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Politik CannArzt-Redaktion Rückblick:

Koalitionsvertrag 2025: Union und SPD vertagen Cannabis-Entscheidung

Statt die Teillegalisierung zurückzunehmen, kündigten CDU, CSU und SPD im April 2025 nur eine Evaluierung an. Was aus dem Satz im Vertrag wurde.

Fassade des Bundeskanzleramts in Berlin mit verglastem Mittelbau, Metallzaun und Rasenfläche im Vordergrund
Foto: Gerd Eichmann; zugeschnitten und für Web optimiert , CC BY 4.0 , via Wikimedia Commons

Am 9. April 2025 stellten CDU, CSU und SPD in Berlin ihren Koalitionsvertrag vor. Zum Cannabisgesetz enthielt er statt der von der Union angekündigten Rücknahme nur einen Satz über eine Evaluierung im Herbst 2025, Medizinalcannabis kam im Vertrag gar nicht vor.

Ein Satz statt einer Rücknahme

Der Vertrag trägt den Titel „Verantwortung für Deutschland“ und regelt das Thema im Kapitel Recht unter der Zwischenüberschrift „Cannabis“. Dort heißt es: „Im Herbst 2025 führen wir eine ergebnisoffene Evaluierung des Gesetzes zur Legalisierung von Cannabis durch.“ Weitere Festlegungen zum Konsumcannabisgesetz (KCanG) fehlen, ebenso jede Aussage zum Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) oder zur Versorgung von Patient:innen.

Vorgestellt haben den Vertrag die Parteivorsitzenden Friedrich Merz, Markus Söder, Lars Klingbeil und Saskia Esken im Paul-Löbe-Haus. Merz rechnete damals mit einem Start der neuen Bundesregierung Anfang Mai. CDU und CSU hatten zuvor angekündigt, die Teillegalisierung wieder zurückzunehmen; im Vertragstext findet sich diese Forderung nicht mehr, wie BR24 zwei Tage später festhielt.

Warum die Evaluierung kein neues Instrument war

Eine Evaluierung war ohnehin schon im KCanG der Vorgängerregierung vorgesehen, darauf wies die Pharmazeutische Zeitung (PZ) hin. Bis zum 1. Oktober 2025 sollte eine erste Auswertung vorliegen, wie sich das Konsumverbot nach § 5 KCanG auf den Kinder- und Jugendschutz auswirkt. Am 1. April 2026 war ein Zwischenbericht fällig. Die Untersuchung koordiniert ein Verbund unter Leitung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf mit den Universitäten Düsseldorf und Tübingen.

Der Rechtsanwalt Peter Homberg hielt eine vollständige Rücknahme Ende April 2025 auf der International Cannabis Business Conference in Berlin für unwahrscheinlich. Der Aufwand sei zu groß, nötig wäre zudem eine deutliche Mehrheit auch im Bundesrat. „Es ist sehr schwierig, den Geist wieder in die Flasche zu bekommen“, sagte er laut PZ. Änderungen an KCanG und MedCanG hielt er dagegen für möglich.

Was daraus wurde

Die vereinbarte Evaluierung lief über das Forschungsprojekt EKOCAN. Am 1. April 2026 legte es seinen zweiten Zwischenbericht vor. Gesundheits-, Innen- und Familienministerium sowie der Drogenbeauftragte sahen darin dringenden Handlungsbedarf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken erklärte: „Die Teillegalisierung von Cannabis zu Genusszwecken war ein Fehler!“ Konkrete Änderungen am KCanG nennt die Pressemitteilung des Ministeriums nicht.

Gesetzgeberisch bewegte sich zuerst das Medizinalcannabis, das im Koalitionsvertrag nicht vorkam. Am 3. Dezember 2025 brachte die Bundesregierung den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des MedCanG ein (Drucksache 21/3061). Danach sollen Cannabisblüten nur nach einem persönlichen Kontakt zwischen Ärztin oder Arzt und Patient:in verschrieben und nicht mehr an Endverbraucher:innen verschickt werden dürfen. Die Regierung begründet das mit Importen, die seit April 2024 über das erwartete Maß hinaus gestiegen seien.

Der Entwurf ist bisher nicht beschlossen. Den Stand des Verfahrens und den Streit in der Koalition beschreibt unser Beitrag zur MedCanG-Novelle. Das KCanG selbst gilt weiter: Noch im September 2026 beantwortete die Bundesregierung Fragen zu seiner Umsetzung, etwa zu Anbauvereinigungen und Modellprojekten (Drucksache 21/8143).

Was das für Patient:innen bedeutet

Der Koalitionsvertrag selbst hat an der Versorgung nichts geändert. Für ärztlich verordnetes Cannabis gilt weiter das MedCanG, und auch der persönliche Arztkontakt und das Versandverbot für Blüten sind bislang nur ein Entwurf, kein geltendes Recht.

Wenn Sie Blüten bisher ausschließlich per Videosprechstunde verschrieben und per Versand geliefert bekommen, sollten Sie die weitere Beratung im Bundestag im Blick behalten. Klären Sie mit Ihrer Praxis frühzeitig, ob dort im Fall einer Gesetzesänderung ein persönlicher Termin möglich wäre. Grundbegriffe zum Gesetz erklärt unser Lexikon-Eintrag zum MedCanG.

Quellen

  1. CDU, CSU und SPD: Verantwortung für Deutschland – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 21. Legislaturperiode ·
  2. tagesschau.de: Union und SPD stellen Koalitionsvertrag vor ·
  3. BR24: Cannabis, Heizung, Bürgergeld: Was wird aus den Ampel-Gesetzen? ·
  4. Pharmazeutische Zeitung: Rücknahme der Teillegalisierung unwahrscheinlich ·
  5. Bundesministerium für Gesundheit: Zweite Evaluation zur Cannabis-Teillegalisierung ·
  6. Deutscher Bundestag: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (Drucksache 21/3061) ·
  7. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung: Umsetzung und Weiterentwicklung der Cannabisgesetzgebung (Drucksache 21/8143) ·

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