Medizinalcannabis aus deutschem Anbau: Firmen, Regeln, Mengen
Seit 2021 gibt es Medizinalcannabis aus deutschem Anbau. Wer produziert, was sich mit dem MedCanG geändert hat und welche Mengen bekannt sind.
Medizinalcannabis wird in Deutschland seit 2021 legal angebaut. Bis Mitte 2024 durften das nur drei Unternehmen, und zwar ausschließlich im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Seit dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) vom 1. April 2024 kann jedes Unternehmen mit einer Erlaubnis des BfArM auf eigene Rechnung anbauen. An der Versorgung hat der Inlandsanbau trotzdem nur einen kleinen Anteil: Für 2026 planen die Unternehmen 13,7 Tonnen, importiert wurden 2025 mehr als 200 Tonnen Blüten.
Das Ausschreibungsmodell bis 2025
Mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ von 2017 bekam das BfArM eine Cannabisagentur. Sie sollte den Anbau in Deutschland organisieren, ohne dass Unternehmen frei produzieren und verkaufen durften. Die Agentur schrieb den Anbau aus und vergab Aufträge über insgesamt 10.400 Kilogramm für vier Jahre, also 2.600 Kilogramm pro Jahr. Den Zuschlag erhielten Aphria, inzwischen eine Tochter von Tilray, Aurora und Demecan.
Am 7. Juli 2021 startete der Verkauf. Das BfArM kaufte die Ernte, ein beauftragtes Distributionsunternehmen lieferte sie an die Apotheken. Bestellt wurde über das Portal der Cannabisagentur. Den Abgabepreis an Apotheken legte das BfArM so fest, dass er Personal- und Sachkosten deckte, ohne Gewinn zu erzielen. Einfuhren aus dem Ausland liefen parallel weiter; deren Mengen steuerte das BfArM nicht.
Die Inlandsproduktion blieb klein. Nach Angaben der Bundesregierung erwarb die Cannabisagentur von Januar bis September 2022 rund eine Tonne aus deutschem Anbau. Im selben Zeitraum gingen rund 8,4 Tonnen Cannabisblüten an Apotheken. Für 2023 nannte das BfArM eine Produktion der drei Unternehmen von 1.735 Kilogramm. Demecan teilte mit, die eigene Höchstmenge von 1.000 Kilogramm 2023 vollständig ausgeschöpft zu haben.
Was sich mit dem MedCanG geändert hat
Seit dem 1. April 2024 regelt das Medizinal-Cannabisgesetz den Umgang mit Cannabis zu medizinischen Zwecken außerhalb des Betäubungsmittelgesetzes. Wer Cannabis zu medizinischen Zwecken anbauen, herstellen, damit handeln, es einführen, ausführen oder abgeben will, braucht nach § 4 MedCanG eine Erlaubnis des BfArM. Eine staatliche Ausschreibung ist dafür nicht mehr nötig; die Unternehmen produzieren auf eigenes Risiko.
Die Bundesopiumstelle im BfArM erteilt die Erlaubnis auf Antrag, jeweils für eine bestimmte Betriebsstätte und den beantragten Umfang. Für Anbauer stellt das BfArM eigene Antragsformulare und Hinweise bereit, getrennt nach Anbau zu medizinischen und zu medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken. Die Erlaubnis kostet Gebühren nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Inhaber müssen Aufzeichnungen führen (§ 16 Abs. 1 MedCanG) und dem BfArM jährlich Meldungen abgeben (§ 16 Abs. 3 MedCanG). Änderungen gegenüber dem Antrag sind unverzüglich mitzuteilen.
Die drei bisherigen Produzenten erhielten im Sommer 2024 neue Erlaubnisse. Seitdem dürfen sie ihre Kapazitäten ausbauen und ihr Cannabis selbst vermarkten, statt es über den Distributor des BfArM zu verkaufen. Die Produktion im Auftrag des BfArM sollte parallel bis Ende 2025 weiterlaufen. Demecan berichtete, die neue Erlaubnis sehe keine Mengenbegrenzung vor. Tilray kündigte an, die Zahl der Sorten seiner Tochter Aphria von drei auf 31 zu erweitern.
Neue Anbieter und Ausbaupläne
Im Oktober 2024 hatten neben den drei etablierten Produzenten vier weitere Unternehmen eine Anbauerlaubnis beantragt. Eines davon ist German Cannabis Standards. Das Unternehmen sammelte nach eigenen Angaben zehn Millionen Euro für eine 21.000 Quadratmeter große Produktionsanlage in Bitterfeld-Wolfen in Sachsen-Anhalt. Dort sollen zunächst bis zu 2,4 Tonnen getrocknete Blüten pro Jahr entstehen, 2027 etwa zehn Tonnen. Nach Angaben des Geschäftsführers liegen die Anträge für Anbau und Herstellung beim BfArM, die Herstellungserlaubnis wurde beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt beantragt.
