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Politik CannArzt-Redaktion Rückblick:

2017: Bundesregierung bestätigt Lieferengpässe bei Cannabisblüten

Fünf Monate nach dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz räumte die Bundesregierung im August 2017 ein, dass einzelne Blütensorten nicht lieferbar waren.

Dose mit der Aufschrift Cannabis Flos Bedrocan neben getrockneten Cannabisblüten
Foto: Medische-wiet , CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons

Im August 2017 bestätigte die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen, dass einzelne Sorten medizinischer Cannabisblüten in Apotheken nicht lieferbar waren. Damit war gut fünf Monate nach dem Start der Kassenversorgung amtlich, dass die Nachfrage schneller wuchs als die Importe.

Was die Bundesregierung 2017 einräumte

Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften gilt seit dem 10. März 2017. Seitdem dürfen Ärzt:innen schwer kranken Menschen Cannabisblüten und Extrakte verordnen, und die gesetzlichen Kassen übernehmen unter Bedingungen die Kosten. Die Grünen fragten nach den Problemen der ersten Monate; die Antwort erschien als Drucksache 18/13352 vom 18. August 2017.

Darin heißt es, es lägen Meldungen vor, dass einige Blütensorten „im Einzelfall nicht lieferbar“ seien. Für 13 Sorten gab es Importgenehmigungen, darunter Bedrocan, Bediol und mehrere Pedanios-Sorten. Als Ausweichmöglichkeiten nannte die Regierung Dronabinol, Cannabisextrakte als Rezeptur sowie die Fertigarzneimittel Sativex und Canemes. Bei diesen Alternativen sah sie keine Hinweise auf eine Unterversorgung.

Kurzfristig konnte der Staat kaum gegensteuern. Das BfArM bearbeitete Importanträge nach eigenen Angaben vorrangig, hatte aber keine weiteren Möglichkeiten, auf die eingeführten Mengen einzuwirken. Die Importbestimmungen selbst sah die Regierung nicht als Hürde. Über die Apothekenzuschläge für Blüten verhandelten Apotheker- und Kassenseite noch.

Warum der Engpass absehbar war

Die Linke legte im September 2017 nach. In Drucksache 18/13525 verwies sie darauf, dass vom 1. Januar bis 27. Juli 2017 bereits 318,5 Kilogramm Cannabis importiert worden waren. Die damals geplante deutsche Produktion von 200 Kilogramm pro Jahr hielt die Fraktion deshalb für zu knapp.

Auch die Antragszahlen stiegen schnell. Laut Spiegel und Ärzteblatt meldete allein die AOK rund 3600 Anträge auf Kostenübernahme, die Ersatzkassen bis Ende Juni rund 2000 und die Betriebskrankenkassen mindestens 650. Bewilligt wurden etwa 50 bis 60 Prozent. Gesundheitsminister Hermann Gröhe mahnte die Kassen, der Grünen-Abgeordnete Harald Terpe wollte das Gesetz notfalls nachschärfen.

Was daraus wurde

Die Lieferfrage prägte die folgenden Jahre. Das BfArM erhöhte die Menge für den Anbau in Deutschland in seiner zweiten Ausschreibung von 6600 auf 10.400 Kilogramm für vier Jahre und begründete das mit der Entwicklung der Patientenzahlen. Importe blieben daneben ausdrücklich erlaubt. Wie die Anbau-Ausschreibung 2019 ausging, beschreibt unser Rückblick auf die Vergabe der BfArM-Lose.

Für gesetzlich Versicherte hat sich die Lage 2026 grundlegend verändert. Seit dem 30. Juli 2026 nennt § 31 Absatz 6 SGB V nur noch standardisierte Extrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol oder Nabilon. Getrocknete Blüten zahlt die Kasse nicht mehr; die Einzelheiten stehen in unserem Bericht zur Streichung der Blüten aus der GKV-Erstattung.

Was das für Patient:innen bedeutet

Die Ausweichpräparate von 2017 sind heute die Regelversorgung auf Kassenrezept. Wer zuvor Blüten erhielt, braucht für eine weitere Kassenleistung ein Extrakt oder ein Präparat mit Dronabinol oder Nabilon. Blüten erstattet die gesetzliche Kasse nicht mehr.

Bleibt ein Präparat aus, hilft ein Wechsel innerhalb der Kassenleistung. Nach geltendem Recht braucht eine Folgeverordnung keine neue Genehmigung, wenn nur die Dosierung angepasst oder auf einen anderen standardisierten Extrakt gewechselt wird. Fragen Sie in der Praxis gezielt nach, ob ein solcher Wechsel für Sie medizinisch infrage kommt.

Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung: Cannabis als Medizin – Probleme und Hürden der Umsetzung, Drucksache 18/13352 ·
  2. Deutscher Bundestag: Kleine Anfrage DIE LINKE: Importgenehmigungen für medizinisches Cannabis und Ausschreibungsverfahren der Cannabisagentur, Drucksache 18/13525 ·
  3. Deutsches Ärzteblatt: Medizinisches Cannabis: Bundesregierung sieht Lieferengpässe ·
  4. DER SPIEGEL: Bundesregierung räumt Cannabis-Lieferengpässe ein ·
  5. Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Ausschreibung für den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken: 79 Bieter haben Angebote abgegeben (Pressemitteilung 1/19) ·
  6. Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de): § 31 SGB V: Arznei- und Verbandmittel

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