2017: Bundestag lehnt das Cannabiskontrollgesetz der Grünen ab
Im Juni 2017 scheiterte der Grünen-Entwurf für einen regulierten Cannabismarkt für Erwachsene. Union und SPD stimmten dagegen, die Linke dafür.
Am 2. Juni 2017 lehnte der Bundestag den Entwurf der Grünen für ein Cannabiskontrollgesetz ab, der einen streng regulierten legalen Markt für Erwachsene schaffen sollte. Die Abstimmung beendete den ersten großen parlamentarischen Anlauf zur Legalisierung, sieben Jahre bevor ein anderes Modell 2024 Gesetz wurde.
Was der Entwurf vorsah
Die Grünen hatten den Entwurf (Drucksache 18/4204) im März 2015 eingebracht. Er sollte Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz lösen und die gesamte Handelskette regeln, vom Anbau über Groß- und Einzelhandel bis zu Import und Export. Ein Verkauf an Minderjährige blieb verboten. Hinzu kamen eine Cannabissteuer und Regeln für den Straßenverkehr.
Die Fraktion rechnete mit Steuereinnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr und mit Einsparungen bei der Strafverfolgung von bis zu 1,8 Milliarden Euro. Der Konsum sollte durch geprüfte Qualität und Beratung sicherer werden, der Schwarzmarkt an Bedeutung verlieren.
Anhörung, Ausschuss und Abstimmung
Im März 2016 hörte der Gesundheitsausschuss Sachverständige an. Juristen, Elternverbände und Drogenforscher:innen unterstützten den Entwurf; 123 Strafrechtsprofessor:innen hatten zuvor in einer Resolution eine Reform des Betäubungsmittelrechts gefordert. Psychiater:innen und Mediziner:innen warnten dagegen vor gesundheitlichen Risiken, vor allem für junge Menschen. Die Neue Richtervereinigung bezifferte die jährlichen Kosten der Drogenrepression von Bund und Ländern auf 3,7 bis 4,6 Milliarden Euro. Der Deutsche Hanfverband hielt den Entwurf dagegen für zu bürokratisch.
Am 17. Mai 2017 stimmten Union und SPD im Ausschuss gegen den Entwurf, Linke und Grüne dafür. Die Beschlussempfehlung (Drucksache 18/12476) lautete auf Ablehnung, der Bundestag folgte ihr am 2. Juni 2017. Die damalige Bundesregierung lehnte eine allgemeine Freigabe ab. Der Bundestag hatte wenige Monate zuvor im Januar 2017 nur den medizinischen Einsatz neu geregelt; Hintergründe dazu bietet der Beitrag zum Cannabis-als-Medizin-Gesetz von 2017.
Was daraus wurde
Ein Fachhandel, wie ihn der Entwurf von 2015 vorsah, existiert bis heute nicht. Das Cannabisgesetz vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) wählte einen anderen Weg: Es erlaubt Erwachsenen Besitz in Grenzen, privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Medizinalcannabis regelt ein eigenes Gesetz; wer es anbauen, herstellen oder damit handeln will, braucht nach § 4 Medizinal-Cannabisgesetz eine Erlaubnis des BfArM.
Politisch ist das Thema 2026 wieder offen. Am 1. April 2026 legte das Forschungsprojekt EKOCAN den zweiten Zwischenbericht zur Evaluation vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte dazu: „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler!“ Wie die Opposition ihre Vorschläge 2018 erneut einbrachte, beschreibt unser Rückblick auf die Bundestagsdebatte von 2018.
Was das für Patient:innen bedeutet
Die Entscheidung von 2017 betraf Genusscannabis, nicht die Therapie. Für Patient:innen gilt heute eine klare Trennung: Medizinalcannabis gibt es nur auf Rezept aus der Apotheke, Konsumcannabis aus Eigenanbau oder Anbauvereinigung ist kein Arzneimittel.
Diese Grenze rückt politisch stärker in den Blick. Der Drogenbeauftragte Hendrik Streeck sieht beim Medizinalcannabis „erheblichen Missbrauch zu Konsumzwecken“ über Onlineplattformen. Für Sie heißt das: Halten Sie Diagnose, ärztliche Begleitung und Rezept sauber dokumentiert, damit Ihre Therapie bei künftigen Verschärfungen klar als medizinische Versorgung erkennbar bleibt.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Grüne mit Cannabiskontrollgesetz im Bundestag gescheitert
- Deutscher Bundestag: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes, Drucksache 18/12476 ·
- Deutscher Bundestag, heute im bundestag: Cannabis-Kontrollgesetzentwurf abgelehnt (hib 314/2017) ·
- Bundesministerium der Justiz (recht.bund.de): Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz), BGBl. 2024 I Nr. 109 ·
- Bundesministerium für Gesundheit: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung ·
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 4 Medizinal-Cannabisgesetz: Erlaubnis
Passender Ratgeber
Cannabisrezept und KrankenkasseWeitere Artikel zu Politik
BayVGH kippt Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erklärte im November 2025 das Kiffverbot in drei Münchner Parks für unwirksam. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
2019: BVerwG stoppt sofortigen Führerscheinentzug nach Cannabisfahrt
Im April 2019 entschied das Bundesverwaltungsgericht: Nach einer ersten Fahrt unter Cannabis müssen Behörden zuerst über eine MPU entscheiden.
Rückblick 2021: Marokko erlaubt Anbau und Export von Medizinalcannabis
Im Juli 2021 setzte Marokko das Gesetz 13-21 in Kraft. Es erlaubt Anbau, Verarbeitung und Export für Medizin und Industrie unter staatlicher Kontrolle.