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Medizinisch geprüft · 25.10.2026

Schweizer Pilotversuche: Kein Mehrkonsum bei Cannabis aus der Apotheke

Zwei Schweizer Studien zum Cannabisverkauf in Apotheken fanden 2026 weder mehr Konsum noch eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit.

Altstadthäuser mit roten Ziegeldächern am Fluss, im Hintergrund ein hoher Kirchturm
Foto: August Geyler; zugeschnitten und für Web optimiert , CC BY-SA 4.0 , via Wikimedia Commons

Am 7. September 2026 haben die Städte Bern, Biel und Luzern Zwischenergebnisse der SCRIPT-Studie zum regulierten Cannabisverkauf in Apotheken vorgestellt. Zusammen mit einer Basler Einjahresstudie zeigen sie, dass der legale Bezug in der Apotheke den Konsum nicht erhöht hat und die psychische Gesundheit der Teilnehmenden sich nicht verschlechterte.

Wie SCRIPT aufgebaut ist

SCRIPT ist eine randomisierte kontrollierte Studie der Universitäten Bern und Luzern, gefördert unter anderem vom Schweizerischen Nationalfonds. Eine Gruppe durfte Cannabis sofort in einer Studienapotheke kaufen, die Kontrollgruppe erst nach sechs Monaten. Teilgenommen haben 1.177 Erwachsene, überwiegend Männer mit einem Durchschnittsalter von 34 Jahren; fast alle konsumierten zu Beginn täglich oder wöchentlich.

Verkauft werden eigens hergestellte Blüten, Harz, E-Liquids und Tinkturen in fünf Apotheken in Bern, drei in Luzern und einer in Biel. Die Preise orientieren sich am illegalen Markt, enthalten aber eine simulierte Steuer, aus der unter anderem die Beratung in den Apotheken bezahlt wird.

Was die Zwischenergebnisse zeigen

Wer Zugang zur Apotheke hatte, wechselte in den ersten sechs Monaten häufiger zu rauchfreien Formen wie Verdampfen oder Einnehmen oder kombinierte Konsumarten. In der Kontrollgruppe änderte sich das kaum. Die Häufigkeit des Cannabis- und Tabakkonsums blieb in beiden Gruppen weitgehend gleich.

Blüten machten rund 65 Prozent der Verkäufe aus, E-Liquids 21 Prozent, Harz 11 und Tinkturen 3 Prozent. Laut Stadt Bern gaben 71 Prozent der Teilnehmenden an, Informationen zur Risikominimierung in ihrem Umfeld weiterzugeben. Eine Analyse von Proben vom Schwarzmarkt zeigte zudem, dass Konsumierende den THC-Gehalt nur bei einer von 69 Proben richtig einschätzten.

Die Basler Einjahresstudie

Parallel veröffentlichte ein Team um die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel in Drug and Alcohol Dependence Daten von 374 regelmäßig Konsumierenden mit Apothekenzugang, Durchschnittsalter 35,8 Jahre, 81 Prozent Männer. Abgegeben wurde Cannabis mit höchstens 20 Prozent THC und bis zu 10 g THC pro Monat. Untersucht wurden Depressions- und Angstsymptome sowie problematischer Konsum über ein Jahr.

Depressive Symptome, Angst und problematischer Konsum gingen leicht, aber statistisch signifikant zurück. Der Anteil über klinischen Schwellenwerten blieb gleich, die Konsumhäufigkeit stieg leicht, die Menge nicht. Die Studie hat keine Kontrollgruppe; die Autor:innen schließen daher ausdrücklich keine Ursache-Wirkungs-Beziehung, sondern nur das Ausbleiben einer Verschlechterung.

Was daraus wurde

Das Bundesamt für Gesundheit hatte SCRIPT bereits im September 2025 um zwei Jahre verlängert; Teilnehmende können bis zum 31. Oktober 2028 einkaufen, abgeschlossen wird die Studie 2029. Politisch arbeitet die Gesundheitskommission des Nationalrats an einem Cannabisproduktegesetz. Im Mai 2026 schickte sie den Entwurf nach geteilter Vernehmlassung zur Überarbeitung an ihre Subkommission und lehnte es ab, die Arbeit bis zur vollständigen Auswertung der Pilotversuche zu stoppen.

In Deutschland gibt es keine vergleichbaren Studien. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung lehnte 44 Anträge für Forschungsvorhaben ab, die sie als Modellprojekte einstufte, und der Koalitionsvertrag sieht regionale Modellvorhaben nicht vor (Drucksache 21/8143). Mehr dazu in unserem Beitrag zu den abgelehnten Modellprojekten.

Was das für Patient:innen bedeutet

Die Studien untersuchen Freizeitkonsum, nicht die Behandlung von Krankheiten, und belegen keine therapeutische Wirkung. Für ärztlich verordnetes Cannabis gelten in Deutschland eigene Regeln, die unser Lexikon-Eintrag zum MedCanG erklärt.

Übertragbar ist ein Befund zur Beratung: Gezielte Hinweise in der Apotheke gingen mit einem Wechsel weg vom Rauchen einher. Wenn Sie verordnete Blüten bisher rauchen, fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Apotheke nach rauchfreien Anwendungsformen.

Dieser Artikel ersetzt keine ärztliche Beratung.

Quellen

  1. SCRIPT-Studie, Universitäten Bern und Luzern: SCRIPT-Studie: Bericht Zwischenergebnisse (Version 8) ·
  2. Drug and Alcohol Dependence: Recreational cannabis access via pharmacies: A 1-year Swiss study on cannabis use and mental health ·
  3. Stadt Bern: Cannabis-Studie: Regulierte Abgabe begünstigt risikoärmeren Konsum ·
  4. Schweizer Parlament: Cannabisproduktegesetz zur Überarbeitung zurück in die Subkommission (Medienmitteilung SGK-N) ·
  5. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung: Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung (Drucksache 21/8143) ·

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