Fünf Jahre Cannabisgesetz: Barmer meldete 2022 sinkende Anträge
Zum fünften Jahrestag des Cannabisgesetzes 2022 zählte die Barmer 23.123 Anträge, 68,7 Prozent davon bewilligt. Die Zahl neuer Anträge sank seit 2019 deutlich.
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Chronik seit 2017
Zum fünften Jahrestag des Cannabisgesetzes 2022 zählte die Barmer 23.123 Anträge, 68,7 Prozent davon bewilligt. Die Zahl neuer Anträge sank seit 2019 deutlich.
Im Juni 2024 trat das erste Änderungsgesetz zum KCanG in Kraft. Es zielte auf Anbauvereinigungen, Kontrollen und Prävention; das MedCanG blieb fast unberührt.
Das LSG Baden-Württemberg wertete im Februar 2021 eine Schlafapnoe mit Tagesmüdigkeit nicht als schwerwiegend. Die Kasse musste keine Blüten zahlen.
Im März 2018 untersagte das OLG Düsseldorf dem BfArM den Zuschlag für den ersten deutschen Cannabisanbau. Die geplante Ernte 2019 war damit hinfällig.
Im September 2026 sicherte sich die kanadische Red White & Bloom über eine Holding 50,1 Prozent an Grünhorn, einem großen Versender von Medizinalcannabis.
Im Januar 2020 nannte die AMK sieben Warnzeichen für möglichen Missbrauch von Cannabisarzneien. ACM, VCA und SCM hielten die Liste für stigmatisierend.
Im November 2023 stritten Sachverständige im Gesundheitsausschuss über das Cannabisgesetz. Ärzteverbände warnten, andere forderten mehr Freigabe.
Im Februar 2018 beriet der Bundestag drei Oppositionsvorlagen zu Modellprojekten, Entkriminalisierung und einem regulierten Cannabismarkt.
Das Hessische Landessozialgericht verneinte im März 2022 den Anspruch eines 70-Jährigen auf Cannabisblüten gegen Alkoholverlangen. Was das heute bedeutet.
Zwei Schweizer Studien zum Cannabisverkauf in Apotheken fanden 2026 weder mehr Konsum noch eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit.
Im September 2023 kritisierte der Bundesrat den Entwurf des Cannabisgesetzes und bat, Produktionsmengen und Preisdeckel bei Medizinalcannabis zu prüfen.
Fünf Monate nach dem Cannabis-als-Medizin-Gesetz räumte die Bundesregierung im August 2017 ein, dass einzelne Blütensorten nicht lieferbar waren.