Auch die etablierten Firmen bauen aus. Demecan erweiterte seine Produktionskapazität in Ebersbach nach eigenen Angaben auf vier Tonnen. Aurora schloss im Oktober 2026 den Ausbau seines Werks in Leuna ab und erwartet dort mehr als doppelt so viele Blüten wie bisher, ohne konkrete Mengen zu nennen. Alle diese Angaben sind Planungen und Kapazitäten der Unternehmen, keine amtlich bestätigten Erntemengen.
Welche Mengen bekannt sind
Amtliche Zahlen zur Inlandsproduktion sind lückenhaft. Für 2023 liegt die Angabe des BfArM von 1.735 Kilogramm vor. Das BfArM wies dazu selbst auf eine Einschränkung hin: Das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) hatte seine Berechnungsgrundlage geändert, korrekte Mengen ließen sich deshalb nicht mehr darstellen. Wie viel Medizinalcannabis 2025 in Deutschland produziert wurde, hat das BfArM bis März 2026 auch auf wiederholte Nachfrage nicht veröffentlicht.
Für 2026 meldete das BfArM dem INCB Ende Januar eine geplante Anbaumenge von 13,7 Tonnen. Diese Zahl beruht auf den Prognosen der Unternehmen. Ob sie erreicht wird, zeigt sich frühestens mit den Jahresmeldungen.
Zum Vergleich: Die Importstatistik des BfArM weist für 2025 rund 205 Tonnen eingeführte Cannabisblüten aus. Selbst wenn die geplanten 13,7 Tonnen vollständig geerntet würden, läge der Inlandsanteil grob bei einem Fünfzehntel der Importmenge des Vorjahres. Woher der Rest kommt, beschreibt der Beitrag zu den wichtigsten Importländern.
Warum der Anbau in Deutschland klein bleibt
Die Unternehmen selbst nennen vor allem die Kosten. Tilray erklärte 2024, die Produktionskosten für ein in Deutschland erzeugtes Gramm lägen über den Preisen aus Kanada und Portugal. German Cannabis Standards setzt deshalb auf eine kostensparende Bauweise, Wärmerückgewinnung und Solarstrom und verweist darauf, dass Cannabis seit April 2024 kein Betäubungsmittel mehr ist. Ob sich diese Rechnung trägt, ist offen.
Hinzu kommt der Wettbewerb. Seit 2024 sind die Importmengen stark gestiegen, und wer auf eigene Rechnung anbaut, verkauft gegen Ware aus großen Anbauländern. Die Preise für Cannabisblüten sind seitdem kontinuierlich gesunken, was nach Einschätzung von Branchenbeobachtern eher auf ein Überangebot als auf Knappheit hindeutet.
Einordnung
Der deutsche Anbau hat sich vom staatlichen Auftragsmodell zu einem offenen, erlaubnispflichtigen Markt entwickelt. Die rechtlichen Hürden liegen heute bei der Erlaubnis des BfArM und bei der arzneimittelrechtlichen Herstellung, nicht mehr bei einer staatlichen Mengenvergabe. Für Patient:innen ändert die Herkunft wenig: Blüten aus deutschem Anbau durchlaufen dieselbe Lieferkette bis zur Apotheke und müssen dieselben Qualitätsanforderungen erfüllen wie Importware. Die rechtliche Grundlage erklärt der Lexikonartikel zum Medizinal-Cannabisgesetz.
Quellen
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): BfArM startet Verkauf von Cannabis zu medizinischen Zwecken an Apotheken (Pressemitteilung 6/21) ·
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Medizinal-Cannabisgesetz, § 4 Erlaubnispflicht
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Medizinisches Cannabis: Erlaubnis
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung: Anbau und Import von medizinischem Cannabis in Deutschland, Drucksache 20/4755 ·
- krautinvest.de: Apotheken erhalten 2023 rund 19 Tonnen Cannabis, 1,7 Tonnen in Deutschland produziert
- krautinvest.de: Tilray, Aurora, Demecan: Cannabis-Produzenten in Deutschland erhalten neue Lizenzen und erweitern Kapazitäten ·
- krautinvest.de: Bis zu 2,4 Tonnen Cannabisblüten jährlich: German Cannabis Standards plant Start der heimischen Produktion 2026 ·
- krautinvest.de: Unternehmen wollen in Deutschland 2026 13,7 Tonnen Cannabis anbauen ·
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