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Politik CannArzt-Redaktion

Medizinalcannabis am Steuer: Online-Rezept kann vor Bußgeld schützen

Das OLG Hamm lässt die Medikamentenklausel auch ohne persönlichen Arztkontakt gelten. Entscheidend sind eine klare Verordnung und die passende Einnahme.

Polizeibeamte stehen bei einer Verkehrskontrolle neben einem weißen Sportwagen
Foto: Michael Gstettenbauer; zugeschnitten und für Web optimiert , CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Beschluss vom 28. April 2026 (5 ORbs 87/26) entschieden, dass sich Patient:innen auch mit einem telemedizinisch ausgestellten Cannabis-Rezept auf die Medikamentenklausel im Straßenverkehrsgesetz berufen können. Für Patient:innen, die ihr Rezept per Videosprechstunde erhalten, klärt das eine zentrale Frage bei Verkehrskontrollen.

Was das OLG Hamm entschieden hat

Wer mit 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum oder mehr Auto fährt, begeht nach § 24a StVG eine Ordnungswidrigkeit. Absatz 4 macht eine Ausnahme für Cannabis, das ärztlich verordnet und bestimmungsgemäß eingenommen wurde. Das Amtsgericht Hattingen hatte einen Patienten trotzdem verurteilt.

Das OLG Hamm stellte in seinen Leitsätzen klar: Fehlt der persönliche Kontakt zwischen Arzt und Patient, kann das gegen ärztliches Berufsrecht verstoßen. Der Betroffene darf sich im Bußgeldverfahren trotzdem auf die Ausnahme berufen. Zugleich legt das Gericht die Klausel wegen des Missbrauchspotenzials eng aus. Pauschale Verordnungen ohne klare Angaben genügen nicht. Eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB bei tatsächlicher Fahruntüchtigkeit bleibt außerdem möglich.

Die Linie ist inzwischen breiter abgesichert: Nach Angaben des Hanf Magazins folgte das Oberlandesgericht Brandenburg am 30. Juli 2026 (2 ORbs 85/26), das OLG Oldenburg hatte schon 2023 ähnlich entschieden.

Woran die Klausel scheitern kann

Wie eng die Gerichte prüfen, zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom Juni 2026, über den APOTHEKE ADHOC berichtete. Dort hatte ein Autofahrer 16,8 ng/ml THC im Blut und legte drei Privatrezepte aus Videosprechstunden vor. Auf den Rezepten standen „ED: 0,1 g“ und „TD: 1,5 g“. Das Gericht konnte nicht erkennen, ob 1,5 Gramm die tägliche Dosis oder die Tageshöchstdosis sein sollten. Bei einer Tagesdosis von 1,5 Gramm hätte eine Verordnung über 10 Gramm nur rund sieben Tage gereicht. Weil sich die bestimmungsgemäße Einnahme so nicht prüfen ließ, blieb es beim Bußgeld. Ob Online-Sprechstunden für die Verordnung ausreichen, ließ das BayObLG offen.

Was das für Patient:innen bedeutet

Bei einer Kontrolle zählt, ob sich aus der Verordnung genau ablesen lässt, wie viel Sie wann einnehmen dürfen, und ob der Blutwert dazu passt. Der Weg zum Rezept, per Video oder in der Praxis, ist dafür nach der aktuellen obergerichtlichen Linie zweitrangig. Die Fahreignung im Führerscheinrecht prüfen die Behörden unabhängig davon.

Konkret: Bitten Sie Ihre Praxis, auf dem Rezept Einzeldosis, Tageshöchstdosis und Einnahmeform eindeutig auszuschreiben, und führen Sie eine Kopie der aktuellen Verordnung im Auto mit. Mehr dazu im Ratgeber Cannabis und Autofahren.

Quellen

  1. Justiz NRW, Rechtsprechungsdatenbank NRWE: OLG Hamm, Beschluss vom 28.04.2026, 5 ORbs 87/26 ·
  2. APOTHEKE ADHOC: Cannabis: Fahrverbot wegen unklarem Rezept ·
  3. Hanf Magazin: Cannabis am Steuer: Woran das Medikamentenprivileg wirklich scheitert ·

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