Wann ein Online-Rezept für Medizinalcannabis gilt
Drei Landgerichte zogen Grenzen für Fragebogen-Rezepte, ein Anwalt hält die Urteile für fehlerhaft. Entscheidend ist echter Arztkontakt vor dem Rezept.
Auf der Expopharm in München hat der Rechtsanwalt Jan Rasmus Ludwig am 15. September 2026 die bisherigen Gerichtsurteile gegen Rezepte von Cannabis-Plattformen als fehlerhaft kritisiert. Für Patient:innen, die Medizinalcannabis online bestellen, bleibt damit offen, ob jede Apotheke ein solches Rezept beliefert.
Was die Gerichte entschieden haben
Drei Landgerichte haben im Frühjahr 2026 enge Grenzen für sogenannte Fragebogen-Rezepte gezogen. Dabei wählen Patient:innen online ein Medikament aus, beantworten einige Fragen und erhalten ein Rezept, ohne je direkt mit einer Ärztin oder einem Arzt zu sprechen. Rechtskräftig ist bisher keines der Urteile.
Das Landgericht Köln entschied in einem Fall zu Potenzmitteln, dass ein Fragebogen Informationen sammeln, aber keine ärztliche Diagnostik ersetzen kann. Das Landgericht Berlin II macht Apotheken, die mit solchen Plattformen arbeiten, für deren Rechtsverstöße mit haftbar. Nach dem Landgericht Düsseldorf dürfen Apotheken Rezepte, die erkennbar aus fragwürdigen Plattformstrukturen stammen, nicht einfach beliefern.
Die Videosprechstunde stellen die Urteile laut Apotheken Umschau nicht infrage. Fragt eine Ärztin oder ein Arzt online Beschwerden ab, stellt Rückfragen und empfiehlt dann eine Behandlung, kann das sinnvoll und erlaubt sein. Die Medizinrechtlerin Bettina Mecking von der Apothekerkammer Nordrhein beschreibt das Problem der Klickrezepte als „eine Art Shop-Logik“.
Gegenposition auf der Expopharm
Ludwig, der die Cannabis-Praxis der Kanzlei BRP Renaud leitet, hält es für juristisch fraglich, dass Apotheken sich mitschuldig machen, wenn sie wettbewerbswidrig beworbene Angebote bedienen. Auch den Hauptvorwurf gegen Rezepte nach einer Therapieentscheidung ohne direkten Austausch lässt er nicht gelten. „Eine nicht dem Standard entsprechende ärztliche Beratung führt nicht dazu, dass das Rezept ein Nullum ist“, sagte er nach dem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung.
Die Unsicherheit reicht bis in die Praxen. Der Arzt Vlad-Claudiu Gavril schilderte auf der Expopharm, viele Patient:innen hätten nicht mitbekommen, dass Kassen seit Ende Juli keine Blüten mehr zahlen (Hintergrund); seine Praxis verschreibe deshalb nur noch privat. Ein Gesetzentwurf würde für Blütenrezepte künftig einen persönlichen Arztkontakt verlangen (MedCanG-Novelle).
Was das für Patient:innen bedeutet
Prüfen Sie vor einer Bestellung, ob die Plattform Ihnen einen Video- oder Telefontermin mit einer namentlich genannten Ärztin oder einem Arzt anbietet, bevor ein Rezept ausgestellt wird. Fehlt jeder direkte Austausch, ist das laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Warnsignal. Fragt eine Apotheke bei einem Online-Rezept nach oder liefert verzögert, gehört das nach Mecking zur Arzneimittelsicherheit.
Quellen
- Pharmazeutische Zeitung: Sind Rezepte von Onlineplattformen gültig? ·
- Apotheken Umschau: Rezept aus dem Internet: Diese Risiken sollten Sie kennen ·
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