Großbritannien: Medizinalcannabis seit 2018, fast nur privat
Seit November 2018 dürfen Fachärzt:innen in Großbritannien Cannabis verordnen. Der NHS bleibt zurückhaltend, private Rezepte haben sich vervielfacht.
Seit dem 1. November 2018 können Ärzt:innen in England, Wales und Schottland Cannabisarzneimittel verordnen, allerdings nur Fachärzt:innen. Im staatlichen Gesundheitsdienst NHS kommt das selten vor, weil die Leitlinie des NICE den Einsatz eng begrenzt. Versorgt werden die meisten Patient:innen deshalb über private Kliniken: In England stieg die Zahl privat verordneter Cannabisprodukte von 278 im Jahr 2019 auf rund 1,7 Millionen im Jahr 2025 (Stand: Oktober 2026).
Die Änderung von 2018
Rechtsgrundlage ist eine Verordnung zum Betäubungsmittelrecht, die die Regierung am 9. Oktober 2018 erließ und die am 1. November 2018 in Kraft trat. Sie schuf eine neue Kategorie, das „cannabis-based product for medicinal use in humans“. Gemeint sind Produkte, die Cannabis, Cannabisharz oder Cannabinoide enthalten, für die medizinische Anwendung hergestellt werden und ein Arzneimittel oder ein Ausgangsstoff dafür sind. Diese Produkte stehen seitdem in Schedule 2 der Misuse of Drugs Regulations 2001. Damit sind sie verschreibungsfähig, bleiben aber kontrollierte Substanzen mit strengen Vorgaben für Verordnung, Lagerung und Dokumentation. Die Verordnung gilt für England, Wales und Schottland.
Wer verordnen darf
Die wichtigste Einschränkung betrifft die Verordnenden. Cannabisprodukte dürfen nur von Ärzt:innen verschrieben werden, die im Facharztregister des General Medical Council eingetragen sind, oder unter deren Anleitung. Hausärzt:innen können eine Behandlung also nicht selbst beginnen.
Die Verordnung regelt das in einer neuen Vorschrift, Regulation 16A der Misuse of Drugs Regulations 2001. Danach darf ein solches Produkt nur angeordnet werden, wenn es sich um ein „special medicinal product“ handelt, also ein nicht zugelassenes Arzneimittel, das für den individuellen Bedarf einer Patientin oder eines Patienten beschafft wird, oder um ein Prüfpräparat in einer klinischen Studie oder um ein Arzneimittel mit britischer Zulassung. Die Verantwortung für die Auswahl liegt damit bei der verordnenden Fachärztin oder dem verordnenden Facharzt.
Hinzu kommt der Zulassungsstatus. Die Aufsichtsbehörde Care Quality Commission weist darauf hin, dass die meisten dieser Produkte im Vereinigten Königreich keine Zulassung haben. Die Verordnung eines nicht zugelassenen Arzneimittels birgt aus ihrer Sicht ein höheres Risiko, weil Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit nicht geprüft wurden; die Beschränkung auf Fachärzt:innen soll Missbrauch und Abzweigung verhindern.
Die NICE-Leitlinie bremst den NHS
Im November 2019 veröffentlichte das National Institute for Health and Care Excellence (NICE) seine Leitlinie NG144. Sie ist im NHS maßgeblich und fällt zurückhaltend aus. Bei chronischen Schmerzen rät sie Ärzt:innen, weder Nabilon noch Dronabinol, THC oder eine Kombination aus THC und CBD anzubieten; CBD allein soll es nur im Rahmen klinischer Studien geben.
