Wie viele Cannabis-Patient:innen gibt es in Deutschland?
Eine amtliche Zahl der Cannabis-Patient:innen gibt es nicht. Was Kassendaten, die BfArM-Begleiterhebung und eine Krankenkasse verraten.
Wie viele Menschen in Deutschland mit Medizinalcannabis behandelt werden, weiß niemand genau. Es gibt kein Register, und die verfügbaren Statistiken zählen Rezepte, Umsätze oder eingeführte Kilogramm, aber keine Personen. Am besten belegt ist die gesetzliche Krankenversicherung: Im ersten Halbjahr 2026 rechneten die Kassen rund 230.000 Verordnungen von Cannabisarzneimitteln ab. Für die wachsende Zahl der Selbstzahler:innen gibt es keine amtlichen Daten.
Was die Krankenkassen zählen
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht in seiner Arzneimittel-Schnellinformation (GAmSi) regelmäßig eine Sonderauswertung zu Cannabis. Für Januar bis Juni 2026 weist sie bundesweit 230.218 Verordnungen und einen Bruttoumsatz von rund 122,9 Millionen Euro aus, Datenstand 28. September 2026. Die Abrechnung unterscheidet nach Produktgruppen:
- Cannabisblüten in unverändertem Zustand: 79.959 Verordnungen, rund 59,5 Millionen Euro
- Cannabisblüten in Zubereitungen: 4.167 Verordnungen, rund 2,5 Millionen Euro
- cannabinoidhaltige Stoffe in unverändertem Zustand: 61.225 Verordnungen, rund 27,6 Millionen Euro
- cannabinoidhaltige Stoffe oder Fertigarzneimittel in Zubereitungen: 46.416 Verordnungen, rund 13,8 Millionen Euro
- die Fertigarzneimittel Canemes, Epidyolex und Sativex: 38.433 Verordnungen, rund 19,4 Millionen Euro
Zum Vergleich: Im ersten Quartal 2024 zählte die GAmSi 97.565 Verordnungen bei einem Bruttoumsatz von knapp 51,3 Millionen Euro.
Eine Verordnung ist allerdings nicht gleich eine Person. Wer dauerhaft behandelt wird, bekommt im Lauf eines Jahres mehrere Rezepte. Wie viele verschiedene Versicherte hinter den Verordnungen stehen, geht aus der GAmSi nicht hervor.
Ein Bruch in der Zeitreihe
Für die kommenden Auswertungen ändert sich die Grundlage. Seit dem 30. Juli 2026 erstatten die gesetzlichen Kassen keine Cannabisblüten mehr. Der Leistungsanspruch in § 31 Abs. 6 SGB V umfasst nur noch Cannabis in Form von Extrakten in standardisierter Qualität sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Im ersten Halbjahr 2026 entfiel mehr als ein Drittel aller Kassenverordnungen auf Blüten. Ab dem dritten Quartal 2026 werden die GKV-Zahlen deshalb nur noch eingeschränkt mit früheren Jahren vergleichbar sein. Hintergründe dazu stehen in unserer Meldung zur Streichung der Blüten aus der Erstattung.
Die Begleiterhebung des BfArM
Die einzige bundesweite Erhebung mit Angaben zu einzelnen Behandlungen führte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von April 2017 bis März 2022 durch. Der Gesetzgeber hatte sie mit dem Gesetz „Cannabis als Medizin“ vorgeschrieben. Erfasst wurden Therapien zulasten der Krankenkassen, die die Kasse vorher genehmigt hatte, und zwar mit Cannabisarzneimitteln, die für die jeweilige Erkrankung nicht als Fertigarzneimittel zugelassen waren: Blüten, Extrakte, Dronabinol, Nabilon und Sativex.
Insgesamt gingen beim BfArM rund 21.000 Datensätze ein, 16.809 vollständige Datensätze flossen in den Abschlussbericht vom Juli 2022 ein. Die Ärzt:innen waren zur Teilnahme verpflichtet, wegen der weitgehenden Anonymisierung war die Meldung aber faktisch freiwillig. Die Zahl der genehmigten Therapien schätzte das BfArM auf rund 70.000. Die Erhebung bildet damit nur einen Teil der Kassenpatient:innen ab und keine Privatversicherten oder Selbstzahler:innen.
Die gemeldeten Patient:innen waren im Durchschnitt 57 Jahre alt, gut 54 Prozent waren Frauen. Bei Behandlungen mit Blüten lag das Durchschnittsalter bei 45,5 Jahren, mehr als zwei Drittel waren Männer. Am häufigsten verordnet wurde Dronabinol mit 62,2 Prozent der Fälle, gefolgt von Blüten mit 16,5 Prozent, Extrakten mit 13 Prozent und Sativex mit 8 Prozent. In gut drei Vierteln der Fälle war ein chronischer Schmerz der Anlass. Das BfArM betont selbst, dass die Erhebung keine klinische Studie ist und deren Anforderungen nicht erfüllt.
