Karlsruhe nimmt Beschwerde gegen Blüten-Aus nicht an
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde eines Cannabispatienten gegen das Blüten-Aus der GKV nicht an. Zuerst sind die Sozialgerichte zuständig.
Fachredaktionelle Einordnungen zu Politik, Medizin und Markt – mit Primärquellen und transparenter Bildlizenz.
Chronik seit 2017
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde eines Cannabispatienten gegen das Blüten-Aus der GKV nicht an. Zuerst sind die Sozialgerichte zuständig.
Bundesgesundheitsminister Linnemann rechnet 2026 mit 300 Tonnen Blütenimporten und fordert persönlichen Arztkontakt sowie ein Ende des Versands.
Die australische Arzneimittelbehörde TGA prüft eine Reform für nicht zugelassene Cannabisprodukte und nimmt Anbieter ins Visier, die verschreiben und liefern.
Dronabinol bleibt als Apotheken-Rezeptur erstattungsfähig. Neue Patient:innen müssen aber zuerst ein zugelassenes Fertigarzneimittel versuchen.
Seit 30. Juli 2026 zahlen Krankenkassen keine Cannabisblüten mehr. Extrakte, Dronabinol und Nabilon bleiben erstattungsfähig, Fertigarzneimittel haben Vorrang.