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Rückblick 2021: Bundestag hört Experten zum FDP-Cannabisantrag an

Im Juni 2021 befragte der Gesundheitsausschuss Sachverständige zum FDP-Antrag für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe. Was gefordert war und was folgte.

Paul-Löbe-Haus des Bundestags in Berlin mit Glasfassade an der Spree
Foto: Dietmar Rabich , CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Am 21. Juni 2021 befragte der Gesundheitsausschuss des Bundestags Sachverständige zu einem Antrag der FDP-Fraktion, Cannabis kontrolliert an Erwachsene abzugeben. Die Anhörung kurz vor dem Ende der Wahlperiode im Jahr 2021 bündelte noch einmal die Argumente, über die der Bundestag ab 2022 unter neuen Mehrheiten konkret entscheiden sollte.

Was die FDP beantragte

Die Drucksache 19/27807 vom 23. März 2021 war ein Antrag und kein Gesetzentwurf. Die FDP forderte die Bundesregierung darin auf, bis zum 31. Mai 2021 einen Gesetzentwurf vorzulegen. Erwachsene sollten Cannabis in Apotheken und in eigens lizenzierten Geschäften kaufen dürfen, der private Besitz sollte auf 15 Gramm begrenzt sein.

Der Antrag enthielt weitere Eckpunkte: eine Obergrenze für den THC-Gehalt, Angaben zu THC und Verunreinigungen auf der Packung und eine Steuer von 10 Euro je 100 Milligramm THC. Aus den Einnahmen sollte die Prävention gestärkt werden, der Anbau sollte auch in Deutschland möglich sein. Zur Begründung verwies die Fraktion auf rund vier Millionen regelmäßige Konsument:innen und darauf, dass 2018 rund 64 Prozent der Rauschgift-Ermittlungsverfahren Cannabis betrafen.

Der Bundestag überwies den Antrag am 25. März 2021 an den Gesundheitsausschuss als federführendes Gremium sowie an sechs weitere Ausschüsse. Federführend heißt, dass der Gesundheitsausschuss die Beschlussempfehlung für das Plenum vorbereiten sollte.

Chancen und Risiken aus Sicht der Sachverständigen

Unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Erwin Rüddel (CDU/CSU) gingen die Einschätzungen weit auseinander. Ein Teil der Sachverständigen hielt die Verbotspolitik für gescheitert und verwies auf den verbreiteten Konsum und den Schwarzmarkt. Andere warnten, eine Freigabe könne Suchtprobleme verstärken und den illegalen Handel sogar ausweiten.

Was daraus wurde

Ein Gesetz nach dem Modell des FDP-Antrags entstand in der 19. Wahlperiode nicht. Nach der Bundestagswahl 2021 übernahm die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP das Thema; ein Rückblick auf den Koalitionsvertrag von 2021 zeigt, mit welcher Formel sie startete.

Beschlossen wurde schließlich das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109). Das darin enthaltene Konsumcannabisgesetz weicht deutlich vom FDP-Antrag ab: Erwachsene dürfen unterwegs bis zu 25 Gramm besitzen, am Wohnsitz bis zu 50 Gramm und drei lebende Pflanzen. Gemeinschaftlich anbauen und an Mitglieder weitergeben dürfen nur Anbauvereinigungen mit behördlicher Erlaubnis; einen Verkauf in Apotheken oder Fachgeschäften für Konsumcannabis regelt das Gesetz nicht.

Was das für Patient:innen bedeutet

Der FDP-Antrag von 2021 betraf den Freizeitkonsum und ließ die Versorgung mit Medizinalcannabis unberührt. Auch heute trennt das Recht beides: Konsumcannabis regelt das KCanG, Cannabis zu medizinischen Zwecken das MedCanG. Nach § 3 MedCanG dürfen nur Ärzt:innen Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben, Zahn- und Tierärzt:innen ausdrücklich nicht. An Patient:innen abgegeben werden darf es ausschließlich in Apotheken gegen Vorlage der Verschreibung. Wenn Sie Cannabis aus medizinischen Gründen nutzen, sollten Sie es deshalb nicht über eine Anbauvereinigung beziehen, sondern weiterhin mit Rezept über die Apotheke.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Experten sehen Chancen und Risiken bei einer Freigabe von Cannabis (Anhörung Gesundheitsausschuss) ·
  2. Deutscher Bundestag: Antrag der FDP-Fraktion: Cannabis kontrolliert an Erwachsene abgeben, Drucksache 19/27807 ·
  3. Deutsches Ärzteblatt: Freigabe von Cannabis unter Experten umstritten ·
  4. Bundesgesetzblatt: Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, BGBl. 2024 I Nr. 109 ·
  5. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 3 KCanG: Erlaubter Besitz von Cannabis
  6. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 11 KCanG: Erlaubnispflicht für Anbauvereinigungen
  7. Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: § 3 MedCanG: Abgabe und Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken

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