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2019: VG Düsseldorf gibt Cannabispatienten den Führerschein zurück

Im Oktober 2019 verpflichtete das VG Düsseldorf den Rhein-Kreis Neuss, einem Medizinalcannabis-Patienten die Fahrerlaubnis neu zu erteilen.

Historischer Stahlhof in Düsseldorf, ein mehrgeschossiges Natursteingebäude mit Türmchen und Erkern
Foto: Evergreen68 , CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Am 24. Oktober 2019 verpflichtete das Verwaltungsgericht Düsseldorf den Rhein-Kreis Neuss, einem Patienten, der ärztlich verordnetes Cannabis einnimmt, die Fahrerlaubnis neu zu erteilen (Az. 6 K 4574/18). Das Urteil zeigte 2019, dass medizinische Cannabistherapie und Autofahren nicht grundsätzlich unvereinbar sind, wenn die Leistungsfähigkeit stabil ist und der Umgang mit dem Medikament verantwortlich bleibt.

Der Fall aus dem Rhein-Kreis Neuss

Der Kläger aus Dormagen beantragte beim Rhein-Kreis Neuss die Neuerteilung seiner Fahrerlaubnis und legte dafür ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor. Es kam zu einem gemischten Ergebnis: Der Mann könne Einnahme und Fahren zwar nicht trennen, seine psycho-physische Leistungsfähigkeit unter Cannabiswirkung sei aber ausreichend. Nach Darstellung von LTO bescheinigte die Untersuchung ihm diese Leistungsfähigkeit sogar für das Führen von Lkw.

Die Fahrerlaubnisbehörde ließ sich davon nach Darstellung von LTO nicht überzeugen und lehnte die Neuerteilung ab. Der Mann klagte gegen den Ablehnungsbescheid, und die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts gab ihm recht.

Die Maßstäbe der 6. Kammer

Anders als bei illegalem Konsum könne geeignet sein, wer ärztlich verschriebenes Cannabis einnimmt und auch unter dessen Wirkung ausreichend leistungsfähig ist, um sicher zu fahren. Bei einer Dauerbehandlung sei entscheidend, ob das Cannabis nur nach ärztlicher Verordnung eingenommen wird, ob dauerhafte Einbußen der Leistungsfähigkeit ausgeschlossen sind und ob die Grunderkrankung selbst das sichere Fahren verhindert. Hinzu komme ein verantwortlicher Umgang mit dem Medikament, etwa nicht zu fahren, wenn sich die Medikation gerade ändert.

Nach dem Gutachten erfüllte der Kläger diese Voraussetzungen nachvollziehbar. Regelmäßige Nachuntersuchungen dürfe die Behörde nicht von vornherein auferlegen. Wegen möglicher Langzeitwirkungen einer dauerhaften Cannabiseinnahme könne sie ihn aber nach einiger Zeit auffordern, seine Eignung erneut nachzuweisen. Rechtskräftig war das Urteil zunächst nicht: Der Rhein-Kreis Neuss konnte beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster die Zulassung der Berufung beantragen.

Was daraus wurde

Die Kriterien aus Düsseldorf spiegeln sich heute im Gesetz wider. § 24a Abs. 4 des Straßenverkehrsgesetzes nimmt Fahrten von der THC-Ordnungswidrigkeit aus, wenn der Wirkstoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Ansonsten handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt.

Wann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnet, regelt § 13a der Fahrerlaubnis-Verordnung. Er knüpft an Abhängigkeit, Missbrauch oder wiederholte Verstöße unter Cannabiseinfluss an, nicht an eine ärztlich begleitete Therapie als solche. Die Fahreignung bleibt aber auch bei Patient:innen eine Frage des Einzelfalls. Das Düsseldorfer Urteil liefert dafür bis heute nachvollziehbare Prüfpunkte: verordnete Einnahme, stabile Leistungsfähigkeit, eine Grunderkrankung ohne eigenes Verkehrsrisiko und verantwortlicher Umgang.

Was das für Patient:innen bedeutet

Wenn Sie Cannabis als Medizin erhalten, dürfen Sie grundsätzlich fahren, solange Sie das Medikament wie verordnet einnehmen und nicht beeinträchtigt sind. Fahren Sie nicht in der Einstellungsphase und nicht nach einer Dosisänderung, bevor Sie mit Ihrer Praxis gesprochen haben.

Führen Sie im Auto eine Rezeptkopie oder eine ärztliche Bescheinigung mit. Tipps für den Alltag finden Sie im Ratgeber Cannabis und Autofahren sowie im Rückblick auf das BVerwG-Urteil von 2019.

Quellen

  1. Verwaltungsgericht Düsseldorf: Medizinal-Cannabis-Patient darf wieder Auto fahren (Az. 6 K 4574/18) ·
  2. Legal Tribune Online: VG Düsseldorf: Cannabispatient darf Auto fahren ·
  3. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 24a Straßenverkehrsgesetz
  4. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 13a Fahrerlaubnis-Verordnung

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