VG Berlin: Wer die MPU verweigert, verliert die Fahrerlaubnis
Nach 47,8 ng/ml THC bei einer Kontrolle ordnete Berlin eine MPU an. Der Fahrer legte sie nicht vor, das VG bestätigte den Entzug des Führerscheins.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat am 23. Juli 2026 den Eilantrag eines Autofahrers gegen den Entzug seiner Fahrerlaubnis abgelehnt (VG 11 L 401/26). Der Fall zeigt Patient:innen und Konsument:innen, dass eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) über den Führerschein entscheidet.
Vom Blutwert zur Entziehung
Bei einer Verkehrskontrolle im Februar 2025 maß das Labor bei dem Mann 47,8 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Das ist etwa das Vierzehnfache des gesetzlichen Grenzwerts von 3,5 ng/ml. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnete daraufhin eine MPU an, um Zweifel an seiner Fahreignung zu klären. Der Mann legte das Gutachten nicht vor, die Behörde entzog ihm die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung.
Die 11. Kammer hielt dieses Vorgehen für rechtmäßig. Grundlage ist § 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Bringt jemand ein zu Recht gefordertes Gutachten nicht bei, darf die Behörde auf fehlende Eignung schließen. Dasselbe gilt, wenn sich jemand weigert, sich untersuchen zu lassen, oder das Gutachten nicht fristgerecht vorlegt. Ausschlaggebend war damit das fehlende Gutachten.
Hoher Wert begründet Zweifel
Für Cannabis nennt die FeV keinen festen Wert, ab dem eine MPU zwingend ist. § 13a FeV stellt seit April 2024 auf missbräuchlichen Konsum ab, also darauf, ob jemand Konsum und Fahren sicher trennen kann. Ein Wert wie 47,8 ng/ml deutete nach Auffassung des Gerichts auf häufigen oder chronischen Konsum hin und lag weit über dem Bereich, den verkehrsmedizinische Fachgesellschaften als unbedenklich ansehen.
Der Mann berief sich zudem auf eine Verordnung von Medizinalcannabis. Diese stammte nach dem Bericht des Hanf Magazins aber erst aus dem Jahr 2026. Eine spätere Verordnung rechtfertigt einen Konsum aus dem Jahr 2025 nachträglich nicht, entschied die Kammer. Gegen den Eilbeschluss ist die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.
Was das für Patient:innen bedeutet
Das Medikamentenprivileg schützt nur, wenn die Therapie zum Zeitpunkt der Fahrt bereits ärztlich verordnet war. Wer erst nach einer Kontrolle ein Rezept besorgt, kann damit einen früheren Wert nicht erklären. Und wer eine MPU-Anordnung erhält, verliert mit dem Ignorieren die Chance, seine Eignung selbst zu belegen.
Konkret: Wenn Sie eine MPU-Anordnung erhalten und die Frist nicht schaffen, beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Fristablauf schriftlich eine Verlängerung und lassen Sie sich den Eingang bestätigen. Was beim Fahren mit Rezept gilt, fasst unser Ratgeber zu Cannabis und Autofahren zusammen.
Quellen
- Hanf Magazin: VG Berlin: 47,8 Nanogramm THC begründen Zweifel an der Fahreignung ·
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 11 Eignung
- Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de: Fahrerlaubnis-Verordnung, § 13a Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
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