Eine Krankenkasse als Stichprobe
Genauere Zahlen zu einzelnen Personen hat bislang kaum eine Kasse veröffentlicht. Eine Ausnahme ist die IKK Classic mit mehr als drei Millionen Versicherten. Sie gab 2024 auf Anfrage des Branchendienstes krautinvest.de an, dass sie 2017 für 1.012 Versicherte die Kosten einer Cannabistherapie übernahm, 2023 für 2.599. Die Zahl der Rezepte stieg im selben Zeitraum von 3.256 auf 14.696. Andere große Kassen wie Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK und AOK nannten auf dieselbe Anfrage keine Zahlen.
Die Daten zeigen auch, wie sich die Versorgung verschoben hat. 2017 dominierten Fertigarzneimittel, 2023 lag der Anteil der Extrakte an den Verordnungen bei 66,55 Prozent. Die an IKK-Versicherte abgegebene Blütenmenge stieg von 197,4 Kilogramm 2021 auf 411,4 Kilogramm 2023, pro Person waren das im Mittel der Jahre 2017 bis 2024 zwischen 83 und 123 Gramm jährlich.
krautinvest.de rechnete die Zahlen auf die gesamte GKV hoch. Bei einem Anteil von 0,086 Prozent der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten ergäben sich für 2023 etwa 62.800 Patient:innen mit Kostenübernahme. Diese Rechnung setzt voraus, dass sich die Versichertenstruktur der IKK Classic auf alle Kassen übertragen lässt. Belegt ist das nicht; die Zahl ist eine Größenordnung, keine Statistik.
Der Selbstzahlermarkt bleibt unsichtbar
Wer ein Privatrezept einlöst und selbst bezahlt, taucht in keiner Kassenstatistik auf. Auch eine andere Datenquelle ist weggefallen: Seit dem 1. April 2024 melden Apotheken der Bundesopiumstelle nicht mehr, wie viel Medizinalcannabis sie erworben haben. Für 2023 lag diese Zahl noch vor, damals erhielten Apotheken rund 19 Tonnen.
Einen indirekten Hinweis auf das Wachstum liefert die Importstatistik des BfArM. Für 2025 weist sie rund 205 Tonnen eingeführter Blüten aus, fast dreimal so viel wie 2024. Bei der IKK Classic zeichnete sich nach Inkrafttreten des Medizinal-Cannabisgesetzes im April 2024 dagegen zunächst kein Anstieg der Rezepte ab. Das spricht dafür, dass ein großer Teil des Zuwachses auf Selbstzahler:innen entfällt. Eine Personenzahl lässt sich aus Kilogramm aber nicht ableiten, weil weder die abgegebene Menge noch der Bedarf pro Person bekannt ist. Warum Importmengen und Verbrauch auseinanderliegen, erklärt der Beitrag zur BfArM-Importstatistik.
Einordnung
Wer eine Gesamtzahl der Cannabis-Patient:innen in Deutschland liest, sollte nach der Grundlage fragen. Belastbar sind die Verordnungs- und Umsatzzahlen der GKV, die Begleiterhebung bis 2022 und einzelne Kassendaten. Alles darüber hinaus beruht auf Annahmen, etwa über die Menge pro Person oder über die Übertragbarkeit einzelner Kassen auf die gesamte GKV.
Was gesetzlich Versicherte heute über ihren Anspruch wissen sollten, fasst der Ratgeber zum Cannabis-Rezept über die Krankenkasse zusammen. Die Rechtsgrundlage erklärt der Lexikonartikel zu § 31 Abs. 6 SGB V.
Quellen
- GKV-Spitzenverband (GAmSi): Sonderbeilage zur GKV-Arzneimittel-Schnellinformation: Bruttoumsätze und Verordnungen von cannabinoidhaltigen Fertigarzneimitteln und Zubereitungen, Januar bis Juni 2026 ·
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): Begleiterhebung zur Anwendung von Cannabisarzneimitteln (mit Abschlussbericht vom 06.07.2022) ·
- Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): Sozialgesetzbuch V, § 31 Arznei- und Verbandmittel
- Der Arzneimittelbrief: Cannabis als Medizin: Ergebnisse der Begleiterhebung des BfArM ·
- krautinvest.de: Cannabis-Patienten der GKV: Exklusive Daten der IKK Classic ·
- krautinvest.de: Apotheken erhalten 2023 rund 19 Tonnen Cannabis, 1,7 Tonnen in Deutschland produziert
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