2018: Bundestag berät Cannabis-Vorlagen von FDP, Linken und Grünen
Im Februar 2018 beriet der Bundestag drei Oppositionsvorlagen zu Modellprojekten, Entkriminalisierung und einem regulierten Cannabismarkt.
Am 22. Februar 2018 debattierte der Bundestag erstmals in der neuen Wahlperiode über drei Oppositionsvorlagen zu Cannabis: FDP-Modellprojekte, einen Entkriminalisierungsantrag der Linken und ein neu eingebrachtes Cannabiskontrollgesetz der Grünen. Die Debatte zeigte 2018, wie weit die Fraktionen auseinanderlagen, und bereitete eine Anhörung im Gesundheitsausschuss vor.
Drei Wege, ein gemeinsames Ziel
Die Grünen legten ihr Cannabiskontrollgesetz als Drucksache 19/819 erneut vor, nachdem der Bundestag die erste Fassung im Juni 2017 abgelehnt hatte. Der Entwurf sah einen strikt kontrollierten legalen Markt vor: Verkauf in Fachgeschäften mit Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen, Zugangskontrolle mit Altersnachweis, Werbeverbot, Angaben zu Inhaltsstoffen, Beipackzettel und einen Grenzwert ähnlich der Promillegrenze. Erst in einem regulierten Markt lasse sich das Verkaufsverbot an Minderjährige wirksam überwachen, argumentierte die Fraktion.
Die FDP forderte mit Antrag 19/515 rechtliche Grundlagen für Modellprojekte, in denen Erwachsene Cannabis kontrolliert als Genussmittel erwerben können. Länder und Kommunen mit solchen Plänen sollte der Bund aktiv unterstützen und beraten. Die Linke verlangte mit Antrag 19/832 unter dem Titel „Gesundheitsschutz statt Strafverfolgung“, den Besitz zum Eigenbedarf zu erlauben und Prävention, Beratung und Behandlung gegenüber der Repression zu stärken. Cannabis sei die am häufigsten konsumierte illegale Droge.
Die Debatte im Plenum
In der 45-minütigen Aussprache erklärte der drogenpolitische Sprecher der FDP, Wieland Schinnenburg: „Die auf Repression basierende Cannabispolitik in diesem Lande ist gescheitert.“ Der CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger wünschte sich dagegen laut Ärzteblatt eine Welt mit weniger statt mehr Drogen. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar sah in einer kontrollierten Freigabe einen Weg, den Schwarzmarkt zurückzudrängen und Konsumierende zu entkriminalisieren. Für die Linke sprach Niema Movassat, für die Grünen Kirsten Kappert-Gonther. Aus der Unionsfraktion redeten außerdem Alexander Krauß und Rudolf Henke, für die SPD Dirk Heidenblut, für die AfD Axel Gehrke und Karsten Hilse.
Alle drei Vorlagen gingen zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss. Dort hörten die Abgeordneten am 27. Juni 2018 Sachverständige zu den drei Vorlagen an.
Was daraus wurde
Am 29. Oktober 2020 lehnte der Bundestag das Cannabiskontrollgesetz 19/819 ab; die Linke stimmte dafür, die FDP enthielt sich. Auch der Linken-Antrag 19/832 fand keine Mehrheit, ebenso ein neuer FDP-Antrag für Cannabis-Modellprojekte (19/23691), dem neben der FDP auch Linke und Grüne zustimmten.
Die Wende kam erst in der folgenden Wahlperiode. Das Cannabisgesetz vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) erlaubt Erwachsenen begrenzten Besitz, Eigenanbau und gemeinschaftlichen Anbau. Fachgeschäfte, wie sie die Grünen 2018 vorschlugen, gibt es bis heute nicht. Wie der erste Anlauf der Grünen 2017 scheiterte, zeigt unser Rückblick auf das Cannabiskontrollgesetz von 2017.
Was das für Patient:innen bedeutet
Die drei Vorlagen von 2018 zielten auf Genusskonsum. Für Patient:innen hat die spätere Teillegalisierung aber praktische Folgen: Konsum- und Medizinalcannabis unterliegen heute unterschiedlichen Regeln, und im Alltag müssen Sie zeigen können, dass Ihr Cannabis ärztlich verordnet ist.
Tragen Sie deshalb unterwegs Rezeptkopie oder ärztliche Bescheinigung und das Apothekenetikett bei sich. Was im Straßenverkehr gilt, fasst der Ratgeber Cannabis und Autofahren zusammen.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Neue Vorstöße zum Umgang mit Cannabis beraten
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes, Drucksache 19/819
- Deutscher Bundestag, Ausschuss für Gesundheit: Öffentliche Anhörung zu Cannabis (19/819, 19/515, 19/832)
- Deutscher Bundestag: Opposition scheitert mit Anträgen zum Umgang mit Cannabis ·
- Deutsches Ärzteblatt: Parlamentarischer Streit über Freigabe von Cannabis ·
- Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de): Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz), BGBl. 2024 I Nr. 109 ·
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