen und sehen die Abgabe in von der ARUC zugelassenen, etikettierten Behältnissen mit nummerierten, manipulationssicheren Siegeln vor. Für den Anbau und die weiteren Tätigkeiten braucht die Vereinigung einen gültigen Betriebserlaubnisschein der ARUC; auch die dafür genutzten Räume benötigen eine Zulassung. Die Genehmigungen gelten jeweils ein Jahr und können erneuert werden. Tourist:innen können laut ARUC nicht Mitglied einer Vereinigung werden; als Wohnsitznachweis sind eine maltesische ID- oder Aufenthaltskarte erforderlich.
Deutschland wählte 2024 mit dem Konsumcannabisgesetz einen ähnlichen Weg. Erlaubt sind dort bis zu drei Pflanzen am Wohnsitz und der gemeinschaftliche Anbau in Anbauvereinigungen, die eine behördliche Erlaubnis brauchen; Fachgeschäfte gibt es auch in Deutschland nicht. Was das deutsche Konsumcannabisgesetz im Einzelnen regelt, erklärt unser Lexikon.
Was das für Patient:innen bedeutet
Das maltesische Gesetz betrifft den Konsum von Erwachsenen und nicht die medizinische Versorgung. Wenn Sie in Deutschland Cannabis als Medizin erhalten, ändert sich durch Malta nichts an Rezept und Apothekenpflicht. Mitglied einer maltesischen Vereinigung können Sie ohne Wohnsitz in Malta ohnehin nicht werden. Auf Reisen sollten Sie Ihre Unterlagen mitführen; was dabei zu beachten ist, erklärt der Ratgeber zum Schengen-Formular.
Quellen
- Legislation Malta: Act LXVI of 2021: Authority on the Responsible Use of Cannabis Act ·
- Parliament of Malta: Act LXVI of 2021 (Bill No. 241)
- Legislation Malta: Responsible Use of Cannabis (Licensing of Organisations) Regulations (S.L. 628.01)
- Deutsches Ärzteblatt: Maltas Parlament billigt Cannabis für Eigenbedarf ·
- DIE ZEIT: Maltas Parlament genehmigt Cannabiskonsum ·
- Authority for the Responsible Use of Cannabis (ARUC): Registry for Cannabis Harm Reduction Associations
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 3 KCanG: Erlaubter Besitz von Cannabis
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 11 KCanG: Erlaubnispflicht für Anbauvereinigungen
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