2017: Bundesrat lehnt Modellprojekte zur Cannabisabgabe ab
Im Juli 2017 fand die Initiative von Bremen, Thüringen und Berlin für wissenschaftliche Cannabis-Modellprojekte im Bundesrat keine Mehrheit.
Am 7. Juli 2017 lehnte der Bundesrat eine Entschließung von Bremen, Thüringen und Berlin ab, die wissenschaftlich begleitete Modellprojekte zur kontrollierten Cannabisabgabe an Erwachsene ermöglichen sollte. Damit scheiterte 2017 auch der Versuch der Länder, neben dem Bundestag einen Weg für regulierte Abgabe-Experimente zu öffnen.
Was die Länder forderten
Bremen und Thüringen brachten die Entschließung als Drucksache 500/17 ein, Berlin trat ihr später bei. Die Bundesregierung sollte das Betäubungsmittelgesetz so ändern, dass Erwachsene in kontrollierten Versuchsprojekten Cannabis ohne ärztliche Verschreibung erhalten können. Die Projekte sollten wissenschaftlich begleitet werden und Erkenntnisse über Gesundheits- und Jugendschutz liefern.
Zur Begründung verwiesen die Länder auf Erfahrungen in den Niederlanden, der Schweiz, Spanien und Portugal, wo der Konsum nach liberaleren Regeln nicht gestiegen sei. Österreich hatte zum 1. Januar 2016 den Besitz geringer Mengen entkriminalisiert. Eine allgemeine Freigabe verlangte die Initiative ausdrücklich nicht.
Wie die Länderkammer entschied
Der federführende Gesundheitsausschuss und der Innenausschuss empfahlen, die Entschließung nicht zu fassen. In der 959. Sitzung gab es zu Tagesordnungspunkt 52 keine Wortmeldungen. Für Bremen gab Staatsrätin Ulrike Hiller eine Erklärung zu Protokoll; danach stimmte nur eine Minderheit der Länder zu, die Entschließung war damit nicht gefasst.
In der Erklärung argumentierte Bremen mit der Verbreitung des Konsums: Jede:r vierte Erwachsene habe schon einmal Cannabis genommen, mehr als drei Millionen Menschen im zurückliegenden Jahr. Der Weser-Kurier berichtete, der Antrag sei mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Bremens rot-grüne Koalition wollte Konsumierende vom Schwarzmarkt holen; das Vorhaben war damit vorerst gescheitert. Die Bremer Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther kündigte an, die Spielräume des Landes zur Entkriminalisierung auszuschöpfen, etwa durch höhere straffreie Besitzmengen, und frei werdende Mittel in Prävention für Jugendliche zu stecken.
Was daraus wurde
Die Idee kehrte mit dem Konsumcannabisgesetz zurück, das im April 2024 in Kraft trat. Nach § 2 Absatz 4 KCanG kann die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Forschungsvorhaben mit Cannabis erlauben. Bis September 2026 lagen dort Anträge zu 82 Forschungsvorhaben vor; vier erhielten eine Erlaubnis.
Abgabe-Modellprojekte im Sinne der Länderinitiative von 2017 gibt es weiterhin nicht. Die Bundesregierung teilte in Drucksache 21/8143 mit, dass 20 Vorhaben mit 44 Anträgen abgelehnt wurden, weil sie Modellprojekten zuzuordnen seien. Die genehmigten Vorhaben betreffen etwa Anbaumethoden und Inhaltsstoffe. Gegen Ablehnungen gingen 22 Widersprüche zu 14 Forschungsvorhaben ein. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten nicht vor. Mehr dazu lesen Sie in unserem Bericht über die 44 abgelehnten Modellprojekt-Anträge.
Was das für Patient:innen bedeutet
Die Modellprojekte von 2017 zielten auf Genusskonsum, nicht auf Therapie. Für Patient:innen ändert ihr Fehlen deshalb nichts am Versorgungsweg: Medizinalcannabis gibt es nur auf ärztliche Verordnung aus der Apotheke.
Ein Forschungsprojekt zum Konsum wäre auch kein Ersatz für eine Behandlung. Wenn Sie Cannabis wegen einer Erkrankung nutzen möchten, klären Sie Diagnose und Therapieoptionen in der Praxis und lassen sich ein Rezept ausstellen, statt auf Abgabeangebote außerhalb der medizinischen Versorgung zu setzen.
Quellen
- Bundesrat: 959. Sitzung, Erläuterung zu TOP 52: Entschließung zur Ermöglichung wissenschaftlicher Modellprojekte (Drucksache 500/17)
- Bundesrat: Plenarprotokoll 959 vom 7. Juli 2017 ·
- Weser-Kurier: Bundesrat lehnt Bremens Cannabis-Antrag ab ·
- Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung: Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung, Drucksache 21/8143 ·
Passender Ratgeber
Cannabisrezept und KrankenkasseWeitere Artikel zu Politik
BayVGH kippt Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte im November 2025 das Kiffverbot in drei Münchner Parks für unwirksam. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
2019: BVerwG stoppt sofortigen Führerscheinentzug nach Cannabisfahrt
Im April 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht: Nach einer ersten Fahrt unter Cannabis müssen Behörden zuerst über eine MPU entscheiden.
Rückblick 2021: Marokko erlaubt Anbau und Export von Medizinalcannabis
Im Juli 2021 setzte Marokko das Gesetz 13-21 in Kraft. Es erlaubt Anbau, Verarbeitung und Export für Medizin und Industrie unter staatlicher Kontrolle.