Positive Empfehlungen gibt es nur für eng umrissene Fälle. Bei Übelkeit und Erbrechen durch Chemotherapie können Erwachsene Nabilon zusätzlich erhalten, wenn die übliche Behandlung nicht ausreicht. Bei mittlerer bis schwerer Spastik durch Multiple Sklerose sieht NICE einen vierwöchigen Versuch mit einem THC-CBD-Spray vor, der nur fortgesetzt wird, wenn die Beschwerden um mindestens 20 Prozent zurückgehen. Für drei seltene, schwere Epilepsieformen empfiehlt NICE in eigenen Technologiebewertungen ein CBD-Präparat ab einem Alter von zwei Jahren: beim Lennox-Gastaut-Syndrom und beim Dravet-Syndrom jeweils zusammen mit Clobazam, bei der tuberösen Sklerose als Zusatztherapie, wenn mindestens zwei andere Antiepileptika nicht ausreichend wirken. In allen drei Fällen wird die Anfallshäufigkeit alle sechs Monate geprüft; ist sie nicht um mindestens 30 Prozent gesunken, soll die Behandlung beendet werden.
Beim Spray für Multiple Sklerose koppelt NICE die Kostenübernahme an ein Modell, bei dem der Hersteller zahlt, solange der Nutzen nicht belegt ist: Das Unternehmen übernimmt die ersten drei Fläschchen, der NHS zahlt erst weiter, wenn die Beschwerden nach vier Wochen um mindestens 20 Prozent auf einer Skala von 0 bis 10 zurückgegangen sind. Wer schon vor November 2019 im NHS wegen chronischer Schmerzen Cannabis erhielt, darf die Behandlung fortsetzen, bis Patient:in und Ärzt:in gemeinsam entscheiden, sie zu beenden.
Der private Markt wächst stark
Weil der NHS so selten verordnet, läuft ein Großteil der Versorgung über private Verordnungen. Die NHS Business Services Authority erfasst Privatrezepte für kontrollierte Substanzen, die in England eingelöst werden, zu Überwachungszwecken. Aus den Daten, die sie im Juli 2026 auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz veröffentlichte, ergibt sich nach unserer Auswertung folgende Entwicklung bei nicht zugelassenen Cannabisprodukten:
- 2019: 278 verordnete Produkte
- 2020: 4.469
- 2021: 43.932
- 2022: 124.247
- 2023: 282.979
- 2024: 668.511
- 2025: 1.701.064
Gezählt wird jedes Produkt, das auf einem Rezept steht, nicht die Menge. Die Behörde erfasst die oft handschriftlichen Rezepte manuell und warnt ausdrücklich vor Fehlern und Doppelungen; Zahlen für zurückliegende Monate können sich noch erhöhen, wenn Apotheken Rezepte später einreichen. Zugelassene Cannabisarzneimittel spielen auf Privatrezept kaum eine Rolle: 2025 waren es nach denselben Daten fünf Verordnungen.
Wie sich die Preise dieser Privatverordnungen von deutschen Apothekenpreisen unterscheiden, haben wir in einer eigenen Meldung zum Preisvergleich ausgewertet.
Was das für Patient:innen bedeutet
Das britische Modell ähnelt dem deutschen darin, dass Blüten und Extrakte überwiegend als nicht zugelassene Arzneimittel verordnet werden. Es unterscheidet sich vor allem bei den Verordnenden: In Deutschland dürfen Ärzt:innen aller Fachrichtungen Cannabis verschreiben, in Großbritannien nur Fachärzt:innen aus dem Facharztregister. Warum die Erstattung durch die Krankenkasse in Deutschland an eigene Bedingungen geknüpft ist, erklärt unser Ratgeber zur Kostenübernahme.
Ein konkreter Schritt für Reisende: Großbritannien gehört nicht zum Schengen-Raum, die Schengen-Bescheinigung gilt dort also nicht. Prüfen Sie rechtzeitig vor der Reise auf den Seiten des britischen Innenministeriums, welche Unterlagen Sie für die Mitnahme eines kontrollierten Arzneimittels brauchen; einen Überblick über die Verfahren gibt unser Ratgeber zum Schengen-Formular.
Quellen
- legislation.gov.uk: The Misuse of Drugs (Amendments) (Cannabis and Licence Fees) (England, Wales and Scotland) Regulations 2018 ·
- National Institute for Health and Care Excellence (NICE): Cannabis-based medicinal products (NG144): Recommendations
- Care Quality Commission: Cannabis-based medicinal products
- NHS Business Services Authority: FOI-03941: Private prescriptions of unlicensed and licensed cannabis medicines
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